Institutionen: Rat, Parlament, Kommission

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Die wichtigsten EU-Institutionen im Überblick: Was tun Europäischer Rat, Europäisches Parlament, EU-Kommission und Europäischer Gerichtshof?

Die europäischen Staats- und Regierungschefs.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs.(c) Reuters (Yves Herman)

Europäischer Rat

Das wichtigste Organ der EU besteht aus den 28 Staats- und Regierungschefs. Sie beschließen die Gründzüge der gemeinsamen Politik und können der EU-Kommission Weisungen erteilen, neue Rechtstexte zu erarbeiten. Der Europäische Rat (EU-Gipfel) entscheidet im Konsens. Ein Beschluss muss von allen mitgetragen werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Es werden auch keine Protokolle veröffentlicht, sondern lediglich die jeweiligen Schlussfolgerungen eines Gipfels.

Rat der EU

Der EU-Ministerrat
Der EU-Ministerrat(c) APA


Das wichtigste legislative Entscheidungsgremium tagt in unterschiedlichen Formationen. Je nach Thema müssen die Fachminister aller Mitgliedstaaten über neue Regeln und politische Themen entscheiden. Die Abstimmung erfolgt in den meisten Fällen mit qualifizierter Mehrheit. Der Einfluss der großen Mitgliedstaaten ist entsprechend stärker. Derzeit gibt es je nach Größe eines Landes noch Stimmgewichte. Ab 2014 wird das System auf die sogenannte „Doppelte Mehrheit“ umgestellt. Dann benötigen gemeinsame Gesetze die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedstaaten. Deren Regierungsvertreter (Minister) müssen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament(c) Reuters (Vincent Kessler)

Das einzig direkt gewählte Entscheidungsgremium der EU besteht aus 766 Abgeordneten (ab der Europawahl 2014 aus 751 Abg.). Sie werden seit 1979 bei den alle fünf Jahre stattfindenden Europawahlen gewählt. Je nach Größe eines Landes ist die Zahl der zu wählenden Abgeordneten festgelegt. Österreich wird bei den nächsten Europawahlen 18 Mandatare wählen. Das Europaparlament ist ebenfalls ein Legislativorgan der EU und entscheidet gemeinsam mit dem Rat der EU über neue Gesetze. So wie in jedem Parlament sind die Parteifamilien in Fraktionen eingeteilt. Es gibt allerdings keinen Klubzwang so wie etwa im österreichischen Nationalrat. Entscheidungen fallen deshalb oft sowohl über nationale als auch parteipolitische Grenzen hinweg. Es gibt keine Regierungspartei und keine Opposition. Das Europaparlament kontrolliert die Arbeit der EU-Kommission.

Europäische Kommission

Die 28 EU-Kommissare
Die 28 EU-Kommissare(c) EPA (Julien Warnand)



Die Verwaltung der Europäischen Union wird durch 28 Kommissare geleitet (einer aus jedem Mitgliedsland). Die Kommission ist die Hüterin der Verträge und ist das einzige Organ der EU, das neue Gesetzesvorschläge erarbeiten kann. Die Kommission darf nur auf Grundlage gemeinsamer Beschlüsse aller Mitgliedstaaten handeln. Sie setzt damit jenes Recht um, das zuvor von allen Regierungsvertretern und direkt gewählten Abgeordneten beschlossen wurde. Die Exekutive der EU darf auch Sanktionsverfahren gegen jene Mitgliedstaaten oder Rechtspersonen einleiten, die gegen das gemeinsame Recht verstoßen. Insbesondere geschieht dies oft im Wettbewerbsrecht. Außerdem verwaltet die Kommission das gemeinsame Budget.

Europäischer Gerichtshof

Symbolbild: Der Europäische Gerichtshof
Symbolbild: Der Europäische Gerichtshof(c) Imago



Er ist für die einheitliche Auslegung des EU-Rechts verantwortlich. 28 Richter und acht Generalanwälte entscheiden über Streitfälle im Rahmen der von der EU gemeinsam beschlossenen Regeln. Wenn nationale Gerichte bei der Anwendung von EU-Recht nicht sicher sind, können sie sich an den EuGH wenden.

Europäischer Rechnungshof

Europäischer Rechnungshof
Europäischer Rechnungshof(c) EPA (Olivier Hoslet)



Er kontrolliert den gemeinsamen Haushalt und untersucht, ob die Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. Der Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte ergreifen. Deshalb übergeben die Rechnungsprüfer mögliche Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf). Dieses leitet dann eigene Untersuchungen ein.

(wb)

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