EuGH gegen hohe Hürden bei Familiennachzug

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EU-Länder dürfen Sprach- und Kulturtests vorsehen, wenn Zuwanderer ihre Familienmitglieder nachholen – aber nur im Sinn einer besseren Integration.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Urteil am Donnerstag gegen allzu hohe Hürden bei der Familienzusammenführung von Zuwanderern ausgesprochen. Der EuGH stellt zwar fest, dass EU-Staaten das Recht haben, diese Personen vor der Einreise zu testen. Doch dürfte die Überprüfung von Sprachwissen oder kulturellem Wissen nicht dazu dienen, möglichst hohe Hürden für den Familiennachzug zu errichten. Solche Maßnahmen seien „nur dann legitim“, wenn sie die Integration der Familienangehörigen und ihren späteren Zugang zum Arbeitsmarkt erleichterten.

Anlassfall war die Klage von aserbaidschanischen und nigerianischen Staatsbürgern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht an einem Test für die Einreise in die Niederlande teilnehmen konnten. Sie wurden deshalb abgewiesen. Laut dem EuGH dürfen individuelle Umstände wie Alter, finanzielle Lage oder Gesundheitszustand nicht zu einem unüberwindbaren Hindernis für den Familiennachzug führen. Insbesondere kritisiert der EuGH, dass die Niederlande für diese Tests hohe Gebühren verlangen. Die Prüfungen werden an den jeweiligen Botschaften abgehalten und per Telefon durchgeführt. Ein Vorbereitungspaket kostet 110 Euro, die Prüfungsgebühr beträgt 350 Euro. Bei neuerlichem Antreten werden nochmals 350 Euro verrechnet. Auch diese Gebühren könnten laut Ansicht der EuGH-Richter die legitime Familienzusammenführung unmöglich machen oder zumindest übermäßig erschweren. (wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2015)

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