EuGH stuft Fettleibigkeit als Behinderung ein

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Dicke Arbeitnehmer dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht diskriminiert werden.

Luxemburg. Menschen mit krankhafter Fettsucht können im Beruf als behindert klassifiziert werden – dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Donnerstag. Die Entscheidung (Rechtssache C-354/13) wurde auf Basis der Richtlinie über die Gleichbehandlung gefällt – ein fettleibiger Arbeitnehmer dürfe nicht diskriminiert werden, wenn er durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Der im EU-Recht verankerte Schutz vor Ungleichbehandlung greift nach Ansicht der Luxemburger Richter auch dann, wenn die betroffene Person möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat. Arbeitgeber müssen demnach Vorkehrungen treffen, um Behinderten die Teilnahme am Berufsleben zu ermöglichen.

Den Fall ins Rollen gebracht hat ein stark übergewichtiger Däne, der für die Gemeinde Billund als Tagesvater tätig war und 2010 gekündigt wurde. Inwieweit die Adipositas des Klägers Grund für die Kündigung war, ist bisher ungeklärt – und der Fall bei einem Gericht in Dänemark anhängig. Die dänischen Richter baten den EuGH in der Causa um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. (ag./la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2014)

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