BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch mit Vorschlägen zur Reform des Asylwesens in der EU eine neue Front gegenüber den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament eröffnet. Sie schlägt vor, die Asylanerkennungsrichtlinie dahingehend zu ändern, dass abgelehnte Asylwerber, die aber aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können, beim Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und zum Arbeitsmarkt mit Flüchtlingen gleichgestellt werden.
„Die Entscheidung über den Zugang zum Arbeitsmarkt muss in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben“, hieß es dazu aus dem Büro des EU-Abgeordneten und früheren Innenministers Ernst Strasser (ÖVP) auf Anfrage der „Presse“. Gegebenenfalls werde Strasser diesen Grundsatz im Parlamentsausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres aufs Tapet bringen. Die Zustimmung dieses Ausschusses ist für die Änderung der Richtlinie unabdingbar, denn das Parlament entscheidet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über sie. Vermutlich wird sich der Ausschuss im Dezember oder Jänner mit diesem Thema befassen.
EU will Wirrwarr beenden
Solch abgelehnte, aber trotzdem schutzwürdige Asylwerber heißen offiziell „Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz“. Grundlagen für dieses Schutzbedürfnis finden sich in internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte, zum Beispiel dem Folterverbot, das Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festschreibt. Es geht also zum Beispiel um Fälle, bei denen kein Asylgrund vorliegt, dem betreffenden Bewerber in seiner Heimat aber menschenunwürdige Behandlung drohen könnte.
Die 27 EU-Mitglieder regeln unterschiedlich, wie mit diesen subsidiär Schutzwürdigen umzugehen ist. In Österreich etwa bekommen solche Menschen typischerweise für ein Jahr einen Aufenthaltstitel, der abhängig von der Situation im Heimatland verlängert werden kann. Sie gelten währenddessen weder als Asylwerber noch als Flüchtling.
Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2004/83/EC Klarheit schaffen. Diese Vorschrift regelt, wer Asyl erhalten darf, aber ihre Mindeststandards sind so unklar formuliert, dass sie das „Asyl-Shopping“ befördert, das bedeutet: Es spricht sich bei Asylwerbern, aber auch bei Schlepperbanden schnell herum, in welchem EU-Land man am leichtesten Asyl erhält.
Sechs Monate für erste Instanz
Auch der zweite Änderungsvorschlag in Sachen Asyl, den die Kommission am Mittwoch machte, hat Konfliktpotenzial in sich. Die Brüsseler Behörde will nämlich auch die Asylverfahrensrichtlinie 2005/85/EC ändern. Sie schreibt Mindeststandards für die Art und Weise vor, wie Asylverfahren in der EU abzulaufen haben und welche Rechte die Bewerber dabei haben. Die Kommission will, dass erstinstanzliche Entscheidungen spätestens sechs Monate nach Antragstellung fallen. Die Staaten, die das derzeit nicht schaffen, sollen drei Jahre Zeit bekommen, diese Vorgabe zu erfüllen. Vor allem Griechenland dürfte damit aber weiterhin überfordert sein. Der Europäische Gerichtshof hat Athen wegen diverser Versäumnisse bereits am 19.April 2007 verurteilt, was aber nichts geändert zu haben scheint.
Im Gegenteil: Am 9. September dieses Jahres ordnete das deutsche Bundesverfassungsgericht an, dass ein Iraker, der bereits in Griechenland um Asyl angesucht hatte, nicht aus Deutschland nach Griechenland abzuschieben sei, weil ihm dort eine Registrierung faktisch unmöglich sei.
Und auch Italien dürfte mit der Kommission einen Strauß ausfechten. Denn die neue Asylverfahrensrichtlinie soll Polizisten und Grenzwächtern genau vorschreiben, wie sie Flüchtlinge, die sie aufgreifen, zu behandeln haben. Italiens Marine aber sendet viele Bootsflüchtlinge im Mittelmeer zurück nach Nordafrika, ohne zu prüfen, ob diese „Boatpeople“ Recht auf Asyl haben.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2009)

Historische Präsidentenwahl ''Mubarak-Überbleibsel'' vs. Islamisten
Auch Politiker waren einmal jung Erkennen Sie die Politiker auf Ihren Kinderfotos?
Eklats im Parlament Prügeleien, Partys, Stinkefinger
Politiker beim Sport Kicken & kämpfen für das Foto
Zitate der Woche ''Ich bin ein Antifaschist reinsten Wassers''