Pensionszeiten: EGMR weist Klage gegen Österreich ab

Pensionszeiten EGMR weist Klage
Pensionszeiten EGMR weist Klage(c) AP (WINFRIED ROTHERMEL)
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Bei der Berechnung der Pension von Martha Raviv sollen Zeiten der Kindererziehung im Ausland nicht begünstigend angerechnet worden sein. Mit ihrer Rüge blitzte sie nun vor Gericht ab.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage einer nach Israel geflohenen Österreicherin gegen den Staat Österreich abgewiesen. Die Beschwerdeführerin, Martha Raviv, hatte vor dem EGMR eine Rüge eingebracht. Der Grund: Bei der Berechnung ihrer Pension sollen Zeiten der Kindererziehung im Ausland nicht begünstigend angerechnet worden sein, während Erziehungszeiten im Inland berücksichtigt würden. Der Menschenrechtsgerichtshof stellte keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Raviv war als Jüdin Opfer der NS-Verfolgung und emigrierte nach dem Zweiten Weltkrieg nach Israel. Im Jahr 2002 bewilligte die österreichische Pensionsversicherungsanstalt ihren Antrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, durch nachträgliche Beitragszahlungen Pensionsansprüche zu erwerben - eine Möglichkeit, die das Gesetz für in der NS-Zeit verfolgte Personen vorsieht.

Da jedoch die Zeit der Kindererziehung im Ausland nicht berücksichtigt wurde, reichte Raviv Klage beim EGMR ein. Dabei berief sie sich auf Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK in Verbindung mit Artikel 1 Protokoll Nr. 1 zur EMRK (Schutz des Eigentums). Einstimmig beschlossen die sieben Richter der Kammer des EGMR, dass kein Artikel 14-Verstoß stattfand, mit knapper Mehrheit wurde außerdem festgestellt, dass kein Verstoß des Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorlag.

(APA/Red.)

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