Anti-Atom-Begehren abgelehnt

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Die EU-Kommission hat einen Antrag auf Abhaltung einer europaweiten Bürgerinitiative gegen Atomkraft abgewiesen. Sie spricht der Initiative die Rechtmäßigkeit ab, weil sie in das Primärrecht der Union eingreife.

Brüssel. Die erste EU-Bürgerinitiative, die von der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000 initiiert wurde, ist gescheitert. Die EU-Kommission hat in der Nacht auf Freitag den Antrag für eine europaweite Unterschriftenaktion zurückgewiesen. Damit wurde eine der ersten in Brüssel eingereichten Bürgerinitiativen abgewiesen.

Die EU-Kommission spricht der Initiative die Rechtmäßigkeit ab, weil sie direkt in das Primärrecht der Union eingreife. Und das liege außerhalb des Rahmens, in dem die EU-Kommission Befugnisse habe. Im Primärrecht ist nämlich der Euratom-Vertrag verankert, mit dem sich alle Mitgliedstaaten zur Förderung der Atomenergie verpflichtet haben. Dieses Primärrecht kann nur durch alle EU-Regierungen gemeinsam geändert werden. In der schriftlichen Begründung der Kommission, die der „Presse“ vorliegt, heißt es: „Die Bürgerinitiative kann sich deshalb nicht auf den Euroatom-Vertrag beziehen.“

Für die Bürgerinitiative, die in Österreich auch von SPÖ, FPÖ und Grünen unterstützt wurde, ist die Zurückweisung ein herber Rückschlag. Global-2000-Geschäftsführer Klaus Kastenhofer kann sich lediglich damit trösten, dass die EU-Kommission sechs der neun Forderungen der Bürgerinitiative nicht beanstandet hat. Er will nun, wie er im Gespräch mit der „Presse“ betont, die kritischen Punkte „nachverhandeln“. Bei diesen Punkten ist freilich auch der Totalausstieg aus der Atomkraft enthalten. Die Umweltschutzorganisation argumentiert, dass sich die Forderungen des Anti-Atom-Begehrens „eindeutig“ auf Aspekte beziehen, die im Lissabon-Vertrag geregelt seien. Zum Beispiel fordere die Initiative, dass die Kommission Szenarien entwickeln soll, um besonders gefährliche Atomkraftwerke zu schließen. „Dadurch werden Prinzipien des Umweltschutzes, des Vorsorgeprinzips und der Grundrechte geschützt. Dies ist im Lissabon-Vertrag geregelt“, argumentiert der Umweltjurist Thomas Alge. Die Forderung liege damit klar im Kompetenzbereich der EU-Kommission.

„Schwierig zu argumentieren“

Kastenhofer gesteht ein, dass die Forderung nach einem Totalausstieg wegen der Einschränkungen für EU-Bürgerinitiativen „schwierig zu argumentieren“ sei. Dennoch will er weiterkämpfen und wenn nötig bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Er betont, dass bei der Formulierung der Forderungen darauf geachtet worden sei, dass die Zuständigkeit der EU-Kommission gewahrt geblieben ist. Selbst wenn die Forderung nach einem Totalausstieg in letzter Instanz zurückgewiesen werden soll, wäre es sinnvoll, die Initiative mit den restlichen Forderungen durchzuführen, so Kastenhofer. Unter diesen Forderungen findet sich etwa die besondere Besteuerung von Atomkraftwerken und mehr Geld für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.

Die Möglichkeit von EU-Bürgerinitiativen gibt es erst seit 1.April dieses Jahres. Voraussetzung für eine Behandlung des Anliegens durch die EU-Kommission sind eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten. Bereits für die Einreichung ist eine gemeinsame Initiative aus sieben Ländern notwendig. Die EU-Kommission prüft vorab, ob die Initiative zulässig ist und ob sie überhaupt in ihren Einflussbereich fällt. Denn sobald die Million Unterschriften gesammelt sind, muss sie entweder den EU-Regierungen eine neue EU-Gesetzesinitiative vorlegen oder einen Verzicht auf ein weiteres Vorgehen genau begründen.

Die Anti-Atom-Bürgerinitiative wurde von elf Umweltorganisationen – neben Österreich auch Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern – eingereicht. Mittlerweile haben weitere fünf Organisationen ihre Teilnahme angekündigt.

Auf einen Blick

Anti-Atom-Begehren. Die EU-Kommission hat eine der ersten eingereichten EU-Bürgerinitiativen zurückgewiesen. Sie argumentiert, dass sie für das Abschalten von Risikoreaktoren und für einen Totalausstieg aus der Atomkraft nicht zuständig sei, weil dies EU-Primärrecht betreffe. Die Umweltorganisation Global 2000 will nun die Formulierungen ihrer Bürgerinitiative „nachverhandeln“. [DPA]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2012)

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