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Swift: Trick ermöglicht Bankdatenweitergabe an USA

20.01.2010 | 18:28 | Von unserem Korrespondenten OLIVER GRIMM (Die Presse)

Die Grünen wollen beim Europäischen Gerichtshof klagen: "Das ist ein klarer Fall von Vertragsverletzung und eine offensichtliche Hintergehung der parlamentarischen Rechte, die uns der Lissabon-Vertrag zugesteht."

BRÜSSEL. Ab dem 1. Februar werden US-Geheimdienste für neun Monate allein aufgrund eines vagen Verdachts der Terrorismusfinanzierung Zugriff auf Namen, Wohnadressen und zahlreiche andere persönliche Daten von europäischen Bankkunden bekommen. Das EU-Parlament hätte dies verhindern können, wurde daran aber von den nationalen Regierungen und der Kommission mit einem simplen Verfahrenstrick gehindert: Sie leiteten einfach den Text des sogenannten Swift-Abkommens, das die Union mit Washington schließen möchte, nicht rechtzeitig in all seinen Übersetzungen an die Mandatare weiter.

Das Parlament hat in dieser Frage ein Vetorecht, und viele Abgeordnete wollen dies auch wahrnehmen. Sie sind gegen die weitere Aushöhlung des Datenschutzes zugunsten der USA. Allerdings können die Mandatare ihr Recht nur in Anspruch nehmen, wenn das Parlament über die Frage noch im Jänner abstimmt. Andernfalls tritt das Abkommen am 1. Februar in Kraft.

Der Generalsekretär des Rates versprach zwar am Mittwoch im Parlament, dass die Übersetzungen am kommenden Montag vorlägen. Guy Verhofstadt, Fraktionschef der Liberalen, erklärte daraufhin, eine Sondersitzung der Vollversammlung des Parlaments für die kommende Woche zu beantragen, um doch noch abstimmen zu können.

 

Brüsseler Revierkämpfe

Doch Abgeordnete, die sich seit Monaten mit dem Swift-Abkommen befassen, halten das im Gespräch mit der „Presse“ für ausgeschlossen. „Es ist vom Parlament nicht zu erwarten, das in einer Woche schnell zu behandeln“, sagte Ernst Strasser, Leiter der ÖVP-Delegation im Parlament. „Das Parlament kann bis 1. Februar nicht mehr darüber abstimmen“, stimmte der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht zu. Er kündigte an, gegen diese „Geheimgesetzgebung“ vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. „Das ist ein klarer Fall von Vertragsverletzung und eine offensichtliche Hintergehung der parlamentarischen Rechte, die uns der Lissabon-Vertrag zugesteht.“

Der Streit um das Swift-Abkommen, das nach dem belgischen Weltmarktführer für die Verarbeitung von Banküberweisungsdaten benannt ist, verdeutlicht die Grabenkämpfe, in denen Parlament und Mitgliedstaaten um die Anwendung des EU-Reformvertrags von Lissabon ringen. Er ist seit 1. Dezember vergangenen Jahres in Kraft und stellt das Parlament bei der Schaffung von EU-Gesetzen in fast allen Politikbereichen auf dieselbe Stufe wie den Rat. Das gilt auch für die hier berührten Bereiche Datenschutz und Fragen der Sicherheit.

Die Europamandatare verdächtigen den Rat, allerlei Verfahrenstricks anzuwenden, um ihren Gestaltungsspielraum zu beschneiden. Am 30. November gaben die Innenminister diesem Verdacht Nahrung, indem sie einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages den Beschluss über das Swift-Abkommen fassten.

 

Vetorecht in jedem Fall

„Alle Gesetzgebungsvorhaben, die am 30. November nicht abgeschlossen waren, werden nach den Lissabon-Regeln weitergeführt“, meint Albrecht. Klar ausgeleuchtet ist dieser Graubereich zwar nicht. Doch selbst wenn hier nicht die Lissabon-Regeln anzuwenden wären – sie sehen vor, dass das Parlament bei der Verhandlung internationaler Verträge ständig zu informieren ist –, hätte das Parlament ein Vetorecht.


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