EU und Kanada schicken Kern Ceta-Gebrauchsanweisung

Kern zu Besuch bei Juncker.
Kern zu Besuch bei Juncker.APA/BKA/ANDY WENZEL
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Der Kanzler hatte am Mittwoch in Straßburg eine verbindliche Erklärung der EU und Kanada zu Ceta gefordert. Die ist nun da: Doch sie bestätigt nur, was ohnehin schon im Abkommen steht.

Am Mittwoch reiste Bundeskanzler Christian Kern nach Straßburg, um EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die "roten Linien" Österreichs zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada klarzumachen. Kern forderte eine verbindliche Erklärung, die den österreichischen Bedenken Rechnung trage: Ceta ist bei der österreichischen Bevölkerung, ebenso wie bei den Deutschen, extrem unbeliebt. Zudem brachte sich Kern mit einer SPÖ-Mitgliederbefragung, bei der sich ein Großteil der Teilnehmer gegen das Abkommen aussprach, unter politischen Zugzwang.

Brüssel ließ am Mittwoch jedenfalls nicht lange auf sich warten: Noch um 19 Uhr übermittelte die Kommission den letzten versprochenen Entwurf der gemeinsamen Erklärung mit Kanada an die Mitgliedsstaaten. Er werde den Text, den Ceta-Beipackzettel, prüfen und das SPÖ-Präsidium mit dem Ergebnis befassen, hatte Kern noch am Vormittag angekündigt. Nur mit einer verbindlichen Erklärung könne er einen Regierungsbeschluss herbeiführen, hatte er gemahnt

Als eine "groß inszenierte Show" bezeichnete FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache den Besuch. Tatsächlich bestätigt das Ceta-Zusatzpapier, was ohnehin schon im 1598-seitigen Abkommen steht. Auf fünf Seiten erläutert die "gemeinsame interpretative Erklärung", die der "Presse" vorliegt, also, was bereits in mehreren Verhandlungsrunden fixiert worden war.

"Wir wollen daran erinnern"

So heißt es etwa gleich am Anfang des Dokuments: "Wir wollen daran erinnern, dass Kanada und die Europäische Union die Bedeutung des staatlichen Regulierungsrechts im öffentlichen Interesse anerkennen und das im Abkommen verankert haben."

Die Erklärung bekräftigt zudem das Recht der Regierungen, öffentliche Dienstleistungen auf allen Ebenen bereitzustellen und zu unterstützen. Hier wird besonders auf die Bereiche Gesundheit, Bildung, Soziales, Wohnen und Wasserversorgung hingewiesen.

So wird in einem eigenen Punkt darauf hingewiesen, dass "Ceta Kanada oder die Euroäische Union und ihre Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet, die kommerzielle Nutzung von Wasser gegen ihren Willen zu erlauben." Zudem bestätigt Ceta noch einmal, dass arbeitsrechtliche und Umweltstandards nicht für Investitionen unterlaufen werden dürften.

Klarstellungen zu Schiedsgerichten

Knapp ein Fünftel des Papiers ist dem Investitionsschutz und somit den umstrittenen Schiedsgerichten gewidmet. "Ceta wird nicht dazu führen, dass ausländische Investoren vorteilhafter als heimische Investoren behandelt werden", macht das Zusatzpapier klar. Kompensationszahlungen an Investoren müssten von "unparteiischen, unabhängigen, permanenten" Schiedsgerichten entschieden werden und dürften nicht größer sein, als der Verlust, den der Investor erlitten hat.

Ein Herzenswunsch Kerns - dass die Schiedsgerichte für Investoren ihre Arbeit erst aufnehmen, wenn Ceta von allen nationalen Parlamenten ratifiziert worden ist - wird im Dokument nicht erwähnt: Das steht aus EU-Sicht schon seit Monaten fest.

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Weiterer Ablauf

Nächste Woche sollen sich die EU-Botschafter mit der Erklärung und mit dem CETA-Abkommen befassen und dann der EU-Handelsministerrat am 18. Oktober in Luxemburg. Planmäßig soll CETA beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel unterzeichnet werden.

(red.)

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