Große Nachfrage nach dem ungarischen Pass

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Bukarest und Belgrad reagieren gelassen auf die Passanträge der ungarischen Minderheit. Bratislava will seine Bürger nicht mehr zwangsweise ausbürgern. Und Wien fragt sich, wie die Sache zu kontrollieren ist.

Wien/Belgrad/Bratislava/Budapest. Prominente Lokalpolitiker in den Hochburgen der ungarischen Minderheit in Rumänien waren die Ersten, die in den Konsulaten in Siebenbürgen den Antrag auf die Staatsbürgerschaft ihres ideellen Mutterlands stellten. Seit Montag können die rund 2,5 Millionen Auslandsungarn die ungarische Staatsbürgerschaft in einem vier bis fünf Monate dauernden „Eilverfahren” erlangen.

Der Andrang sei „sehr, sehr groß“, berichtete gestern Konsul Janos Barabas in Cluj-Napoja der „Presse“. Man rechne mit „mehreren tausend Anträgen in den nächsten Monaten“. Während im Konsulat in der Hauptstadt Bukarest bisher täglich nur zehn neue Anträge auf Staatsbürgerschaft gestellt werden, schieben die Konsulate in Siebenbürgen zur Bewältigung der Antragsflut Sonderschichten. Allein im Konsulat der siebenbürgischen Stadt Miercurea Ciuc sollen laut Agenturberichten bereits 10.000 Menschen auf den bis März vollen Wartelisten stehen.

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Leichtere Einreise in die USA

1,5 Millionen Ungarnstämmige leben in dem Karpatenstaat – und sind mit der pragmatischen Minderheitenpartei UDMR meist auch in der Regierung vertreten. Da seit 2007 auch Rumänien der EU angehört, ist ein Massenexodus der Minderheit ins kriselnde Mutterland nicht zu befürchten. Diese verspricht sich von einer doppelten Staatsbürgerschaft dennoch Vorteile: Mit einem zweiten Staat im Rücken ließe sich mit Bukarest über die anvisierte stärkere Autonomie im Schulwesen vermutlich etwas druckvoller verhandeln. Zudem entfallen mit einem ungarischen Pass die Restriktionen bei der Arbeitsuche im EU-Ausland – und die Einreise in die USA fällt wesentlich leichter.

Die Regierung des ungarischen Premiers, Viktor Orbán, präsentiert die Einbürgerung der Auslandsmagyaren vor allem als historische Wiedergutmachung. Laut Bence Rétvári, Staatssekretär des Ministeriums für öffentliche Verwaltung, habe der „Prozess der nationalen Wiedervereinigung“ begonnen, ein „90-jähriges Versäumnis” werde nun beseitigt. Infolge des Friedensvertrages von Trianon im Jahr 1920 musste Ungarn zwei Drittel seines Territoriums und drei Millionen seiner Bürger an seine Nachbarländer abtreten. Viele Ungarn erleben „Trianon” immer noch als Trauma.

Laut der Behörde für Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (BÁH) hielten sich die Doppelstaatsbürgerschaftsanträge all jener Auslandsmagyaren, die in Ungarn als Gastarbeiter tätig sind, zu Wochenbeginn noch in Grenzen. Staatssekretär Rétvári erklärte, dass die Regierung im Jahr 2011 insgesamt 250.000 bis 400.000 Anträge auf eine vereinfachte Einbürgerung erwarte. Das Gesetz über die „Doppelstaatsbürgerschaft” war als eine der ersten Amtshandlungen der Regierung Orbán im Mai 2010 mit den Stimmen der Opposition verabschiedet worden. Den Antrag auf rasche Einbürgerung dürfen all jene stellen, die nachweisen können, dass sie ungarischer Herkunft sind und die ungarische Sprache beherrschen.

Rumänien macht das Gleiche

Über die Frage der Auslandsungarn hatten sich Budapest und Bukarest in der ersten Amtsperiode von Premier Viktor Orbán Ende der 90er-Jahre noch regelmäßig in den Haaren gelegen. Doch nicht nur weil Bukarest in der Wirtschaftskrise völlig andere Sorgen plagen, hält sich Rumäniens bürgerliche Regierung mit Kommentaren zu Ungarns Doppelpass nun auffällig zurück. Denn ähnlich wie Ungarn offeriert auch Rumänien den Landsleuten in der benachbarten Republik Moldau großzügig die Staatsbürgerschaft.

In Serbien zählt die ungarische Minderheit 300.000 Menschen, 16.000 sind es in Kroatien. Obwohl der ungarische Botschafter in Belgrad allein in Serbien mit bis zu 80.000 Anträgen rechnet, reagieren Belgrad und Zagreb ebenfalls gelassen. Doppelte Staatsbürgerschaften sind im früheren Jugoslawien schon lange üblich. Zagreb gewährt den Kroaten in der benachbarten Herzegowina genauso großzügig die Staatsbürgerschaft wie Belgrad seinen Landsleuten in Bosnien und Kroatien.

Kontrolle nur über Selbstanzeige

In der Slowakei wiederum scheint das Interesse an einer Doppelstaatsbürgerschaft äußerst gering zu sein. Laut der ungarischen Tageszeitung „Nepszabadsag“ sollen bis Ende Dezember nur rund 100 slowakische Ungarn Anträge gestellt haben. Das slowakische Innenministerium will sich aber zu keiner Schätzung bewegen lassen: „Dass jemand die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes angenommen hat, können wir grundsätzlich nur dadurch feststellen, dass der Betreffende uns dies selbst bekannt gibt“, erklärt Ministeriumssprecher Gabor Grendel. Den Österreichern geht es ähnlich. Prinzipiell sind Doppelstaatsbürgerschaften hier nur in Ausnahmefällen erlaubt. Meistens ist dafür ein eigener Ministerratsbeschluss nötig. Antragsteller sind oft ausländische Sportstars oder Kulturgrößen. Werden Österreicher von sich aus aktiv, verlieren sie ihre Staatsbürgerschaft, außer es gibt einschneidende Gründe dafür. Das ist aber kaum zu kontrollieren, vor allem wenn der andere Staat nicht (wie Österreich im umgekehrten Fall) die Rückgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft fordert.

In der Slowakei sind die Bürger gemäß einer 2010 konzipierten Vorschrift zumindest theoretisch zur Bekanntgabe verpflichtet. Und sie verlieren automatisch die slowakische Staatsbürgerschaft, wenn sie eine andere annehmen. Doch das soll sich ändern: Der slowakische Nationalrat will im Februar über die Gesetzesänderung abstimmen. Denn obwohl man das ungarische Gesetz ablehnt, will man nicht die Bürger dafür bestrafen. Das hat Premierministerin Iveta Radičová schon vor ihrem Regierungsantritt versprochen.

Wahlrecht für Neo-Ungarn?

Ein innenpolitisches Streitthema in Ungarn ist, ob die Doppelstaatsbürgerschaft den Auslandsungarn auch das Wahlrecht zugesteht. Die Regierung strebt eine Gleichstellung der Ungarn im Ausland mit jenen im Mutterland an, so Staatssekretär Bence Rétvári.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2011)

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