Strassburg. Es ist noch nicht Mittag, da liegen die Zuschriften schon in fünf Stapeln in der Poststelle. Eine von Hand beschriftete Sendung aus Malta, ein mit kyrillischen Großbuchstaben adressierter Umschlag an das „Ewropejskij sud“, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Schmale Briefe neben gefütterten Kuverts. Bis zum Arbeitsschluss werden es noch mehr werden. „Pro Tag erhalten wir etwa 1500 Briefe, Faxe oder E-Mails“, sagt Brigitte Lotz, Leiterin der Zentralen Poststelle.
Zentrale Beschwerdestelle wäre eigentlich treffender. Jeder der 800 Millionen Bürger aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarats kann eine Beschwerde an den EGMR in der Allee der Menschenrechte Nummer1 schicken, wenn er sich von einem Staat in seinen Menschenrechten verletzt fühlt und alle innerstaatlichen Instanzen ausgeschöpft wurden. Ohne Anwalt, in seiner eigenen Sprache. Der Gerichtshof, Exekutivorgan des 1949 gegründeten Europarats, prüft die Beschwerden. Prüft jede einzelne. Selbst wenn sie auf eine Tapete niedergeschrieben wurde – wie es, das erzählen die Mitarbeiter des Gerichts, tatsächlich schon vorgekommen sei.
Bei Brigitte Lotz und ihren acht Mitarbeitern sitzt jeder Arbeitsschritt: Jede Zuschrift wird im Computer registriert, sie bekommt einen Strichcode und wird in einen Aktenordner geheftet. Orange Ordner für die 2011er-Fälle, blaue für die aus dem Jahr davor, heuer sind die Mappen grün. Doch trotz der peniblen Ablage ist der Gerichtshof hoffnungslos überlastet: 79.000 neue Klagen langen in der Poststelle pro Jahr ein; „nur“ 14.000 Akten werden pro Jahr vernichtet. 152.200 Beschwerden waren Ende Jänner anhängig – mehr als ein Viertel davon aus Russland: Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit, unmenschliche Bedingungen in der U-Haft, Nichtexekutierung von Urteilen. Doch die Ausfallquote ist hoch, 85 bis 90 Prozent der Fälle bestehen die Zulässigkeitsprüfung nicht: Notwendige Dokumente werden von den Beschwerdeführern nicht nachgereicht; oder der Gerichtshof ist nicht zuständig. Diejenigen, deren Verfahren anhängig ist, müssen dafür oft jahrelang auf ein Urteil warten.
„Dringende“ Fälle zuerst
Man arbeite den Aktenberg allmählich ab, heißt es im EGMR: Fälle werden nach Dringlichkeit gereiht; die Zulässigkeitsprüfung („Single Judge“-Entscheidung) wurde vereinfacht. In sogenannten Pilotverfahren sollen Grundsatzurteile Klarheit auch für ähnlich gelagerte Fälle bringen.
Manchen Mitgliedsländern geht das aber nicht weit genug. Großbritannien, das derzeit den Vorsitz des Europarates führt, will schärfere Reformen: So sollte sich das Gericht auf „schwere“ Menschenrechtsverletzungen konzentrieren, sich weniger in das Rechtssystem der Mitglieder einmischen; auch strengere Fristeinhaltung sei notwendig.
Im Gerichtshof ist man skeptisch. Vincent Berger, der als Jurisconsult die Einheitlichkeit der Rechtsprechung kontrolliert, sieht die Hauptursache für die Klageflut noch immer bei den Mitgliedstaaten: Wenn Staaten trotz ergangener Verurteilungen Gesetze oder die Rechtsprechung nicht änderten, „dann kommen die Fälle eben weiterhin zu uns“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2012)
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