EU-Kommission klagt Ungarn wegen Bodengesetzes

Farmer is ploughing a field
Farmer is ploughing a field(c) Erwin Wodicka - BilderBox.com (Erwin Wodicka - BilderBox.com)
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Österreichische Bauern, denen Nutzungsrechte für Grundstücke per Gesetz abgesprochen wurden, könnten doch entschädigt werden.

Brüssel. Österreichische Bauern, die ihre Investitionen in Grundstücke in Ungarn ohne jede Entschädigung verloren haben, können doch noch auf Durchsetzung ihrer Rechte hoffen. Die EU-Kommission hat am Donnerstag eine Klage gegen Ungarn wegen des 2013 geänderten Bodengesetzes beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. „Sowohl ausländische als auch inländische Investoren verloren auf diese Weise ohne jegliche Entschädigung ihre erworbenen Rechte und den Wert ihrer Investitionen“, heißt es in der Begründung der Kommission. Dies widerspreche der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechtssicherheit. Außerdem sieht Brüssel eine Verletzung des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit.

1994 war Ausländern der Kauf ungarischen Bodens verboten worden. Mit diesem Verbot wollte sich Ungarn vor dem billigen Aufkauf seines Bodens durch ausländische Spekulanten schützen. Deswegen schlossen auch viele österreichische Bauern von 1994 bis 2001 nur noch gesetzeskonforme Nießbrauchverträge ab, mit denen der ungarische Grundeigentümer dem ausländischen Nutznießer den Boden auf Lebenszeit oder für 99 Jahre überlässt. Im Gegensatz zu Pachtverträgen wird bei Nießbrauchverträgen der gesamte Preis vorab bezahlt. Diese Verträge hat Ungarn 2013 durch ein Gesetz gekündigt. Die Übergangszeit wurde von zuvor 20 Jahren auf letztlich viereinhalb Monate verkürzt. Daraufhin wurden viele Nutzungsrechte ohne Entschädigung zum 1. Mai 2014 aufgelöst. Der folgende Streit hat auch das bilaterale Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn belastet. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.06.2016)

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