Brüssel erwägt Strafen im Flüchtlingsstreit

EU flags flutter outside the EU Commission headquarters in Brussels
EU flags flutter outside the EU Commission headquarters in Brussels(c) REUTERS (FRANCOIS LENOIR)
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Vorschläge der Kommission für ein reformiertes Asylwesen sehen einen permanenten Verteilmechanismus vor. Wer sich nicht daran hält, könnte sanktioniert werden.

Die EU-Kommission macht Ernst. Am heutigen Mittwoch stellt die Brüsseler Behörde eine seit Langem erwartete Reform der Dublin-III-Regelung vor, die sich während der großen Flüchtlingswelle seit Mitte vergangenen Jahres als weitgehend ungeeignet erwiesen hat. Das Papier dürfte bei mehreren EU-Regierungen auf großen Widerstand stoßen – findet sich darin doch ein brisantes Detail: Jene Mitgliedstaaten, die die Aufnahme von Asylwerbern unter einem geplanten, automatischen Verteilmechanismus verweigern, sollen künftig bestraft werden, und zwar in Höhe von bis zu 250.000 Euro pro abgewiesenem Flüchtling.

Das berichtete die „Financial Times“ (FT) unter Berufung auf Diplomaten in Brüssel. Die Höhe der Strafzahlung könne noch angepasst werden; die Idee sei aber, „die Strafe wie eine Sanktion erscheinen zu lassen“, wird ein Beamter zitiert. Die Kommission selbst wollte dazu gestern keine Stellungnahme abgeben.

Die drastische Maßnahme soll sicherstellen, dass ein permanenter Schlüssel zur Umsiedlung von Flüchtlingen – der bei Überforderung eines Mitgliedstaats in Kraft treten soll – auch in der Praxis funktioniert. Die Vergangenheit hat ja gezeigt, dass die Solidarität unter den EU-Regierungen gerade in der Flüchtlingsfrage enden wollend ist: So wurden von jenen 160.000 in Griechenland und Italien gestrandeten Menschen, über deren Umsiedlung sich die Innenminister im vergangenen Jahr per Mehrheitsbeschluss geeinigt haben, bis zum 28. April gerade einmal 1441 tatsächlich verteilt.

Das liegt zum einen daran, dass einige Länder – darunter Österreich – bereits im Jahr 2015 eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Asylwerbern aufgenommen haben und an der Verteilung vorerst nicht teilnehmen. Mehrere osteuropäische Mitgliedstaaten wie Polen, Tschechien oder die Slowakei wollen von einem permanenten Mechanismus zur Umsiedlung hingegen gar nichts wissen. Warschau und Bratislava haben gegen die im September beschlossene Umverteilung der oben erwähnten 160.000 Personen sogar Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Spätestens im Oktober will der rechtskonservative ungarische Regierungschef, Viktor Orbán, in seinem Land zudem ein Referendum über die geplanten Flüchtlingsquoten abhalten – und sich auch auf diesem Weg gegen die Pläne absichern.

Dublin-Grundprinzip bleibt erhalten

Das Kommissionspapier sieht laut „FT“ aber keine komplette Umkrempelung des Dublin-Systems vor: So soll das Prinzip erhalten bleiben, dass jenes Land für einen Flüchtling verantwortlich ist, in dem dieser zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Wenn die Anzahl der Migranten jedoch eine bestimmte Grenze übersteigt, setzt sich der automatische Verteilmechanismus laut den Plänen in Gang. Zudem plant die Brüsseler Behörde, der EU-Asylbehörde EASO ein größeres Durchgriffsrecht bei der Abwicklung von Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten zu überantworten.

Die neuen Vorschläge sollen dazu beitragen, das grenzfreie Schengen-System bis Jahresende wieder funktionsfähig zu machen. Da der Schutz der EU-Außengrenze noch immer nicht ausreichend sichergestellt ist, können die von mehreren Mitgliedstaaten eingeführten Binnengrenzkontrollen bis November aufrechterhalten bleiben.

Die Zahl der in Griechenland ankommenden Flüchtlinge ist zuletzt aber ohnehin deutlich gesunken. Im gesamten April strandeten laut UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR lediglich 3469 Menschen in dem südeuropäischen Land. Zum Vergleich: Im März waren es noch 26.971 Personen.

Visumfreiheit – unter Vorbehalt

Ein wesentlicher Grund für den deutlichen Rückgang dürfte der EU-Flüchtlingspakt mit Ankara sein, der vorsieht, dass alle in Griechenland gelandeten Flüchtlinge in die Türkei zurückgeführt werden. Im Gegenzug hat Brüssel der Regierung in Ankara unter anderem eine Visumbefreiung für türkische Staatsbürger bis Juni versprochen, die die Kommission am heutigen Mittwoch empfehlen will – allerdings unter Vorbehalt: Denn noch hat Ankara von 72 Bedingungen lediglich 64 erfüllt. So dürfte sich etwa die Ausstellung biometrischer Pässe noch länger hinziehen. Die Türkei hat ihrerseits bereits per Verordnung die visumfreie Einreise für EU-Bürger aus allen 28 Mitgliedstaaten vorbereitet. Mitte Juni könnte ein Zwischenbericht aus Brüssel über weitere Fortschritte in der Zusammenarbeit informieren. Mitgliedstaaten und EU-Parlament müssen dem Vorschlag zur Visumbefreiung für Türken dann ohnehin noch zustimmen. (aga)

Weitere Infos:www.diepresse.com/fluechtlinge

AUF EINEN BLICK

Die EU-Kommission will laut „Financial Times“ Länder, die sich künftig nicht an einer geplanten, automatischen Umverteilung von Flüchtlingen beteiligen wollen, finanziell sanktionieren. Ihnen droht demnach eine Strafe von 250.000 Euro pro zugewiesenem Schutzsuchenden.

Zu Flüchtlingsquotengegnern zählen vor allem osteuropäische Staaten wie Ungarn oder Polen. Sie laufen bereits jetzt gegen die im vergangenen Jahr festgesetzte, einmalige Flüchtlingsquote von 160.000 in Griechenland und Italien gestrandeten Menschen Sturm. Das Vorhaben ist der strittigste Punkt einer geplanten EU-weiten Reform des Dublin-Systems, das am heutigen Mittwoch in Brüssel präsentiert wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2016)

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