Fleisch: Herkunft muss erkennbar sein

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Ab Mittwoch muss Frischfleisch in der EU Informationen zum Land der Aufzucht und Schlachtung des Tieres enthalten. Doch es hagelt Kritik.

Wien/Brüssel. Mehr als zehn Jahre ist es her, seit als Konsequenz des BSE-Skandals (Bovine spongiforme Enzephalopathie) die EU-weite, verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch eingeführt wurde. Ab Mittwoch, 1. April, gelten dieselben Vorschriften auch für frisches Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch im Einzelhandel. Doch an der neuen Regelung gibt es sowohl von Produzenten- als auch von Tierschutzseite erhebliche Zweifel – und diese gehen in zwei Richtungen.

So müssen einerseits künftig zwar das Land der Aufzucht und jenes der Schlachtung auf dem Etikett aufscheinen, jedoch – anders als bei Rind- und Kalbfleisch – nicht das Geburtsland des Tieres. Kritik an diesem Umstand äußert unter anderem die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Dies sei gegen den Wunsch Österreichs geschehen, wie auch Hans Schlederer, der Chef der Schweinebörse, in einem Kommentar auf dem Online-Portal der Landwirtschaftskammer Oberösterreichs bemerkte. Durchgesetzt hätten sich in diesem Punkt hingegen Länder wie Deutschland und die Niederlande, „die bekanntlich einen regen zwischenstaatlichen Ferkelverkehr aufweisen, und diese Botschaft dem Verbraucher vorenthalten wollten“, schrieb Schlederer.

Etikettierung in Gastronomie?

Doch die fehlende Angabe des Geburtsorts ist nicht der einzige Kritikpunkt an den neuen Vorschriften. Denn wie der Experte jüngst in einem Interview mit der APA monierte, wird die neue Kennzeichnungspflicht im Einzelhandel für den Konsumenten selbst nur wenig Änderung bringen. Hier betrage beim Schweine-Frischfleisch der heimische Anteil nämlich ohnehin nahezu 100 Prozent, erklärte Schlederer. Im Großhandel aber sei die Lage eine völlig andere. „Das von der Kennzeichnung betroffene Fleisch ist ja nur ein Teil des tatsächlich konsumierten Fleisches. Immer mehr Menschen essen außer Haus, der Trend zu Fertigprodukten hält an. Unter diesen Gesichtspunkten geht es völlig an den Bedürfnissen der Konsumenten vorbei, wenn in der Verordnung Gastronomie und verarbeitete Produkte ausgenommen werden“, kritisierte auch Heli Dungler, Gründer und Präsident von Vier Pfoten in einer Stellungnahme am vergangenen Dienstag.

„Wenn man bei den Großversorgern überprüft, wie viel etwa vom Rind ausländischer Herkunft ist, kommt man auf rund 50 Prozent beim Fleisch für den Gastrobereich“, so Schlederer. Beim Schwein, das beim Fleischverbrauch in Österreich mit rund 60 Prozent an der Spitze liegt, werde dies ähnlich sein. Eine verpflichtende Herkunftsangabe „von der Würstelbude bis zur Großkantine“ – in der Schweiz seit etwa 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben – wäre daher im Gastrobereich wünschenswert, sonst sei die Kennzeichnungspflicht ein „Rohrkrepierer“, kritisierte Schlederer. „Da wäre die Bevölkerung wohl auch ziemlich meiner Meinung“, schätzte er. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2015)

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