Bankdaten: EU verweigert vorerst Freigabe an USA

(c) Clemens Fabry
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Einige Staaten, auch Österreich, kritisieren den fehlenden Datenschutz für EU-Bürger in den USA. EU und USA verhandeln über ein Abkommen, das Geheimdiensten Zugang zu Swift-Banküberweisungsdaten gibt.

BRÜSSEL. Die EU-Staaten sind derzeit nicht bereit, mit den USA ein Abkommen über die Herausgabe von Banküberweisungsdaten an Geheimdienste zu schließen. Eine Verhandlung der Botschafter der 27 EU-Staaten endete am Donnerstagabend ohne Ergebnis, wie ein Sprecher von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) auf Anfrage der „Presse“ sagte.

Deutschland, Österreich, Finnland, die Niederlande und einige andere Staaten seien nicht nicht mit dem Datenschutz zufrieden gewesen, den der aktuelle Entwurf des Abkommens für die persönlichen Daten von Europäern vorsähe, die ins Visier von CIA, FBI und anderen US-Geheimdiensten kommen würden.

Parlament hofft auf Vetorecht

Das weitere Vorgehen sei ungewiss, sagte der Sprecher. Ob die EU-Innenminister wie geplant am 30. November die gemeinsame Position beschließen werden, ist ebenfalls völlig offen. Das eröffnet die Aussicht, dass das Europaparlament in dieser wichtigen grundrechtlichen Frage mitreden kann. Ab 1. Dezember gilt nämlich der EU-Vertrag von Lissabon. Er gewährt dem Parlament Mitbestimmung in Datenschutzfragen und damit das Vetorecht.

Die Abgeordneten sind erzürnt, dass der Rat das Abkommen einen Tag vor In-Kraft-Treten des EU-Reformvertrages beschließen will. „Wenn diese Sachen einmal drin stehen, werden sich die USA künftig immer darauf berufen. Das wäre ein Abbau der Bürgerrechte“, sagte der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht zur „Presse“.

US-Druck auf Swift seit 9/11

Die belgische Privatfirma Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) übermittelt internationale Zahlungsanweisungen. Alle damit verbundenen Daten werden derzeit für 124 Tage in zwei Rechenzentren gespeichert, eines in der EU, das andere in den USA. Am 23. Juni 2006 enthüllte die „New York Times“, dass Swift auf Anordnung des US-Finanzministeriums seit 2002 den US-Geheimdiensten Zugang zum Datenspeicher in den USA gewährt hatte. Das war eine Folge der Terroranschläge in New York vom 11. September 2001, im Zuge derer die USA die Suche nach den Finanziers von Terrorgruppen verstärkten.
Diese Datenweitergabe widersprach Europas Datenschutzgesetzen. Für sie gilt der Grundsatz, dass jemand, der personenbezogene Daten zu geschäftlichen Zwecken verarbeitet, diese nur dann zum Zweck der Verbrechensbekämpfung an Behörden weitergeben darf, wenn dem ein Richter oder ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Organ zustimmt. Zudem hat derjenige, dessen Daten so weitergegeben werden, das Recht, über die Weitergabe und deren rechtliche Basis informiert zu werden. Im Fall der Fälle steht ihm Schadenersatz zu.
Zum Jahresende schließt Swift sein Rechenzentrum in den USA. Wollen die US-Geheimdienste dann auf Swift-Daten zugreifen, sind sie auf die europäischen Behörden angewiesen. Das gegenständliche Abkommen soll für vorerst zwölf Monate regeln, unter welchen Bedingungen Bankdaten an die USA übermittelt werden.

Da ist einiges zu bemängeln. Nach dem nun abgelehnten Vorschlag der Ratspräsidentschaft dürften die USA Daten, die sie aus Europa erhalten haben, an Drittstaaten weitergeben, ohne zuvor in Europa um Erlaubnis zu fragen. Das steht ausdrücklich in Artikel 5 Absatz 2 Litera h des Entwurfs, der der „Presse“ vorliegt.

Außerdem hieß es ursprünglich, dass die US-Behörden die Daten nicht zugesendet bekommen, sondern sie in einem geschützten Datenraum in der EU einsehen dürfen, ohne Kopien zu machen. Im Entwurf heißt es aber, dass die Geheimdienste „alle potenziell relevanten Daten in Bausch und Bogen“ gesendet bekommen dürfen, wenn ihre Suchanfrage nicht exakt formuliert ist. Laut Artikel 4 Absatz 2 des Entwurfs können die Geheimdienste Kontonummer, Namen, Adresse sowie „andere persönliche Daten“ von Absender und Empfänger einer verdächtigen Überweisung fordern.

Generell ist die Informationspolitik des Rates bedenklich. Hätte die „Financial Times Deutschland“ am Mittwoch nicht den Entwurf zugespielt bekommen, wären die Details der Verhandlungen der Öffentlichkeit unbekannt geblieben.

AUF EINEN BLICK

Die EU und USA verhandelnseit einiger Zeit über ein Abkommen, das Geheimdiensten Zugang zu Swift-Banküberweisungsdaten gibt. Es soll für zwölf Monate gelten, danach soll mit Zustimmung des EU-Parlaments eine endgültige Version verhandelt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2009)

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