Wien. „Bundespräsident Fischer gratuliert Kammersängerin Wilma Lipp zum Geburtstag.“ Die Aussendungen der Hofburg deuteten am Montag darauf hin, dass im Leben von Heinz Fischer Alltag einkehrt. Ginge es nach Fischer, sollte der Alltag eines Präsidenten nie mehr durch einen Wahlkampf durchbrochen werden. Fischer erneuerte nach der Wahl die Forderung nach einer Umgestaltung der Amtsperiode. Diese soll acht statt sechs Jahre dauern, dafür wäre eine Wiederwahl des Staatsoberhaupts nicht mehr möglich.
Der neue Modus würde erst für den Nachfolger Fischers gelten. Aber ob dieser Reformplan Aussicht auf Erfolg hat, ist zweifelhaft. Bundeskanzler Werner Faymann wollte den Fischer-Wunsch nicht kommentieren. Es sei Aufgabe der Parlamentarier, die Amtsperiode des Bundespräsidenten festzulegen. Die oberste SPÖ-Parlamentarierin, Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, hatte sich eher skeptisch gegenüber dem Achtjahresplan gezeigt. Sie will eine breite Debatte führen, die sich nicht nur um die Hofburg dreht. Auch die Amtszeit und die (fehlenden) Abwahlmöglichkeiten von Nationalratspräsidenten, Volksanwälten und Rechnungshofpräsidenten sollen geprüft werden. Für Prammer wäre es denkbar, dass die Amtsperiode des Bundespräsidenten weiterhin sechs Jahre beträgt, aber die Wiederwahlmöglichkeit entfällt. Die Debatte könne aber auch damit enden, dass man die jetzige Regelung schlicht beibehält, betonte ein Sprecher Prammers.
Die Wiederwahlmöglichkeit des Bundespräsidenten steht nicht zuletzt wegen der schwachen Wahlbeteiligung am Sonntag in der Kritik. Dazu kommt, dass der amtierende Bundespräsident im zweiten Wahlgang als unbesiegbar gilt. Vor allem die ÖVP, die auf einen Gegenkandidaten zu Fischer verzichtete, drängt auf eine Reform. Klubobmann Karl-Heinz Kopf bekundete Sympathie für eine einmalige, achtjährige Amtsperiode des Bundespräsidenten. Für Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer ist diese Variante vorstellbar, er denkt auch über das deutsche Modell nach. Dort wird der Bundespräsident durch die Abgeordneten beider Kammern gewählt. Diese Idee gefällt auch der Kärntner ÖVP. Eine Kompromissvariante brachte der ÖVP-Fraktionsführer im Bundesrat, Gottfried Kneifel, ins Spiel. Er will die Volkswahl für die erste Amtsperiode beibehalten. Die „Verlängerung“ des Staatsoberhaupts auf weitere sechs Jahre soll die Bundesversammlung (National- und Bundesrat gemeinsam) aussprechen.
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Opposition muss zustimmen
Eine Änderung des Wahlmodus könnten SPÖ und ÖVP nicht alleine beschließen. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müsste man zusammen mit einer Oppositionspartei eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Die grüne Verfassungssprecherin, Daniela Musiol, sieht die Beschränkung auf eine Amtsperiode „äußerst kritisch“. „Man nimmt den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, jemandem ein Feedback zu geben“, sagte Musiol zur „Presse“. Die FPÖ möchte das Amt des Bundespräsidenten grundsätzlich überdenken. Das BZÖ will einen „Kanzlerpräsidenten“ schaffen, der die Funktionen von Bundeskanzler und Bundespräsident vereint. Die Kärntner Blauen (FPK) möchten den Bundespräsidenten einmalig auf fünf Jahre wählen.
Skeptisch äußerte sich der oberste Verfassungshüter zu einer Änderung des Wahlmodus. Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger plädierte im „Kurier“ für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger kritisierte in der „Presse“ den leichtfertigen Umgang mit der Verfassung. Man dürfe nicht nur an die momentanen Verhältnisse denken, mahnte er. Wenn ein unbeliebter Bundespräsident acht Jahre im Amt bleibe, sei das eine sehr lange Zeit. Überdies gebe es keine Republik, in der der Staatspräsident derart lange amtiere.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2010)
Historische Präsidentenwahl ''Mubarak-Überbleibsel'' vs. Islamisten
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