Die ungerechte Europawahl

Fahnen der  europaeischen Mitgliedsstaaten
Fahnen der europaeischen Mitgliedsstaaten(c) APA/epa/Patrick Seeger
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Ein einheitliches Wahlsystem für den Urnengang Ende Mai gibt es nicht. Die nationalen Unterschiede reichen von Sperrklauseln und Abgeordnetenzahl je Einwohner bis zum Mindestalter der Kandidaten.

Wien. In etwas mehr als drei Wochen finden in allen 28 Mitgliedstaaten der EU Wahlen zum Europäischen Parlament statt – doch von einem einheitlichen Wahlsystem ist die Union nach wie vor weit entfernt. Die Stimme eines Bürgers in Österreich hat anderen Wert als jene eines Deutschen oder Briten; und das liegt nicht nur an der unterschiedlichen Gewichtung der Abgeordneten pro Einwohnerzahl.

Schon die gesetzliche Hürde für den Einzug variiert in den einzelnen Ländern enorm: In 13 EU-Staaten – auch Deutschland gehört seit einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres zu dieser Gruppe – gibt es gar keine Grenze; andere haben Sperrklauseln zwischen 1,8 (Zypern) und fünf Prozent (u.a. Frankreich, Polen, Tschechien). In Österreich liegt die Wahlhürde – wie auch bei den Nationalratswahlen – bei vier Prozent. Da aber nur 18 Abgeordnete in das 751 Sitze zählende Parlament in Brüssel und Straßburg entsendet werden können, sind wohl weit mehr Stimmen für ein Mandat nötig.

Stimme in Malta mehr Gewicht

Traditionell stellen die bevölkerungsreichsten Mitgliedsländer proportional weniger Abgeordnete als die Kleinen; eine Wählerstimme ist in den unterschiedlichen Staaten also nicht gleich viel wert. Frankreich etwa besetzt mit 65 Millionen Einwohnern „nur“ 74 Sitze im EU-Parlament – damit vertritt ein Abgeordneter 875.000 Bürger. Den Gegenpol bildet Malta, das mit 400.000 Einwohnern immerhin sechs Abgeordnete stellt. 70.000 Einwohner – vergleichsweise wenig – werden also auf der kleinen Mittelmeerinsel durch einen Mandatar vertreten. Österreich liegt mit seinen nunmehr 18 Abgeordneten im Mittelfeld (ein Mandatar kommt auf etwa 440.000 Bürger). Auch für das Mindestalter der Kandidaten gibt es national unterschiedliche Regelungen. Während es in der Mehrheit der Staaten – wie auch in Österreich – 18 Jahre beträgt, schreiben andere Länder 21 (u.a. Belgien, Irland, Polen), 23 (Rumänien) oder gar 25 Lebensjahre (Zypern, Italien, Griechenland) vor, ab denen jemand für das EU-Parlament kandidieren darf.

Die Presse

Österreich ist übrigens der einzige EU-Staat, in dem das aktive Wahlrecht bei nur 16 Jahren liegt, in allen anderen 27 Mitgliedsländern beträgt es 18 Jahre.

Geschlossenes Listensystem

Natürlich variieren auch die Wahlsysteme stark. Nicht überall können wie hierzulande Vorzugsstimmen vergeben und damit die von den Parteien aufgestellten Listenplätze nachträglich verschoben werden: Dies ist außer in Österreich unter anderem noch in Belgien, Dänemark, Finnland und Polen möglich, nicht aber in Deutschland und Spanien. Diese beiden Länder haben ein sogenanntes „geschlossenes Listensystem“. Einige Staaten wie Frankreich und Großbritannien erstellen überhaupt keine nationalen Listen; die Zahl der Mandatare entscheidet sich in den einzelnen Wahlkreisen. In Irland ist das System noch komplexer: Wähler können hier mehrere Präferenzen auf dem Stimmzettel abgeben (System übertragbarer Einzelstimmgebung).

Und nicht einmal der Wahltag ist in allen 28 Mitgliedstaaten einheitlich. So wählen die Niederländer und Briten schon drei Tage vor den Österreichern, nämlich am 22. Mai. Tags darauf folgt Irland. In Tschechien (23.–24.Mai) und Italien (24.–25.Mai) sind die Wahllokale zwei Tage lang geöffnet. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24.Mai, die restlichen Staaten am 25.Mai. Nur die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt für alle Länder zur gleichen Zeit: Am Sonntag um 23Uhr, nachdem auch das letzte Wahllokal – in Italien – geschlossen wurde.

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http://diepresse.com/home/politik/euwahl/index.do

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2014)

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