„Demokratische Substanz geht verloren“

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Symbolbild(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Andreas Fisahn, Professor für öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld, kritisiert den Kontrollverlust nationaler Parlamente. EuGH bekomme ein Überwachungsrecht über nationale Verfassung.

Wien/Aga. „Mit dem Fiskalpakt geht ein Teil der demokratischen Substanz verloren.“ So vernichtend urteilt Andreas Fisahn, Professor für öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld, über den zwischenstaatlichen Vertrag, der fortan zu mehr Kontrolle und Stabilität in den Staatshaushalten von 24 EU-Länder führen soll. Fisahn war auf Einladung von Attac in Wien.

„Die Kommission – als demokratisch nicht legitimierte Institution – erhält das Recht, in nationale Haushalte einzugreifen“, so Fisahn. Die nationalen Parlamente erlitten hingegen Kontrollverluste. Länder, gegen die ein Defizitverfahren läuft, müssten der Brüsseler Behörde künftig ihre Haushalts- und Wirtschaftsprogramme zur Genehmigung vorlegen. Auch die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sieht der Rechtsprofessor kritisch: Dieser erhalte Kontroll- und Sanktionsrechte über die Einführung einer Schuldenbremse in den einzelnen Staaten. Der EuGH bekomme also ein Überwachungsrecht über die nationale Verfassung.

Steuersystem gemeinsam regeln?

Doch Fisahn kritisiert nicht nur die rechtliche, sondern auch die inhaltliche Ausstattung des Pakts. Dieser beziehe sich nur auf einen einzigen Punkt: die Schuldenbekämpfung. Andere wichtige Themen, wie die in manchen Ländern sehr hohe Arbeitslosenrate, würden dagegen völlig ignoriert. Zudem müssten – wenn schon gemeinsame Wirtschaftspolitik – fortan auch die Steuer- und Sozialversicherungssysteme gemeinsam geregelt werden, fordert Fisahn.

In Österreich kann der Fiskalpakt im Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, in Deutschland ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Eingriff der EU auf die Budgethoheit des Staates sei hier jedoch – wie in einigen anderen Mitgliedstaaten auch – „ziemlich eindeutig“ verfassungswidrig, behauptet Fisahn. Weil der Vertrag einen „weiteren Integrationsschritt der EU“ darstelle, müssten in den Staaten eigentlich Volksabstimmungen abgehalten werden, fordert der Rechtswissenschaftler.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2012)

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