Die Europaabgeordneten haben die Weichen für ein Justizverfahren in Österreich gegen den mit Betrugsvorwürfen konfrontierten EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin gestellt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmte am Montag in Brüssel einstimmig für eine von der Staatsanwaltschaft Wien geforderte Aufhebung von Martins parlamentarischer Immunität, bestätigte eine Sprecherin des EU-Parlaments. Endgültig entscheiden soll darüber das Plenum im September.
Schwere Vorwürfe gegen Martin
Ins Rollen gebracht hatte die Causa der mittlerweile von Martin in Unfrieden geschiedene frühere Kollege Martin Ehrenhauser. Der frühere Büroleiter Martins hatte seinen Ex-Chef bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf "schweren Betrug", "Untreue" und "Förderungsmissbrauch" angezeigt. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkostenrückerstattung "eine Million Euro Steuergeld abgezweigt" zu haben. Martin bestreitet diese Vorwürfe. Er warf im Gegenzug Ehrenhauser vor, Daten aus seinem Computer entwendet zu haben. Martin war am Montag vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Martins Saubermann-Image befleckt
Bereits im Jahr 2008 hatte das Europaparlament die Immunität von Martin aufgehoben. Mit dem Beschluss machte das EU-Parlament damals den Weg für eine Privatklage von Martins früherer Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand frei. Die Kanzlei hatte den EU-Abgeordneten in Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage für Mitarbeiter auf Kreditschädigung geklagt. Das Strafverfahren, das die frühere Steuerberatungskanzlei des damaligen Finanzstaatssekretärs Christoph Matznetter (SPÖ) wegen Kreditschädigung gegen den EU-Abgeordneten angestrengt hatte, wurde kurz darauf vom Straflandesgericht Wien eingestellt, die Anklage der Merkur-Treuhand zurückgewiesen.
Vergangenen Dezember bestätigte der Europäische Gerichtshof allerdings, dass Martin 163.381 Euro an das EU-Parlament zurückerstatten muss. Das Europaparlament hatte die Gelder im Jahr 2007 von ihm wegen regelwidriger Verwendung der Sekretariatszulage im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern zurückgefordert. Das EU-Parlament stützte sich dabei auf eine Untersuchung des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF). In Österreich war ein Strafverfahren gegen Martin auf Basis der OLAF-Erhebungen im November 2007 mangels Beweisen eingestellt worden.
Martin: "Stimme für Immunitätsaufhebung"
"Selbstverständlich setze ich diese parlamentarische Arbeit auch intensiv fort, wenn im September 2011 nunmehr schon - wie bereits Anfang 2008 - zum zweiten Mal meine Immunität aufgehoben werden wird", betonte Hans Peter Martin in einer Montag Abend verbreiteten Aussendung. "Dabei werde auch ich für die Aufhebung stimmen, da sie die formale Voraussetzung dafür ist, dass sich die Staatsanwaltschaft in Wien mit den haltlosen Betrugsvorwürfen beschäftigen kann."
(Ag.)
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