Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

REUTERS
  • Drucken

Das türkische Verfassungsgericht hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bereits anerkannt. Grund für das Verfahren war eine YouTube-Sperre von 2008 bis 2010.

Wenn es zum Thema Zensur kommt, fällt einem in erster Linie die Volksrepublik China ein. Aber auch das europäische Land Türkei bedient sich öfter der technischen Möglichkeit Internetseiten seinen Bürgern vorzuenthalten. Darunter auch YouTube. Am längsten dauerte die Sperre von 2008 bis 2010 an. Diese Vorgangsweise erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun für unzulässig.

Die Videoplattform sei wichtig zur Informationsbeschaffung und diene dazu, dass sich Bürger auch politisch und sozial engagieren und daher für die Berichterstattung unverzichtbar. Demzufolge war die Sperre von Mai 2008 bis Oktober 2010 unzulässig. Der Zugang wurde aufgrund kritischer Videos gegen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk untersagt.

In weiterer Konsequenz bedeutet das Urteil für die Türkei, dass weitere Sperren untersagt sind. Auch das türkische Verfassungsericht hat bereits das Urteil akzeptiert. Ob die Sperren damit endgültig der Vergangenheit angehören, bleibt abzuwarten. Die Türkei blockierte immer wieder, wenn auch meist nur kurzfristig, Dienste wie Youtube, Facebook und Twitter.

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.