Straßburg stoppt erstmals Abschiebung nach Ungarn

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Strassburg stoppt Abschiebung nach(c) FABRY Clemens
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Ein Sudanese sollte von Österreich nach Ungarn abgeschoben werden. Das Land steht wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium in Wien spricht von einem Einzelfall.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals die Abschiebung eines Flüchtlings von Österreich nach Ungarn untersagt. Das berichtete der "Standard". In einem Schreiben an den Anwalt eines 30-jährigen Sudanesen hält der Gerichtshof fest, dass der Mann bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Das Nachbarland Österreichs stand zuletzt wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung.

Laut Dublin II-Abkommen hat ein Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren, über das er den EU-Raum betreten hat. Der Sudanese war laut Angaben eines Mitarbeiters des Anwalts Edward W. Daigneault 2010 über Ungarn nach Österreich gekommen und hat hier Asyl beantragt. Der Antrag wurde demnach im Jänner 2011 zurückgewiesen, woraufhin der Mann untergetaucht sei. Ende Dezember sei er gefunden und in Schubhaft genommen worden. Eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) blieb erfolglos, ebenso wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt.

Kritik an Ungarns Umgang mit Asylwerbern

Der Anwalt wandte sich daraufhin an den EGMR. Argumentiert habe man mit Gleichheitswidrigkeit, so der Mitarbeiter, denn jene Asylwerber, die neu kommen bzw. deren Verfahren läuft, dürften vorläufig bleiben, weil der Asylgerichtshof gemeint habe, man müsse die Situation in Ungarn evaluieren und solle derzeit nicht dorthin abschieben. Zuletzt hatte etwa das Flüchtlings-Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass asylsuchende Personen in Ungarn für die gesamte Verfahrensdauer eingesperrt würden.

In dem Schreiben des EGMR von Mittwoch heißt es nun ohne explizite Begründung, dass der Sudanese bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Österreich habe jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, das Verfahren selbst ist also noch anhängig, erklärte der Mitarbeiter des Anwalts. Ziel sei es, dass das Asylverfahren in Österreich stattfindet. Laut "Standard" wurde der Sudanese am Donnerstag unter Meldeauflagen aus der Schubhaft entlassen.

Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von einer Einzelfallentscheidung. Der EGMR habe in diesem Fall und ohne Begründung erklärt, dass jetzt keine Rückschiebung durchgeführt werden soll. Das Gericht prüfe den Fall und es sei offen, wie die Sache ausgehe.

(APA)

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