Verstöße gegen Menschenrechte bei Fluchtwelle

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Die EU-Grundrechteagentur listet verweigerte Verfahren, physische Gewalt, sexuelle Übergriffe und weitere Probleme auf.

Wien. „Im vergangenen Jahr wurden die Grundrechte in der EU auf eine harte Probe gestellt, da viele der Freiheiten, Rechte und Werte angegriffen wurden, auf die sich Europa gründet.“ Mit diesen Worten fasste der Direktor der EU-Grundrechteagentur (FRA), Michael O'Flaherty, die Ergebnisse des am Montag vorgestellten Grundrechteberichts für das Jahr 2016 zusammen.

Neben den Auswirkungen der Terroranschläge auf die Freiheit der Bürger war es im vergangenen Jahr vor allem die Migrationswelle, die zu Menschenrechtsverstößen geführt hat. Laut dem FRA-Bericht kam es nicht nur zu einem Anstieg von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen. In einigen Mitgliedstaaten wurden auch die Rechte der Flüchtlinge missachtet. Ohne Chance auf ein faires Asylverfahren wurden Personen mit physischer Gewalt etwa in Bulgarien, Griechenland, Spanien und Ungarn am Grenzübertritt gehindert. An der bulgarischen Grenze wurde eine Gruppe von irakischen Jesiden mit Gewalt auf türkisches Territorium gedrängt, dabei kamen zwei Männer ums Leben. Schnellverfahren wie in Ungarn haben dazu geführt, dass Asylgründe laut Genfer Flüchtlingskonvention nicht geprüft werden konnten.

Übergriffe auf Frauen

Angesichts des starken Andrangs wurden Flüchtlingen mehrfach keine ausreichende Unterkunft und Versorgung zur Verfügung gestellt. Genannt wird im Bericht auch die Lage in Traiskirchen, wo Kinder im vergangenen Sommer unter freiem Himmel geschlafen haben.

Der FRA-Bericht listet aber auch sexuelle Übergriffe auf flüchtende Frauen und die Inhaftierung von unbegleiteten Kindern auf. So wurden etwa auf der Insel Kos Kinder gemeinsam mit Kriminellen in Zellen gesperrt. (wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2016)

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