EuGH lässt mehr Einschränkung bei Sozialleistungen zu

Austrian Foreign Minister Sebastian Kurz addresses attendees during the 70th session of the United Nations General Assembly at the U.N. Headquarters in New York
Austrian Foreign Minister Sebastian Kurz addresses attendees during the 70th session of the United Nations General Assembly at the U.N. Headquarters in New York(c) REUTERS (MIKE SEGAR)
  • Drucken

Außenminister Kurz will Familienbeihilfe EU-weit stärker an Lohnniveau binden und hofft, damit Großbritannien zu beruhigen.

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den EU-Mitgliedstaaten durch mehrere Urteile den Spielraum ausgeweitet, Sozialleistungen für zugewanderte EU-Arbeitnehmer einzuschränken. Dies ließ sich Österreichs Außenminister Sebastian Kurz in einem Gespräch mit dem neuen EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts bestätigen. Zuletzt hatte der EuGH in einem Urteil zu einem Fall in Deutschland die Beschränkung der Grundsicherung für Arbeitsmigranten aus anderen EU-Mitgliedstaaten abgesegnet. Demnach verstößt kein Mitgliedsland gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn es EU-Zuwanderern nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten eine beitragsunabhängige Grundsicherung streicht.

Kurz will sich nun dafür einsetzen, auf EU-Ebene auch eine Neuregelung der grenzüberschreitenden Familienbeihilfe zu erreichen. Diese Maßnahme soll auch Großbritannien, das derzeit Reformen bei der Freizügigkeit einfordert, ein Entgegenkommen signalisieren. Die Beihilfe soll an das Lohnniveau des Empfängerlandes ausgerichtet werden. Derzeit profitieren nämlich zurückgelassene Familien in ärmeren EU-Ländern deutlich mehr von der Familienbeihilfe eines Arbeitnehmers in Deutschland oder Österreich als jene, die mitgezogen sind. (wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.