Jeder EU-Verbraucher soll Recht auf Konto haben

(c) Die Presse/Michaela Bruckberger
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Etwa 150.000 Menschen in Österreich haben kein Konto. Die EU-Zahlungskontenrichtlinie soll das ändern - ein Gesetzesentwurf ist für Herbst geplant.

Dr im September 2014 in Kraft getretenen EU-Zahlungskontenrichtlinie zufolge haben ab Herbst 2016 alle EU-Verbraucher das Recht auf ein Basiskonto, das nicht überzogen werden kann. In Deutschland hat die Regierung bereits jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt und will die EU-Vorgabe früher, nämlich per Anfang 2016, umsetzen.

In Österreich will das zuständige Sozialministerium bis Herbst einen Begutachtungsentwurf präsentieren, wie ein Sprecher am Montag sagte.

Hierzulande haben etwa 150.000 Personen kein Girokonto, EU-weit sind es etwa 30 Millionen. In Deutschland dürften vor allem Obdachlose und Flüchtlinge vom neuen Gesetz profitieren. Sie haben bisher Probleme, ein Konto zu eröffnen - obwohl es schon seit 1995 eine Selbstverpflichtung der Banken zur Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten gibt. Die Regierung in Berlin war mit der Umsetzung dieser freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden.

Online-Banking und Bankomatkarte

Laut EU-Vorgabe muss das Zahlungskonto mit "grundlegenden Funktionen" wie Online-Banking und Bankomatkarte ausgestattet sein. Auch Lastschriften und Daueraufträge müssen eingerichtet werden können.

(APA)

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