EU-Entwicklungshilfe für ärmste Länder der Welt

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Bis 2030 wollen die EU-Mitgliedstaaten järhlich 0,2 Prozent ihrer gemeinsamen Wirtschaftsleistung für am wenigsten entwickelte Länder ausgeben.

Die ärmsten Länder der Welt sollen künftig einen festen Anteil der EU-Entwicklungshilfe bekommen. Bis 2030 wollen die Mitgliedstaaten 0,2 Prozent ihrer gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsleistung für sogenannte "Least Developed Countries" ausgeben. Als Zwischenziel ist eine Quote von 0,15 Prozent geplant, wie Diplomaten am Dienstagabend nach Beratungen der EU-Entwicklungsminister in Brüssel sagten.

Die Ressortchefs einigten sich auch darauf, darüber hinaus grundsätzlich am Gesamtziel für Entwicklungshilfeausgaben festzuhalten. Denn den UNO-Entwicklungszielen folgend wollten Österreich und andere EU-Staaten bereits bis zum Jahr 2015 den Anteil öffentlicher Mittel für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent erhöhen.

Jetzt ist die sogenannte Post-2015-Agenda der "Horizont". Der 15-Jahresplan der Vereinten Nationen soll bis 2030 laufen und in wichtigen Teilen im Juli in Addis Abeba vorbereitet werden.

Ausnahmen für hoch verschuldete Staaten

Wie weit die Realität zuletzt von den Versprechungen entfernt war, zeigt sich nicht nur an Österreichs Beitrag von 0,26 Prozent des BIP im Jahr 2014. In der gesamten EU erreichen mit Schweden, Luxemburg, Dänemark und seit neuestem auch Großbritannien überhaupt nur vier Staaten das Ziel von 0,7 Prozent.

Für hoch verschuldete Staaten wie Griechenland sind in den EU-Zielen zudem Ausnahmen vorgesehen - ebenso für Länder, die erst nach 2002 der EU beigetreten sind. Für letztere gilt die Marke von 0,33 Prozent. Um das Kollektivziel von 0,7 Prozent zu erreichen, müssen andere noch mehr Geld aufbringen.

(APA/dpa)

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