Österreich muss Steuerpraxis offenlegen

European Union flags flutter outside the EU Commission headquarters in Brussels
European Union flags flutter outside the EU Commission headquarters in Brussels(c) REUTERS (FRANCOIS LENOIR)
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EU-Kommission untersucht, ob in Österreich und weiteren 14 Ländern Großbetrieben systematisch Steuerdeals zuerkannt wurden.

Brüssel/Wien. Die EU-Kommission hat 15 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, aufgefordert, ihre Praxis bei der Unternehmensbesteuerung offenzulegen. Nach den LuxLeaks-Enthüllungen würden nun Steuervorabentscheide (Tax Rulings) untersucht, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen auf die Spur zu kommen, so ein Sprecher der Kommission. Es gehe aber noch nicht um konkrete Fälle von Firmenbesteuerungen, sondern lediglich um die Methodik, die Österreich und die weiteren 14untersuchten Länder im Zeitraum von 2010 bis 2013 angewandt hätten. Jedes Land soll fünf bis zehn exemplarische Fälle übermitteln.

Nach der Enthüllung der Steuerpraxis in Luxemburg, wo US-Konzernen minimale Steuern vorab zugesagt wurden, hat die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten um Informationen über ihre Regelungen bei der Unternehmensbesteuerung gebeten. Nähere Untersuchungen wurden bereits in Irland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Großbritannien und Zypern eingeleitet. Nun folgen weitere 15Länder. Keinen Anlass für eine tiefer gehende Untersuchung gab es in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Lettland und Slowenien.

Unerlaubte Staatshilfe

Die EU-Kommission will vor allem beurteilen, ob die nationalen Finanzbehörden besondere Firmenkonstruktionen zugelassen oder gar mit den Unternehmen vereinbart haben. Auch geht es um bewusste Schlupflöcher im Steuersystem, die im Standortwettbewerb angewandt wurden. Die Kommissionsführung geht davon aus, dass ein Entgegenkommen bei der Besteuerung einzelner Unternehmen einer „unerlaubten Staatshilfe“ gleichkomme. (ag./wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.06.2015)

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