Der Wettbewerbspakt

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Die deutsche Kanzlerin Merkel und der französische Präsident Sarkozy wollen die Euro-Teilnehmer zu neuen Regeln und Absprachen zwingen. Eine gesetzlich verankerte Schuldenbremse ist nur ein Punkt des Pakts.

Schuldenbremse. Eine gesetzliche Verpflichtung nach deutschem Muster soll die Eurozone aus der Schuldenkrise führen. Deutschland hat bereits 2009 eine verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse eingeführt. Demnach darf die jährliche Neuverschuldung nicht mehr als 0,35 Prozent des BIPs betragen. Ausnahmen gibt es für Wirtschaftskrisen und Naturkatastrophen. Über einen Konjunkturzyklus hinweg darf es keine Neuverschuldung mehr geben.

Steuern angleichen.
Die Euroländer sollen sich nicht mehr gegenseitig durch Steuerdumping beeinflussen. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, für die es bald ähnlich wie für die Mehrwertsteuer eine festgelegte Bandbreite und einheitliche Bemessungsgrundlagen geben soll.

Pensionsantrittsalter anheben.
Um die Staatshaushalte zu entlasten und angesichts der höheren Lebenserwartung genügend Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben, soll das Pensionsantrittsalter in der Eurozone angehoben werden. Einige EU-Länder haben das Alter bereits auf 67 Jahre festgesetzt.

Neue Lohn- und Sozialpolitik.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone zu erhöhen, sollen Lohnerhöhungen von der Inflationsentwicklung entkoppelt werden. Gehälter im öffentlichen Dienst sollen europaweit koordiniert werden. Die Arbeitnehmerrechte und die Ausbildungsabschlüsse sollen so gestaltet werden, dass die Mobilität innerhalb Europas erleichtert wird.

Fehlentwicklungen abstellen. Um ähnliche Krisen künftig zu vermeiden, soll Fehlentwicklungen rasch entgegengetreten werden. Es sollen sowohl eine Überhitzung von Volkswirtschaften wie zuletzt in Irland als auch eine ökonomische Schieflage durch einseitige Investitionspolitik wie zuletzt auf dem spanischen Immobiliensektor verhindert werden. wb

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2011)

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