TTIP: „Schiedsgerichte für USA kein Muss“

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Bernd Lange, der parlamentarische Berichterstatter für das EU/USA-Freihandelsabkommen TTIP, hält den Investorenschutz für unnötig und glaubt nicht an eine baldige Einigung.

Wien. „Der Plan Merkels ist unrealistisch.“ Unverblümt spricht der parlamentarische Berichterstatter für das geplante transatlantische Freihandelsabkommen, Bernd Lange (SPD), aus, was sich wegen der wachsenden Kritik längst abzeichnet: Die TTIP-Verhandlungen zwischen Brüssel und Washington werden nicht – wie von der deutschen Kanzlerin erhofft – bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

Das hat verschiedene Gründe – und sie betreffen nicht nur den Streit um die umstrittenen Investorenschutzklauseln (ISDS). Die USA verhandeln derzeit nämlich prioritär ein pazifisches Abkommen (TPP), so Lange. Der TTIP-Prozess werde deshalb voraussichtlich erst im Herbst wieder an Fahrt aufnehmen. Doch selbst dann dürfte ein positiver Verhandlungsabschluss noch länger auf sich warten lassen, gibt es doch in wichtigen Fragen wie der gegenseitigen Anerkennung von Lebensmittel- und Verbraucherstandards und dem Schutz geistigen Eigentums noch „keine vernünftige Einigung“.

Auch der Versuch der EU-Kommission, Kritikern der ISDS-Klauseln den Wind aus den Segeln zu nehmen, läuft bisher ins Leere: Der Vorschlag von Handelskommissarin Cecilia Malmström, wonach u. a. eine Berufungsinstanz bei den Schiedsgerichten installiert und die Richter aus einem Pool vorausgewählter Personen herangezogen werden sollen, geht den Sozialdemokraten nicht weit genug. Zwar seien die Zugeständnisse ein „Schritt in die richtige Richtung“, meint Lange. „Wir wollen aber weg von privaten Schiedsgerichten hin zu einem permanenten, internationalen Handelsgericht.“

Um das Prinzip der Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Investoren zu vereinbaren, brauche man zwischen Rechtsstaaten im Grunde kein zusätzliches Instrument. Und auch das Argument, dass die USA auf der Klausel im TTIP-Vertrag bestehen, sei nicht zutreffend: So habe Deutschland zwar 131 Investitionsschutzabkommen, aber kein einziges mit den Vereinigten Staaten. Von den 28 EU-Mitgliedsländern hätten überhaupt nur neun solche Abkommen mit den USA, nämlich die osteuropäischen Länder, die dies „auf leichten Druck“ aus Washington kurz nach dem Fall des Eisernen Vorhangs getan hätten. Selbst das Handelsabkommen der USA mit Australien sei vor wenigen Jahren ohne Schiedsgerichtsklauseln abgeschlossen worden.

Ceta nicht „mehrheitsfähig“

Am 10. Juni wird das EU-Parlament – das den EU/USA-Freihandelsvertrag am Ende ja ratifizieren muss – eine Resolution verabschieden, die die „bisherigen Verhandlungen reflektieren und einen Hinweis auf die weiteren Verhandlungen“ geben soll. Eines aber steht für Lange fest: Auch das Abkommen der EU mit Kanada (Ceta), das oftmals als Blaupause für TTIP genannt wird und bereits ausverhandelt ist, ist in der derzeitigen Form nicht mehrheitsfähig. Ceta umfasst derzeit die umstrittenen ISDS-Klauseln. Darauf, so Lange, hätten aber nicht die Kanadier bestanden. (aga)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2015)

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