Deutsche Maut verstößt gegen EU-Recht

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Ein Gutachten der EU-Kommission sieht einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Bürgern aus anderen EU-Ländern.

Brüssel. Einen Tag nachdem der deutsche Verkehrsminister, Alexander Drobrindt (CSU), seine Pläne für eine Maut im Deutschen Bundestag eingebracht hat, kommt von Brüssel massiver Widerstand. Laut einer von „Spiegel“-Online veröffentlichten Studie des juristischen Dienstes der EU-Kommission verstößt die Maut gleich in zwei Punkten gegen Gemeinschaftsrecht.

Wie bereits von der österreichischen Bundesregierung kritisiert wurde, widerspricht die Maut, die letztlich nur von Ausländern bezahlt werden müsste, laut den Rechtsexperten dem Diskriminierungsverbot in der EU. Dobrindt will die Maut zwar von allen Autofahrern einheben, sie den deutschen Straßenbenützern aber über einen Rabatt bei der Kfz-Steuer erstatten. „Jeden inländischen Autofahrer exakt um den Betrag zu entlasten, den er bei der Maut zahlen muss, und dann zu behaupten, zwischen beiden Gesetzen gebe es keinen Zusammenhang, ist ein offensichtlicher Widerspruch“, heißt es in der EU-Studie. Wäre dies glaubwürdig, müsste es auch unter deutschen Kfz-Besitzern „Gewinner und Verlierer“ geben.

Als zweiten Punkt kritisieren die EU-Rechtsexperten den Preis der Kurzzeitvignette. Dobrindt möchte die Kosten für eine Zehntagesvignette, die vor allem von Ausländern genutzt würde, mit zehn Euro festlegen. Das wäre nur halb so viel wie die günstigste Jahresmaut für rund 20 Euro.

„Fair, sinnvoll und gerecht“

Dobrindt verteidigte die Straßenabgabe am Donnerstag im Bundestag als „fair, sinnvoll und gerecht“. Eine mögliche Unvereinbarkeit mit EU-Recht, die von Oppositionsparteien ins Spiel gebracht wurde, wies er zurück.

Die Pkw-Maut soll im kommenden Jahr starten und für Fahrten auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eingehoben werden. Dobrindt erwartet durch die sogenannte Infrastrukturabgabe zusätzliche Einnahmen von 500 Mio. Euro pro Jahr. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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