Wien/Brüssel. Europaabgeordneten Ernst Strasser (ÖVP) drohen heikle Untersuchungen. Am Donnerstag hat die grüne Europaabgeordnete Ulrike Lunacek in der Bestechungsaffäre falscher Lobbyisten die EU-Betrugseinheit Olaf aufgefordert, eine Prüfung einzuleiten. Gleichzeitig bat sie um Untersuchung des Falls durch das Europaparlament. In Wien hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits eine Vorprüfung eingeleitet.
Bestätigt sich der Verdacht, dass Strasser britischen Journalisten tatsächlich in die Falle gegangen ist und dass er in ihrem Sinne versucht hat, seine Kollegen Othmar Karas und Hella Ranner (beide ÖVP) zur Einbringung eines Änderungsantrags zu bewegen, wird es für den ehemaligen Innenminister eng. „Wir prüfen, ob wir einen Antrag auf Aufhebung seiner Immunität an das Europaparlament stellen“, so ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur „Presse“.
Journalisten der „Sunday Times“ hatten vergangenes Jahr, als Lobbyisten getarnt, versucht, mehrere Europaabgeordnete, darunter Strasser und einen bulgarischen Abgeordneten der Sozialdemokraten, zu bestechen. Strasser selbst bestätigte der „Presse“, dass sie ihm 100.000 Euro, Erste-Klasse-Flüge und einen Aufsichtsratsposten angeboten haben. Als Gegenleistung sollte er versuchen, auf Entscheidungen des Europaparlaments in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen.
Obwohl Strasser behauptet, ihm sei es von Beginn an nur darum gegangen, die Hintermänner dieser Bestechung aufzudecken, leitete sein Büro die Bitte der Lobbyisten um einen Änderungsantrag zur Haftung von Investmentfirmen ohne Hinweis auf seinen Verdacht an die Kollegen Ranner und Karas weiter. Die beiden waren in den zuständigen Ausschüssen vertreten.
Ging es vorerst nur um eine Prüfung der „Sinnhaftigkeit“ eines solchen Antrags, urgierte sein Büro später relativ nachdrücklich eine mögliche Einreichung des Änderungsantrags. Allein bei den Mitarbeitern von Karas sind insgesamt acht Anrufe und vier E-Mails zu diesem Thema protokolliert. „Die Wahrheit liegt in diesen vier Mails“, so Karas zur „Presse“. Er ist über die Vorgangsweise seines Parteikollegen verärgert.
In der Geschäftsordnung des Europaparlaments ist in Artikel9 genau festgelegt, wie Abgeordnete mit Lobbyisten (Interessenvertretungen) umgehen sollen. Demnach müssten sie ihre Kontaktpersonen auffordern, sich registrieren zu lassen. Das Parlament verfügt über ein Register von offiziellen Lobbyisten. Jeder Abgeordnete kann darin nachsehen, ob eine Organisation bereits angemeldet ist. Außerdem muss jeder Abgeordnete seine eigenen finanziellen Interessen offenlegen.
Wie aus Parlamentskreisen verlautet, hätte Strasser eine Anzeige wegen Bestechungsversuchs einreichen müssen, sobald ihm eine Gegenleistung für Interventionen angeboten wurde.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2011)
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