Rosenkranz: Spätes Bekenntnis zum Verbotsgesetz

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Barbara Rosenkranz hält ihren Kritikern eine eidesstattliche Erklärung entgegen. Lust auf weitere Diskussionen hat die Hofburg-Kandidatin keine mehr: Die bei der Unterzeichnung anwesenden Journalisten dürfen keine Fragen stellen.

Wien (maf). Am Samstag hatte „Krone“-Herausgeber Hans Dichand von „seiner“ Kandidatin Barbara Rosenkranz eine eidesstattliche Erklärung verlangt, in der sie sich zum NS-Verbotsgesetz bekennt. Bereits zwei Tage später ist es so weit: Am Montag um 10.30Uhr tritt die freiheitliche Präsidentschaftskandidatin vor die Presse. Begleitet von Generalsekretär Herbert Kickl, der von einer „Hetzkampagne der linken Jagdgesellschaft“ spricht. Es habe in den vergangenen Tagen eine „beschämende Menschenhatz gegen eine unbescholtene Politikerin“ gegeben.

Die sitzt – flankiert von zwei Pressesprechern, aber ohne Unterstützung von Parteichef Strache – neben Kickl und wirkt ziemlich angeschlagen. Vergangene Woche hatte die im nationalen Spektrum der FPÖ angesiedelte Kandidatin noch Teile des NS-Verbotsgesetzes, nämlich jene, die „die freie Meinungsäußerung tangieren“, infrage gestellt und zur NS-Zeit ausweichend geantwortet: Sie habe das Wissen, „das ein Österreicher hat, der zwischen 1964 und 1976 in eine österreichische Schule gegangen ist“.

Das klingt am Montag schon ganz anders. Sie habe „das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals infrage gestellt und werde es auch nicht infrage stellen“, heißt es in ihrer Erklärung (siehe: Im Wortlaut). Und die „Verbrechen des Nationalsozialismus“ verurteile sie aus Überzeugung und distanziere sich von der Ideologie des Nationalsozialismus.

Dass sie diese Erklärung auch noch in einem Notariatsakt festhält, ist eine Geste für die „Krone“, die das von ihr verlangt hat. Praktische Bedeutung kommt dem keine zu. Lust auf weitere Diskussionen hat Rosenkranz keine mehr: Die Journalisten dürfen keine Fragen stellen. „Mit dieser umfassenden Erklärung ist alles gesagt, was zu sagen war“, begründet Generalsekretär Kickl die ungewohnte Schweigsamkeit seiner Kandidatin.

Angriffe gehen weiter

Ihre Kritiker hat sie damit jedenfalls nicht überzeugt. Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter ändert sich damit nichts am Charakterbild der FPÖ-Kandidatin. Grünen-Chefin Eva Glawischnig sprach von einer „eidesstattlichen Nicht-Erklärung“. BZÖ-Obmann Josef Bucher forderte die ÖVP abermals auf, mit ihm gemeinsam einen bürgerlichen Kandidaten aufzustellen. Noch sei Zeit dafür. Die ÖVP allerdings schwieg: Am Montag gab es keine Stellungnahme zu Rosenkranz.

Verbotsgesetz

Mit dem Verbotsgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Auch die öffentliche Leugnung und Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen ist verboten. Das Gesetz steht im Verfassungsrang. 2009 wurden 46 Menschen angeklagt.

Kritiker des Verbotsgesetzes berufen sich vor allem auf die Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird. Die Meinungsfreiheit kann laut EMRK eingeschränkt werden, wenn das zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen Urteile aufgrund des Verbotsgesetzes bisher stets abgewiesen. Er berief sich dabei auf das Verbot, die Rechte der Konvention zu missbrauchen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2010)

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