Datenschutz: EU erhält Zugang zu US-Gerichten

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Datenschutz. Brüssel und Washington besiegeln Austausch von Daten zwischen Justizbehörden. EU-Bürger dürfen sich nun vor US-Gerichten gegen Missbrauch wehren.

Brüssel. Es ist ein erster Schritt in Richtung eines umfassenden Abkommens über den Schutz europäischer Daten jenseits des Atlantiks – und vice versa. Nach vierjährigen Verhandlungen einigten sich die EU-Kommission sowie das Justizministerium der Vereinigten Staaten auf ein Abkommen über den Schutz personenbezogener Daten. Die wichtigste Neuerung: EU-Bürger, deren Daten in den USA rechtswidrig verwendet, missbraucht bzw. publik gemacht wurden, dürfen fortan in den USA gegen den mutmaßlichen Rechtsbruch klagen. Bis dato blieb Europäern in den USA der Rechtsweg verwehrt – anders als US-Bürgern in der EU, die bereits jetzt europäische Gerichte anrufen dürfen, wenn sie ihre Privatsphäre verletzt sehen. Voraussetzung für diese Gleichstellung ist allerdings, dass der US-Kongress nun den sogenannten Judicial Redress Act beschließt, der den Zugang zum US-Justizsystem regelt. „Ich erwarte eine rasche Zustimmung“, ließ EU-Justizkommissarin Věra Jourová am Dienstag in einer Pressemitteilung wissen.

Bei der Vereinbarung handelt es sich um ein Rahmenabkommen, das bestehende bilaterale Pakte und einen EU-weiten Mindeststandard garantieren soll. Es betrifft ausschließlich Daten, die zwischen Justizbehörden zum Zweck der Strafverfolgung bzw. Terrorbekämpfung ausgetauscht werden. Es betrifft somit nicht die Frage der Nutzung personenbezogener Daten durch US-Konzerne – die kommerzielle Datenverarbeitung wird im sogenannten „Safe Harbour“-Abkommen geregelt, dem zufolge europäische Daten in den USA äquivalenten Schutz genießen wie innerhalb der EU.

Offene Vertrauensfrage

Dass dieses Privileg zuletzt immer öfter hinterfragt wurde, hängt mit den Enthüllungen des in Russland untergetauchten ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden zusammen – Snowden hatte publik gemacht, dass der US-Sicherheitsdienst NSA im großen Stil europäische Daten abgesaugt hatte, die auf Servern von Unternehmen wie Google oder Facebook geparkt waren. Die Verhandlungen über eine Novellierung des Safe-Harbour-Abkommens kommen seit geraumer Zeit nicht von der Stelle – Jourová will sicherstellen, dass europäische Daten nur in Ausnahmefällen an US-Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden dürfen. In diesem Zusammenhang wertet die Justizkommissarin die nun erzielte Übereinkunft als vertrauensbildende Maßnahme: Das Rahmenabkommen trage dazu bei, das Vertrauen in den transatlantischen Datenfluss wieder aufzubauen, so Jourová am Dienstag.

Neben dem Zugang zu US-Gerichten sieht die Vereinbarung vor, dass personenbezogene Daten aus Europa nur befristet aufbewahrt werden dürfen – die Fristen müssen demnach begründet und publik gemacht werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Beschränkung der Datenverarbeitung auf unmittelbar mit der Strafverfolgung zusammenhängende Bereiche. Eine Weiterleitung der Daten an Stellen außerhalb der EU und der USA bedarf einer Bewilligung.

Damit das Abkommen in Kraft tritt, müssen noch Rat und Europaparlament zustimmen. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2015)

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