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Fremdenrecht: Aufenthalt für Angehörige, nur nicht alle

15.11.2011 | 18:23 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.

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Wien/Luxemburg. Österreich muss seine abwehrende Haltung gegenüber Nicht-EU-Bürgern, die hier mit österreichischen Angehörigen zusammenleben wollen, lockern. Der Gerichtshof der EU in (EuGH) hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-256/11) festgelegt, unter welchen Bedingungen solche Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in der EU haben.

Beim Verwaltungsgerichtshof hatten sich vier Personen wegen ihrer Ausweisung aus Österreich durch das Innenministerium beschwert; eine fünfte wollte von Serbien aus eine Aufenthaltsberechtigung erkämpfen. Alle sind Angehörige von Österreichern.

Das naheliegendste Recht, jenes auf Familienzusammenführung auf Basis der Freizügigkeitsrichtlinie, können sie nicht nutzen. Denn der EuGH bestätigt, dass sich Angehörige von Unionsbürgern nur dann darauf berufen können, wenn die EU-Bürger von der Freizügigkeit in der EU Gebrauch gemacht haben. Die fünf Österreicher sind aber nicht von einem EU-Land in ein anderes übersiedelt.

Das Recht, zusammen in Österreich zu leben, kann sich aber aus der Unionsbürgerschaft ergeben: und zwar dann, wenn die Ausweisung des Nicht-EU-Bürgers den Unionsbürger de facto zwingen würde, die Union zu verlassen und in die Heimat des Angehörigen zu reisen. Das war etwa beim Urteil Ruiz Zambrano (C-34/09) der Fall: Da hätten drei belgische Kinder ausreisen müssen, um mit ihrem kolumbianischen Vater zusammenleben zu können.

Zusätzlich ist auch das Grundrecht auf Familienleben zu beachten sowie – im Fall von Türken – das Assoziationsabkommen zwischen EU und Türkei. Es liegt nun am VwGH, das Urteil umzusetzen. Möglicherweise so:

•Vishaka H. aus Sri Lanka, mit einem Österreicher verheiratet, darf bleiben, nachdem sie rechtmäßig eingereist ist (EU-Bürger H. müsste sonst ausreisen; er wäre im Recht auf Familienleben verletzt).

•Alban K., aus Exjugoslawien eingereister Erwachsener, muss ausreisen; er möchte bei seiner österreichischen Mutter leben; sie könnte aber auch dann für seinen Unterhalt sorgen, wenn er in seiner früheren Heimat lebte.

•Dragica S., erwachsene Serbin, darf nicht zu ihrem österreichischen Vater reisen; er kann sie auch dann finanziell unterstützen, wenn sie in Serbien bleibt.

•Izunna M. darf nicht bleiben; er ist illegal aus Nigeria eingereist und hat eine Österreicherin geheiratet, kann sich aber schwerer auf das Recht auf Familienleben stützen.

•Murat D. darf bleiben; der Türke hat mit einer Österreicherin drei Kinder; er hat nach einer bis 2006 gültigen Rechtslage in Österreich seine Niederlassung beantragt; laut EuGH widerspricht es der Stillhalteklausel, wenn Österreichs Behörden nach heutigem, strengerem Recht verlangen, er hätte den Antrag in der Türkei stellen müssen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2011)

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13 Kommentare
ma2412
20.11.2011 16:43
0 1

menschlich?

hier schreiben menschen, die das glück hatten in diesem land leben zu können, über menschen die kein glück im leben hatten!
offensichtlich stören sie unseren wohlstand.
gottlob haben wir österreicher den krieg verloren und einen marschallplan zum aufbau erhalten. sonst wären wohl wir die, die irgendwo anders mit dieser haltung konfrontiert werden würden!

Gast: Pensador
18.11.2011 14:16
1 1

Warum nicht bei Nicht-EU-Angehörigen leben?

Vielleicht wären auch Regeln notwendig, wann
EU-Bürger bei ihren Nicht-EU-Angehörigen zu leben haben

0 1

Re: Warum nicht bei Nicht-EU-Angehörigen leben?

Vielleicht wären auch Regeln notwendig, daß Sie nicht mehr in Österreich zu leben haben.

Also husch husch, weg mit Ihnen!

Antworten Gast: Reisender Mensch
18.11.2011 16:26
2 2

Re: Warum nicht bei Nicht-EU-Angehörigen leben?

Sie meinen also Zwangsaussiedelung bei Heirat mit minderwertigen Menschen

Gast: EUGH = Champagnersozialisten
16.11.2011 10:39
2 0

Nicht von ungefähr wurde die rote ex-Justizministerin als Dank der SPÖ für kräftiges Umfärben in ihrem Ressort mit einem EUGH-Richterposten als zusätzliche Mäzie zur Ministerpension belont

Als Helfershelferin im Bundeskanzleramt von Gitti Ederer und Vranitzky wurden die Österreicher in Komplizität mit Alois Mock und Industriellenvereinigung "ohne Wenn und Aber", d.h. in Realität ohne(!) eigentlich notwendig gewesene Verhandlungen, in den nun existenzenvernichtend teuren EU-Beitritt hineinmanipuliert.

Solch hochbezahlte EUGH-Mandarine ruinieren nun Österreich.

Gast: Realitätsferne Luftschlösser der EU-Mandarine
16.11.2011 10:03
4 0

EUGH bedenkt skandalöserweise nicht die Kostenlawine für uns Steuerzahler!

Der politische "Gerichtshof" zeichnet sich dadurch aus, daß er immer dreister in die EU-Mitgliedstaaten hineinregiert und somit deren Innenpolitik zulasten der Steuerzahler (mit- und um)gestaltet, also unliebsam bzw. kostspielig verändert.

Verschärft wird dies durch die zwecks rotgrünen Stimmenkaufs (Häupl! 40 % der - meist SPÖ-wählenden - "Wiener" haben Migrationshintergrund!) verantwortungslose, viel zu leichtfertige Vergabe von österr. Staatsbürgerschaften an kulturfremde, integrationsresistente, bildungsaverse und daher problematische da am Arbeitsmarkt unbrauchbare und daher auf dauernde Sozialhilfe plus Sozialprivilegien angewiesene und deshalb überaus kostspielige Neostaatsbürger, die nur endlos Probleme schaffen. Insgeheim behalten diese zumeist als zweite Staatsbürgerschaft die ihres Herkunftslandes (wegen ihres vor österr. Behörden geheimgehaltenen dortigen Immobilienbesitzes, Finanzvermögens), wodurch sie Österreichern gegenüber im Vorteil sind, da diese im Regelfall nur eine einzige Staatsbürgerschaft haben dürfen (Ausnahme: Uniprofessoren, Promis, Adelige, Reiche, ev. Politiker).

Für Ö kommt daher die EU-Integration des Balkans+Osteuropas übermäßig teuer. Und der sich abzeichnende EU-Beitritt der Türkei wird dies immens verschärfen!

Bedenkt man, daß in der Clangesellschaft der Migrantenherkunftsländer zur engeren Familie 300-900 Personen pro Neoösterreicher zählen (bei Ehepaar doppelt so viele!), erkennt man den Kolonialisationseffekt durch Sozialschmarotzer.

Antworten Gast: biserl
20.11.2011 15:59
0 0

Re: EUGH bedenkt skandalöserweise nicht die Kostenlawine für uns Steuerzahler!

Nun ja, es geht ja nicht wirklich um extreme Fälle, dort wo eine Familie (Ehegatten/nicht erwachsene Kinder) getrennt werden würde => Und eigentlich ist der Schutz der Familie ein Menschenrecht, dazu sollte es keinen EuGH brauchen.

D.h. diese Leute sind in Österreich bereits relativ gut integriert, bzw. haben ihren Lebensmittelpunkt hier.

Die Türkei hingegen ist ein Spezialfall. Wegen dem Assoziationsabkommen gelten für Türken bereits jetzt andere Rechte als für normale Ausländer. Ja, ich weiß das ergibt lustige Situationen, weil es gibt sowas wie Ausländer "unterschiedlicher" Klasse. Deutschland hat gewisse EU Richtlinien etwas spät umgesetzt, entsprechend mußte ich mich vor langer langer Zeit als EU-Ausländer auch beim Ausländeramt anmelden => bei mir hat sich die Dame am Schalter entschuldigt, eigentlich sollte das unnötig sein, aber die Politiker ...; den Ausländer 3. Klasse nach mir hat sie angeschrien das er sein Formular nicht richtig ausgefüllt hat. Türken sind rechtlich sehr viel näher am EU-Ausländer als am Dritt-Staat-Ausländer.

In Österreich hingegen werden sie gerne als Dritt-Staat-Ausländer behandelt. Folglich landen diese Fälle "regelmässig" beim EuGH, weil Österreich sich offensichtlich nicht an geltendes internationales Recht hält. Hat nix mit Linken Politikern zu tun, sondern das unsere Wirtschaft die Gastarbeiter vor ein paar Jahrzehnten dringend gebraucht hat => und halt einen Deal ausgearbeitet hat der kein Ablaufdatum hat.

Gast: Hubertus
15.11.2011 21:32
6 4

Danke EU

Merke: Man muß als Nicht EU Bürger nur Kinder in einem EU Land zur Welt bringen, in welchem diese aufgrund dieser Tatsache die Staatsbürgerschaft dieses EU Landes erwerben und damit EU Bürger werden. Dann schnell nach österreich seinen Wohnsitz verlegen und ran an die Fleischtöpfe des österr. Sozialversicherungssystems. Die Nicht EU Eltern können nicht ausgewiesen werden, denn dann müßten ja auch die EU-Kinder ausreisen. Danke EU, daß Du so großzügig mit unserem Steuergeld umgehst. Schon wieder einer der vielen Vorteile der EU, neben steigender Kriminalität, Nettozahlerstatus, Transitwahnsinn, großzügige Umverteilung österr. Volksvermögens an die PIIGS etc. Danke EU. Vor den Vorhang die Förderer wie BK Vranitzky(der dreimal Angefertigte und 1 Mio ÖS Telefonierer), BK Schüssel, der nichts gemerkt hat von KHG und Konsorten, Ditz der "Wirtschaftsfachmann", Tumpl und andere Gewerkschafter, die ihre Klientel verraten haben.

Antworten Gast: biserl
20.11.2011 16:45
0 0

Re: Danke EU

Tipp: Das funktioniert sogar im Polizeistaat USA. In Ländern wo die Staatsbürgerschaft vom Geburtsort abgeleitet wird, ergibt sich diese Regelung fast zwingend, Staatsbürgerschaftsrecht + Menschenrechte + Unmöglichkeit-seine-eigenen-Bürger-ausweisen => Natürlich dürfen die Eltern des Neo-Amerikaners bleiben.

Nebenbei hat das zur Folge das die USA Schwangeren im Allgemeinen keine Visa erteilen.

Im Prinzip sind die Methoden wie man damit umgeht tendenziell bekannt, aber unsere Politiker sind viel zu sehr damit beschäftigt Wahlzuckerl zu verteilen.
Außerdem würde es potentiell eine weitere Übertragung von Souveränität an die EU bedeuten und das mag kein Politiker. (Die USA, Kanada, ... haben dieses Problem schon paar Jahrzehnte länger. In Kanada z.B. gibt es zwar sehr gute Sozialleistungen diese sind aber strikt an die Anwesenheit im Land gekoppelt => die zählen an Hand der Ein/Ausreisestempel im Pass die Tage; die USA hingegen wäre eher ein brutaleres Vorbild, aber alle diese Maßnahmen setzen voraus das die Kompetenz für Außengrenze und Einwanderung mehr oder weniger komplett an die EU gehen.

Angesichts der Tatsache das wir es nicht einmal schaffen innerhalb Österreich die Asylanten zu verteilen, ist das utopisch.

Antworten Gast: Ein Reisender
19.11.2011 10:43
0 0

Re: Danke EU

Und welches wären nun diese EU-Länder in welchen Kinder ausländischer Eltern durch die Geburt Staatsbürger werden ?

Oder ist das nur eine Hetz-Theorie ?

Antworten Gast: gusch
15.11.2011 23:16
2 4

Re: Danke EU

oida, wurde dir gestern deine notstandshilfe gekürzt?

Antworten Antworten Gast: I geißel mi
16.11.2011 07:42
2 1

Re: Re: Danke EU

Frag mal deinen Sachwalter...

Antworten Antworten Antworten Gast: gusch
16.11.2011 09:58
0 0

Re: Re: Re: Danke EU

touché