Stabilitäts- und Wachstumspakt

Um auch nach Eintritt in den Euro eine Haushaltspolitik zu garantieren, die für eine stabile Währung notwendig ist, wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbart.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht vor, dass gegen Länder, deren Defizit über drei Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung liegt, ein Sanktionsverfahren eingeleitet wird. Es sieht bei einer längeren Überschreitung der Grenze  die Hinterlegung einer Strafzahlung von 0,2 bis 0,5 Prozent des jährlichen Bruttoinlandprodukts vor. Schafft es das betroffene Land, seinen Haushalt innerhalb von drei Jahren zu sanieren, erhält es den Betrag zurück. Wenn nicht, wird das Geld unter den Euro-Partnern aufgeteilt, die kein überhöhtes Defizit aufweisen. Diesem Verfahren müssen allerdings die EU-Finanzminister zustimmen. Als Ziel wurde ein nahezu ausgeglichener Haushalt oder ein Überschuss formuliert. Außerdem soll die Gesamtverschuldung auf unter 60 Prozent gedrückt werden. Um das zu erreichen, müssen die Länder jährlich ein Stabilitätsprogramm vorlegen, das von der EU-Kommission kontrolliert wird.

Nachdem Deutschland und Frankreich Anfang der 2000er Jahre die Defizitgrenze nicht eingehalten haben, wurden keine Sanktionen eingeleitet. Die notwendige Mehrheit im Rat der Finanzminister kam nicht zustande. 2005 wurde der Pakt in Folge reformiert. Seit dem kann ein Land besondere Umstände geltend machen, wenn es die Defizitgrenze nicht einhält. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch national finanzierte Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft. Im Rahmen der Finanz- und Schuldenkrise wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder verschärft. Künftig wird ein Hauptaugenmerk auf den Abbau der Gesamtschulden gelegt. Außerdem können Sanktionen früher in Kraft treten.

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(wb)

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