Rosenkranz wegen Wiederbetätigung angezeigt

Barbara Rosenkranz
Barbara RosenkranzReuters
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Der Rechtsanwalt Georg Zanger zeigt die Hofburg-Kandidatin der FPÖ an, weil sie das NS-Verbotsgesetz ablehnt. Die FPÖ antwortet mit einer Verleumdungsklage und einer Disziplinaranzeige.

Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat Strafanzeige gegen Barbara Rosenkranz eingebracht. Grund ist, dass die freiheitliche Hofburg-Kandidatin für die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes eintritt. Zanger ist der Ansicht, dass das zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt.

Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", erklärte der Anwalt am Donnerstag.

Rosenkranz hatte am Dienstag in mehreren Medien ihre Position bekräftigt, dass das Verbotsgesetz zumindest teilweise verfassungswidrig sei. Ihre Aussagen sorgten für heftige Kritik von SPÖ, Grünen und ÖVP.

Verbotsgesetz

Mit dem Verbotsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist verboten. Das Gesetz steht im Verfassungsrang. 2009 wurden 46 Menschen angeklagt.

Kritiker des Verbotsgesetzes berufen sich vor allem auf die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird. Die Meinungsfreiheit kann laut EMRK eingeschränkt werden, wenn das zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen Urteile aufgrund des Verbotsgesetzes bisher stets abgewiesen. Er berief sich dabei auf das Verbot, die Rechte der Konvention zu missbrauchen.

Zanger sieht Zusammenhang mit Honsik-Prozess

Zanger glaubt, dass Rosenkranz ihren "Gesinnungsgenossen" einen thematischen Freiraum bieten will, um sich unter dem Deckmantel der "Redefreiheit und Pressefreiheit" revisionistisch zu betätigen.

Nicht zufällig würden die Aussagen von Rosenkranz im Zusammenhang mit dem Urteil gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik stehen, so Zanger. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hatte am Montag die ursprünglich gegen Honsik verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert.

Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt", heißt es in Zangers Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien. Er weist darin auch auf die "Nationale Volkspartei" (NVP) hin. Die als rechtsextrem eingestufte Gruppierung habe auf ihrer Homepage bekanntgegeben, Rosenkranz zu unterstützen.

FPÖ: Klage und Anzeige gegen Zanger

Die FPÖ antwortet auf Zangers Anzeige gleich mit mehreren rechtlichen Mitteln. Sie will eine Verleumdungsklage gegen den Anwalt einbringen. Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, betonte Generalsekretär Herbert Kickl am Donnerstag. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.

Zusätzlich will die FPÖ Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer erstatten. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken", so Vize-Parteichef Norbert Hofer.

Diskussion mehrfach geführt

Rosenkranz weist in einer Aussendung die Meldungen, dass sie die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, als irreführend und falsch zurück. Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen betreffen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen. Weiters weist Rosenkranz darauf hin, dass eben diese Diskussion auch von unabhängigen Medien und in der Rechtswissenschaft geführt wird.

(APA)

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