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Klaus: EU-Vertrag "nicht mehr zu stoppen"

17.10.2009 | 16:46 |   (DiePresse.com)

Als einziges Mitglied der Union hat Tschechien den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert. Präsident Klaus kritisiert den Vertrag, hält ein Inkrafttreten aber nicht für das "Ende der Geschichte".

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Der tschechische Staatspräsident Vaclav Klaus will mit seiner Entscheidung hinsichtlich des EU-Reformvertrags nicht bis zu den britischen Parlamentswahlen (Frühjahr 2010, Anm.) warten. Dies bestätigte Klaus in einem Interview mit der tschechischen Tageszeitung "Lidove noviny" (Samstag-Ausgabe).

"Ich kann und werde nicht auf die britischen Wahlen warten. Man müsste sie in den nächsten Tagen oder Wochen abhalten", erklärte der EU-kritische Präsident, dessen Land als einziges EU-Mitglied noch nicht den Lissabon-Vertrag ratifiziert hat, weil die Unterschrift von Klaus fehlt.

Klaus reagierte auf die Frage hinsichtlich des im Sommer erhaltenen Briefes vom Chef der britischen Konservativen, David Cameron. Dieser hatte geschrieben, sollte Klaus mit seiner Unterschrift unter den EU-Reformvertrag bis zu den britischen Wahlen warten, würden die Konservativen nach ihrem erwarteten Sieg eine Volksabstimmung in Großbritannien zu dem Dokument durchsetzen. "Großbritannien wird offenbar seinen eigenen Weg suchen müssen, wohin und wie weiter. So wie es auch ich mache", betonte Klaus.

Der Präsident wiederholte in dem Interview seine Kritik am EU-Reformvertrag. Er betrachte ihn "nicht als gute Sache für Europa und Tschechische Republik".

"Der Zug mit ihm ist aber so schnell losgefahren und ist schon so weit, dass man ihn wohl nicht mehr stoppen oder zurückkehren kann, wie es sich viele wünschten. Ein eventuelles Inkrafttreten (des Vertrages) wird aber nicht das "Ende der Geschichte" bedeuten. Der Streit um die Freiheit und Demokratie in Europa wird bestimmt weiter gehen. Er muss weiter gehen, sonst stünde es sehr schlecht um uns", sagte Klaus weiter.

Der Präsident rechnet sonst damit, dass der tschechische Verfassungsgerichtshof bereits am 27. Oktober (Termin der öffentlichen Anhörung in Brünn, Anm.) eine Entscheidung hinsichtlich des Prüfantrags einer Gruppe von EU-kritischen Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag fällen wird.

"Ich halte es für nicht wahrscheinlich. Eher gehe ich davon aus, dass es sich um den Tag handeln wird, an dem die Verhandlung über dieses Thema beginnen und nicht enden wird", so Klaus, der seine Entscheidung nicht vor dem Verdikt der Richter fällen will und kann.

 

(Ag.)

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58 Kommentare
 
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Eigentor

Klaus hat sich mit dem Lostreten dieses Themas ein Eigentor geschossen. War früher die Vertreibung der Sudetendeutschen in Resteuropa "terra incognita", so befasst sich Resteuropa sehr intensiv mit diesem Thema und plötzlich wird dieser vergessene und verdrängte Teil der Geschichte wieder ins Bewusstsein gerückt!
Recht so!

Gast: Schwejk
21.10.2009 06:36
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Die Klaus’sche Klausel: Juristen zur Debatte um Lissabon und die Beneš-Dekrete


Vor einem Monat noch erschien sie ein bisschen komplizierter, die Sache mit dem Vertrag von Lissabon.

Die Ratifizierung in Deutschland war noch nicht abgeschlossen,
der polnische Präsident hatte ebenfalls noch nicht unterschrieben,
und in Irland war sogar noch ein Referendum ausständig.

Nun aber warten alle nur noch auf Tschechien. Und alle blicken auf einen, auf Staatspräsident Václav Klaus, der aus seiner Abneigung gegen den EU-Reformvertrag nie ein Hehl gemacht hat.
Vaclav Klaus jüngste, politisch wohl durchdachte,
Handlung:

Präsident Klaus fordert
für Tschechien eine Ausnahme bei der Anwendung der EU-Grundrechtecharta, auf die der Lissabonner Vertrag verweist.

Grund:
" Die Beneš-Dekrete sind in Gefahr!"
Was ist dran an den Befürchtungen des tschechischen Präsidenten?

Journalist/en von >RADIO PRAG<
befragten Juristen.
Ein Bericht von:
Verfasser: Gerald Schubert

Lies weiter - falls interessiert! - unter:

http://www.radio.cz/de/artikel/121345


Antworten Gast: Gast
22.10.2009 07:46
0 0

Re: Ist der "Blindflug der EU" noch zu stoppen?

„Den Lissabon-Vertrag (LisaV) halte ich nicht für eine gute Sache für Europa, für die Freiheit in Europa (...)“

"Der Zug ist allerdings bereits so schnell losgefahren und ist bereits so weit,
dass es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, den "LisaV" zu stoppen oder zu wenden, wie sehr auch immer sich viele das wünschen würden.“

ABER
„ Selbst sein (LisaV) Inkrafttreten ist nicht das „Ende der Geschichte“.

„ Der Streit um die Freiheit und Demokratie in Europa wird sicherlich fortgesetzt.“
„ Er muss fortgesetzt werden, sonst wäre es sehr schlecht um uns bestellt.“

Zitate von: Staatspräsident Vaclav Klaus
anl. eines Interviews mit der
der bekannten tschechischen Zeitung „Lidové Noviny“



Gast: pravda
19.10.2009 17:31
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Was ich besonders unsinnig finde:

Ein gemeinsamer Vertrag kann doch nicht in mehreren individuellen Varianten, die noch dazu erst nach Ratifizierung durch die meisten Staaten erstellt werden, für alle bindend sein. Das österr. Parlament hat doch nicht zu solchen Fu0noten und Ergänzungen zugestimmt. Noch dazu wenn doch ein großer Teil der Vertriebenen jetzt hier bei uns lebt. So eine nachträgliche einseitige Vertragsänderung macht doch die ursprüngliche Ratifizierung ungültig oder zumindest anfechtbar. Die ganze EU wird dadurch noch mehr zu einem schwindligen Verein.

Gast: pravda
19.10.2009 17:23
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Was unsere Beitritts-übereifrige Regierung versäumt hat

könnten wir jetzt noch mit einer Zusatzklausel nachholen: Wir sollten uns jede weitere Erinnerung an den Holocaust und weitere Restitutionsforderungen ersparen und vergangenes Unrecht noch nachräglich durch eine entsprechende Fußnote als gerechtfertigt sanktionieren lassen.

Reformvertrag zum allg. Verständnis und zum besseren mitdiskutieren

Hier ist der Link zum Reformvertrag zum Download:

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/cg00014.de07.pdf

Hier ist eine super Erklärung zum Reformvertrag durch ein öffentl. rechtl. Medium:

http://www.tagesschau.de/static/flash/vertrag-von-lissabon/

Klaus und Fico

sollen den Mond anbellen und bald sehen, was passiert, i.e ueberhaupt nichts. Sie ueberschaetzen ihre Wichtigkeit.....die Ex-CSSR Laender sind geschaetzte neue EU-Staaten (wie auch Polen, Ungarn etc. und bald auch Kroatien).... aber Extrawuerste wird wohl keiner fuer sie braten.

gleichheit für jeden vor dem eu vertrag

ich bin ein kritischer eu befürworter. aber eine union, die auf unrecht aufbaut kann keine heimat sein. gleiches recht für alle. nichts unter den teppich kehren. aufarbeitung ohne wenn und aber. keine extrawürste. freies selbstbestimmungsrecht. wenn sich alle ungarisch sprechenden tschechen,rumänen,...etc zu ungarn bekennen, dann ist das ihr gutes recht in einem europa der regionen.

Die Slowakei

wird nicht das letzte Land sein, das Zusatzklauseln fordert. Da kommen sicher noch einige dazu.

Sauhaufen

Da haben sie den Vertrag der Verträge, der so gut ist, dass damit sogar ohne Volksabstimmungen die Verfassungen der Länder ausgehebelt werden konnten, ausgehandelt und nun kommen auf einmal einer nach dem anderen daher und fordern zusätzlich Klauseln. Was ist denn das für ein disziplinloser Sauhaufen? Oder wird ihnen etwa langsam bewusst, dass sie mit dem Durchwinken des Vertrages einen schweren Fehler gemacht haben?

0 1

Re: Sauhaufen

Jetzt erklären Sie zum Hundertsten Mal, dass der Vertrag von Lissabon die nationalen Verfassungen der Länder "aushebeln" soll!
Ich hätte jetzt endlich einmal von Ihnen gehört, wodurch das geschehen sollte!

Wenn Sie das nicht hieb- und stichfest erklären können, dann lassen Sie endlich diese schwachsinnigen Behauptungen bleiben!

Re: Re: Sauhaufen

>>Artikel 24.
Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus.<<

Ich kann in der Verfassung nichts darüber finden, dass sich die Ausübung der Gesetzgebung zu einem hohen Prozentsatz auf das Abnicken der Vorgaben aus Brüssel beschränken soll...

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Re: Re: Re: Sauhaufen

Und Sie wollen mir jetzt erzählen, dass der Art 24 und alle anderen Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes auch, nicht mehr gelten, oder um bei Ihrer Diktion zu bleiben "ausgehebelt" wurden.

Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Und Sie wollen mir jetzt erzählen, dass eben dieser Art. 24 mit dem Lissabon-Vertrag, mit welchem sich die EU eine Zuständigkeit für alles und jedes aneignen kann, noch genausoviel wert ist? Der Nationalrat wird ja in hohem Maße zu einem Vollzugsorgan der EU degradiert...

0 1

Re: Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Ein Artikel des Verfassungsgesetzes gilt oder gilt nicht. Das ist so wie mit der Schwangerschaft. Entweder man ist oder ist nicht schwanger. Ein bißchen schwanger sein, ist genauso ein Unsinn, wie ein Artikel des Bundesverfassungsgesetzes, der "nicht mehr ganz soviel wert ist".

Natürlich wird der Nationalrat auch zum Vollzugsorgan anderer Institutionen. Das war schon lange vor dem EU-Beitritt so der Fall.
Beispielsweise beim Staatsvertrag, den die Staatsvertragsmächte vorgelegt haben und den der Nationalrat ratifizieren musste.

Oder noch früher beim Friedensvertrag von St. Germain nach dem 1. Weltkrieg. Das ist absolut nichts Neues, hat mit dem Vertrag von Lissabon ursächlich nichts zu tun!
Und der Nationalrat wird nicht "degradiert" wenn er einen Vertrag, den die Republik Österreich durch ihre verfassungsmäßig befugten Organe aushandelt, ratifiziert.

Aber das sollte man halt alles wissen, wenn man eine Volksabstimmung über Dinge einfordert, von denen man keine Ahnung hat!

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Irgendwie finde ich es amüsant, dass Sie genau die Verträge (Staatsvertrag und St.Germaine) als Befürwortung des Lissabon-Vertrages verwenden. Wir waren damals die Loser und da gab es wohl nicht sehr viele Möglichkeiten...

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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Sie haben recht, wir waren damals die Verlierer, weil uns diese Verträge praktisch diktiert wurden und der Nationalrat dadurch, wie Sie es sagen "zum Vollzugsorgan degradiert" wurde.

Beim Vertrag von Lissabon ist das aber völlig anders. Dieser wurde von durch unsere Verfassung legitimierte Organe mit-ausverhandelt, daher ist der Nationalrat eben NICHT zum Vollzugsorgan degradiert worden

Warum Sie annehmen, dass ich diese Verträge "als Befürwortung des Lissaboner-Vertrages verwende" ist mir schleierhaft.
Im Gegenteil, ich habe diese beiden Ereignisse als Beispiel angeführt, wie Verträge eben NICHT zustandekommen sollten!
Ich habe sogar geschrieben:
"Das ist absolut nichts Neues, hat mit dem Vertrag von Lissabon URSÄCHLICH NICHTS zu tun!"

Entweder Sie verdrehen meine Sätze bewusst, oder es hapert beim "sinnerfassenden Lesen"!

Antworten Antworten Gast: Anonmyus
19.10.2009 11:35
1 1

Re: Re: Sauhaufen

Steht in der konsolidierten Version des Vertrags - Erklärung 17

17. Erklärung zum Vorrang

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.

Darüber hinaus hat die Konferenz beschlossen, dass das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zum Vorrang in der Fassung des Dokuments 11197/07 (JUR 260) dieser Schlussakte beigefügt wird:

"Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Dem Gerichtshof zufolge ergibt sich dieser Grundsatz aus der Besonder-heit der Europäischen Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt des ersten Urteils im Rahmen dieser ständigen Rechtsprechung (Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, 15. Juli 1964 1) war dieser Vorrang im Vertrag nicht erwähnt. Dies ist auch heute noch der Fall. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs."

Dies gilt auch für die Verfassungen.

Danke an alle Befürworter.

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Re: Re: Re: Sauhaufen

Lieber Anonymer, man sollte aber schon den Unterschied zwischen der Bundesverfassung und von einzelnen Gesetzen und der Rechtsprechung kennen, wenn man eine Volksabstimmung einmahnt, über Dinge die man selber nicht versteht.

Der Schreiberling "Kritikus" hat behauptet, dass "der Vertrag von Lissabon die nationalen Verfassungen aushebelt".

Das ist aber nicht der Fall!

Was Sie jetzt immer als Erklärung für diesen Unsinn herzeigen, ist allein das Faktum, dass GEMEINSAM BESCHLOSSENENES EU-RECHT dem nationalen Recht vorgeht, genauso wie das nationale Bundesrecht dem Recht der Bundesländer und dieses wiederum dem Recht der Gemeinden vorgeht.
Das ist ja logisch, weil ein untergeordnetes Recht nicht mit einem übergeordneten Recht kollidieren und widersprechen kann.
Alles in allem wiederum ein alter juristischer Hut, der von Leuten ausgegraben wird, die eben keine Ahnung davon haben, über was sie eigentlich abstimmen wollen!

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Re: Re: Re: Sauhaufen

Lieber Anonymer, man sollte aber schon den Unterschied zwischen der Bundesverfassung und von einzelnen Gesetzen und der Rechtsprechung kennen, wenn man eine Volksabstimmung einmahnt, über Dinge die man selber nicht versteht.

Der Schreiberling "Kritikus" hat behauptet, dass "der Vertrag von Lissabon die nationalen Verfassungen aushebelt".

Das ist aber nicht der Fall!

Was Sie jetzt immer als Erklärung für diesen Unsinn herzeigen, ist allein das Faktum, dass GEMEINSAM BESCHLOSSENENES EU-RECHT dem nationalen Recht vorgeht, genauso wie das nationale Bundesrecht dem Recht der Bundesländer und dieses wiederum dem Recht der Gemeinden vorgeht.
Das ist ja logisch, weil ein untergeordnetes Recht nicht mit einem übergeordneten Recht kollidieren und widersprechen kann.
Alles in allem wiederum ein alter juristischer Hut, der von Leuten ausgegraben wird, die eben keine Ahnung davon haben, über was sie eigentlich abstimmen wollen!

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Anonmyus
19.10.2009 17:34
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Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Hallo erleuchteter Fritz,

das mein Zusatz nicht zu 100% auf "Kritikus" Bemerkung abgestimmt ist, ist mir erst nachher aufgefallen. Dazu meine Zustimmung.

Es wird jedoch noch erlaubt sein, o Wissender, eine andere Meinung einzunehmen und zu vertreten ohne sofort Diffamierungen ausgesetzt zu sein.

Soweit mir bekannt ist die EU kein Bundesstaat in den sich alle Völker, in freier Entscheidung, integriert haben. Es gibt keine gesamteuropäische Verfassung sondern nur Verträge. Die Verfassung wurde doch von den Franzosen und Holländern eindeutig abgelehnt.
Soweit mir bekannt gibt es auch nur eine österreichische Verfassung und keine in NÖ, Kärnten, Wien etc., d.h. der Vergleich mit unserer föderalen Struktur hinkt hier gewaltig, da Österreich (noch) kein Bundesland des Staates Europa ist.

Das bedeutet jedoch, das alle 27 Staaten ihre Souveränität in rechtlichen Belangen abgeben. Und der EuGH beschliesst immer pro EU. Dafür werden die Mädels und Jungs auch fürstlich entlohnt.

Falls das in Ihrem Sinne ist, ok. Für mich ist das unerträglich.


Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Anonmyus
19.10.2009 17:46
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Re: Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Fehler meinerseits. Natürlich gibt es Landesverfassungen.

Nichtsdestotrotz ist eben Österreich kein Bundesland von Europa und hat auch meines Wissens seine Verfassung dem nicht angepasst.

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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sauhaufen

Ich wollte Ihnen schon empfehlen die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer zu ergoogeln, da haben Sie noch schnell die Kurve gekratzt.

Ich habe nie behauptet, das die EU ein Bundesstaat sei, aber eine UNION, der sich alle Mitgliedsvölker in sehr wohl freier Entscheidung (Volksabstimmungen) integriert haben.

Der seinerzeitige EU-Beitritt wurde in Österreich durch eine Volksabstimmung sanktioniert und in diesem Beitrittsvertrag, der ein Staatsvertrag ist, hat Österreich freiwillig zugestimmt Teile der Souverenität an die EU abzugeben.

Auch bei jedem Staatsvertrag (beispielsweise betreffend Doppelbesteuerungsabkommen) egal mit wem, verzichtet ein Vertragsstaat gegenüber dem anderen auf Teile seiner Souverenität.
Das ist ja nichts Neues, wird aber von allen Unwissenden sofort als Argument gegen die EU verwendet.

Apropos Volksabstimmung, es haben nicht nur Frankreich und Holland über die EU-Verfassung abgestimmt, sondern auch Spanien und Luxemburg mit Zustimmung zur EU-Verfassung!
Aber auch das wissen Sie offenbar nicht!

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Anonmyus
19.10.2009 20:18
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Ohne Re: Sauhaufen

Welche Teile unserer Souveränität haben wir 1994 freiwillig abgegeben? Waren damals bereits alle zukünftigen Kompetenzerweiterungen der EU enthalten?
Bitte um eine vollständige Liste.

Aber so ist das mal bei der EU. Einmal über den Maastrichtvertrag abgestimmt und dann wird verändert (Amsterdam, Nizza) und wieder verändert (Lissabon). Da dies jedoch nur Vertragserweiterungen darstellt, muss das Volk nicht mehr gefragt werden --> juristisch wahrscheinlich einwandfrei, bezogen auf das demokratische Verständnis ein Desaster.

Das Wort Staatsvertrag besagt doch schon in seinem Namen, daß hier 2 oder mehrere Staaten einen Vertrag abschließen. Nun ist die EU aber kein Staat. Natürlich werden spitzfindige Juristen einwenden, dass der Vertrag natürlich zwischen den Staaten der Union und nicht zwischen AUT/EU abgeschlossen wurde. Aber besagte Teile unserer Souveränität wurden den nichtstaatlichen und nicht demokratisch legitimierten EU-Organen übertragen. Juristisch wahrscheinlich ebenfalls einwandfrei, für die Demokratie wieder eine Niederlage.

Zur EU-Verfassung:
Auch wenn damals alle anderen Mitgliedsstaaten zugestimmt hätten, wäre die Verfassung an FR,NL gescheitert. Also was soll der Hinweis auf Spanien, Luxemburg?

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Re: Ohne Re: Sauhaufen

Welche Teile der Souverenität haben wir damals freiwillig abgegeben? Mir fällt als Beispiel dafür spontan der Verzicht auf Einhebung von Einfuhrzöllen an den Grenzen ein!
Aber ich möchte Ihnen die Mühe selber zu googeln nicht abnehmen.

Die demokratisch gewählten Institutionen können Teile der Souverenität durchaus auch an nichtstaatliche, außerstaatliche, oder ausländische Institutionen abgeben, zum Beispiel an die Kirche (Einrichtung von Schulen mit ÖFFENTLICHKEITSRECHT) etc.!
Ihre Argumentaion ist daher einseitig!

Und wenn Österreich einen Staatsvertrag mit vielen anderen Staaten abschließt (Nichts anderes ist der EU-Beitritt) dann ist damit auch selbstverständlich die logische Weiterentwicklung inbegriffen, die vom demokratisch gewählten Nationalrat beschlossen wird.

Sämtliche EU-Organe werden von (indirekt) gewählten Repräsentanten gebildet.

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Klein- und MIttelbetriebe haben in der Eu keine Chance

Weiter haben Klein- und Mittelbetriebe in der EU kaum die Chance zu bestehen.
Die meisten EU-Wirtschafts-Gesetze sind auf Grossbetriebe und multinationale Konzerne zugeschnitten. Kleinere Betriebe haben oft nicht das Potential EU-Richtlinien umzusetzen. Der dadurch erhöhte Konkurrenzdruck im EU-Binnenmarkt wirkt sich deshalb verheerend auf kleinere Betriebe aus. Die erfolgende vermehrte Ausschaltung der Kleinbetriebe und Konzentration der Industrie auf einige wenige Konzerne (Beispiel Heineken-Bier-Gigant) schaffen kaltblütige Konkurrenz und Marktdominanz. Die EU fördert die Machtballung und Mobilität der Konzerne. Durch einen EU-Beitritt müssten sich schweizerische Betreibe EU-Gesetzen unterordnen und würden dadurch Wettbewerbsvorteile des Wirtschaftsstandortes Schweiz einbüssen. Die Einführung der EU-Gesetze in der Schweiz hätte deshalb eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Betriebe zur Folge.
Weiter sei noch zu erwähnen das kein einziges Land bisher bewiesen, dass es dank der EU wirtschaftlich erfolgreicher war.

 
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