Deutschland: Fahrverbot für bekiffte Österreicherin EU-konform

Symbolbild - Eine Frau aus Österreich verlor in Deutschland die Fahrerlaubnis, obwohl sie in Österreich weiterhin fahren darf.
Symbolbild - Eine Frau aus Österreich verlor in Deutschland die Fahrerlaubnis, obwohl sie in Österreich weiterhin fahren darf.(c) Clemens Fabry (Die Presse)
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Eine Österreicherin geriet unter Cannabis-Einfluss in Deutschland in eine Polizeikontrolle. Die Frau klagte dagegen, da sie in Österreich den Führerschein behielt.

Bereits ein Nanogramm des Haschisch-Wirkstoffes THC pro Milliliter Blut reichen in Deutschland aus, um mit einem Fahrverbot belegt zu werden. Das wurde einer Österreicherin zum Verhängnis. Ihr wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen. Zurecht, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

Der Frau wurde in Deutschland das Recht abgesprochen, mit einem österreichischen Führerschein zu fahren, nachdem die Polizeikontrolle in Deutschland ergeben hatte, dass sie unter Einfluss von Cannabis gefahren sei und diese Droge zumindest gelegentlich konsumiere. In Österreich behielt die Frau jedoch ihren Führerschein, weil sie nach dem Protokoll des deutschen Arztes, der die Blutprobe genommen hatte, nicht merkbar unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.

Österreicherin klagte und verlor

Die Frau wollte das deutsche Urteil nicht anerkennen und klagte vor dem Europäischen Gerichtshof. In ihrem Urteil erklärten die EU-Richter aber, dass die EU-Führerscheinrichtlinie einen EU-Staat grundsätzlich nicht daran hindert, die Gültigkeit des Führerscheins bei einem Verkehrsdelikt in seinem Land abzuerkennen. Die Fahrerlaubnis dürfe bloß nicht unbegrenzt aberkannt werden. Die Bedingungen für die Wiedererlangung müssten verhältnismäßig sein.

Nach dem Urteil des EU-Gerichtshofs hat das zuständige Verwaltungsgericht in Sigmaringen korrekt entschieden. Die Frau erhält demnach erst wieder die Fahrerlaubnis in Deutschland, wenn sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, das ihr eine einjährige Drogen-Abstinenz bescheinigt, oder nach Tilgung der mangelnden Fahreignung nach fünf Jahren. Diese Bestimmung ist nach Ansicht des EU-Gerichtshofs ein wirksames und zum Ziel der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Verhältnis stehendes Präventionsmittel.

(APA/dpa)

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