Schwache Krisenperformance der Kommission

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Der Europäischer Rechnungshof stellt Mängel bei der Umsetzung der EU-Hilfsprogramme fest.

Brüssel/Luxemburg. „Wir müssen aus den Fehlern lernen, die gemacht wurden“ – mit diesen Worten präsentierte Baudilio Tomé Muguruza am gestrigen Dienstag den Bericht des Europäischen Rechnungshofs über die Performance der EU-Kommission während der europäischen Finanzkrise. Unter Muguruzas Aufsicht prüfte die Luxemburger Behörde, ob die Kommission ihren Patienten Gutes tat. Untersucht wurden die Hilfsprogramme für Ungarn, Lettland, Rumänien, Irland und Portugal, Griechenland und Zypern sind Gegenstand separater Berichte. Das Fazit der Rechnungsprüfer: Angesichts der Tatsache, dass die Brüsseler Behörde mit ihrem Hilfseinsatz Neuland betreten hat, können sich die Ergebnisse durchaus sehen lassen – doch bei der Arbeit der Kommission hat es auch eklatante Mängel gegeben, weshalb die Leistungen als „generell schwach“ eingestuft werden.

Positiv hob der Rechnungshof hervor, dass die Programmländer ihre budgetären Vorgaben grosso modo erfüllten und die geforderten Reformen umsetzten – wenn auch mit unterschiedlichem Tempo. Was die diagnostizierten Defizite in den Leistungsbilanzen anbelangt, ist die Kurskorrektur schneller als erwartet erfolgt.

Allerdings werden diese Pluspunkte von – nach Ansicht des Rechnungshofs unnötigen – Malheuren überschattet. So stellten die Verfasser des Berichts fest, dass mit dem Fortschreiten der Krise die Anforderungen an die europäischen Patienten immer umfassender wurden: Während etwa Ungarn rund 60 Kriterien erfüllen musste, um in den Genuss der EU-Unterstützung zu kommen, waren es bei Portugal bereits gut 400 – für die Rechnungsprüfer ein krasser Fall von Ungleichbehandlung. Unterschiede gab es auch bei der Festsetzung der Budgetziele – in manchen Fällen wurden staatliche Aufwendungen für die Rettung der Banken mit einbezogen, in anderen nicht.

Der EZB nicht Paroli geboten

Als ebenfalls problematisch stufen die Autoren den Umgang der Brüsseler Behörde mit der Europäischen Zentralbank ein. Konkret wirft der Rechnungshof der Brüsseler Behörde vor, sie habe der EZB nicht ausreichend Paroli geboten, als die Zentralbank die irische Regierung unter Druck setzte, um Gläubigern die Kosten der Bankenrettung zu ersparen – nur wenige Jahre später, in der Causa Zypern 2013, erzwang die EU einen Haircut für die Gläubiger der zypriotischen Banken. (la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2016)

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