Allergene: Die selbst gekochte Buchstabensuppe

„Unser Laden“ in Wien III – Buchstaben zu jedem Tagesgericht.
„Unser Laden“ in Wien III – Buchstaben zu jedem Tagesgericht. Die Presse
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Die EU hat nie so weitreichende Vorschriften für die Gastronomie erlassen wie der österreichische Gesetzgeber.

Wien. Wenn es unangenehme Neuerungen für Wirte und Konsumenten gibt, wird als Schuldiger rasch die EU ausgemacht. Doch bei der aktuell diskutierten Allergenverordnung, die Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter zuletzt als „Buchstabensuppe“ bezeichnete, war nicht Brüssel für das Ungemach der Restaurants und Wirte verantwortlich, sondern vor allem der heimische Gesetzgeber. Der KMU-Experte im Europaparlament, Paul Rübig (ÖVP), fordert deshalb, dass die zuständigen Politiker in Österreich endlich zu ihrer Verantwortung stehen und eine Änderung der nationalen Gesetzgebung vornehmen. „Wir müssen die Wirte wieder entlasten.“

Zur Vorgeschichte: Im Rat der EU und im EU-Parlament wurde über Jahre eine neue Kennzeichnung von Lebensmitteln vorbereitet. Dabei sollten erstmals auch allergene Stoffe aufgelistet werden. Das zuständige österreichische Gesundheitsministerium (damals unter Alois Stöger) setzte sich aktiv dafür ein, dass auch nicht verpackte Lebensmittel gekennzeichnet werden sollten. „Für Österreich war die Allergenkennzeichnung loser Waren ein wichtiges Anliegen. Sie konnte durchgesetzt werden“, heißt es heute noch auf der Homepage des Ministeriums. Schließlich stimmten 2011 alle Mitgliedstaaten und das Europaparlament zu. Sogar die Österreichische Wirtschaftskammer, die später kritisch auf die Umsetzung in Österreich reagierte, zeigte sich erfreut. In einer Presseaussendung war von einer „sinnvollen Weiterentwicklung“ zu lesen, die „im Sinne des Verbraucherschutzes“ sei. Explizit befürwortet wurde auch die Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln.

Die EU-Verordnung forderte in ihrer endgültigen Fassung nur sehr allgemein eine Informationspflicht des Handels und der Gastronomie. Auf Verpackungen konnte sie relativ leicht durch neue Aufschriften erfüllt werden. Für lose Waren und Speisen war dies etwas schwieriger. Im Sinne der Subsidiarität sollte jeder Mitgliedstaat die Details selbst regeln. Der österreichische Gesetzgeber doppelte daraufhin das EU-Recht 2014 mit einer nationalen Allergeninformationsverordnung. Viele dieser Details sorgen seitdem für eine öffentliche Debatte, in der fast ausschließlich die Brüsseler Bürokratie verantwortlich gemacht wird.

Zu Unrecht. Denn die EU-Regeln enthalten beispielsweise keine Vorgaben, wonach die allergenen Stoffe durch Informationen auf Speisekarten oder durch eigens geschulte Kellner dem Gast mitgeteilt werden müssen. Dies wurde allein durch die österreichische Verordnung vorgeschrieben. Alternativen wie etwa Hinweise im Internet wären möglich gewesen, waren den heimischen Gesetzgebern aber zu wenig. In Österreich muss die Information an einer „gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar“ für jeden Konsumenten zugänglich sein. Außerdem werden eine genaue Dokumentation und die Einschulung von auskunftsfähigem Personal vorgeschrieben, die noch dazu alle drei Jahre wiederholt werden muss. Von hohen Strafen von bis zu 20.000 Euro bei Nichteinhaltung ist in den EU-Gesetzen ebenfalls keine Rede. Auch diese Auflage, die vor allem kleinere Betriebe abschreckte, ist hausgemacht.

Vergleich mit anderen Ländern

Das Gesundheitsministerium unter Sabine Oberhauser sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. „Die Regelung gibt es seit eineinhalb Jahren in Österreich. Dem Gesundheitsministerium sind keine Beschwerden darüber bekannt“, sagte Oberhauser der APA. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter will hingegen Reformen durchsetzen. Er möchte die Regelung in Österreich mit jenen in anderen Mitgliedstaaten vergleichen. Denn längst ist bekannt, dass beispielsweise der deutsche Gesetzgeber der Gastronomie deutlich weniger Auflagen verordnete. So gibt es im Nachbarland beispielsweise keine vorgeschriebenen Schulungen für das Personal. Die Informationen über allergene Stoffe in den angebotenen Speisen können auch elektronisch, also etwa über die Homepage des Restaurants, abgerufen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2016)

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