Wien. Langsam wird das Ganze unheimlich. Und wirft ein bezeichnendes Licht auf die offenkundige Leichtfertigkeit, mit der die Anklagebehörde Eingriffe in persönliche Rechte vornimmt: Nicht weniger als neun Beschwerden gegen diverse Ermittlungsmaßnahmen hat der unter Untreueverdacht stehende Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schon geführt. Gewonnen hat er – alle neun.
Die Beschwerden richten sich etwa gegen Hausdurchsuchungen oder die Abhörung von Grassers Telefonen. Jüngste Gegenattacke Grassers: Eine Beschwerde (eingebracht beim Oberlandesgericht Wien) gegen das Anzapfen von E-Mail-Konten seines Freundes Walter Meischberger.
Zu diesem Mittel hatte Grasser, vertreten durch Anwalt Manfred Ainedter, gegriffen, weil er befürchtete, dass auch sein eigener E-Mail-Verkehr mit Meischberger von den Behörden analysiert wird.
Genau darum, nämlich um das Aufdecken möglicher „konspirativer Absprachen“, ging es den Anklägern ja auch. So geschah das heimliche E-Mail-Sammeln im Zuge der Ermittlungen um den Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog-Affäre) bzw. um die vorgeschaltete Auswahl der den Deal abwickelnden Bank, Lehman Brothers. Weiterer Grund für die E-Mail-Überwachung: Die Ermittlung in Sachen Novomatic. Grasser wird auch verdächtigt, eine Änderung des Glücksspielgesetzes zugunsten des genannten Konzerns versucht zu haben. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe.
Jedenfalls fällte das Oberlandesgericht nun den Beschluss, dass die abgesaugten E-Mails zu vernichten sind. Es seien von der Anklagebehörde von Anfang an keine konkreten Gründe dargelegt worden, die eine solche Überwachung gerechtfertigt hätten. Eine Überwachung, die übrigens auch von einem Gericht abgesegnet war. Zu Unrecht, wie es nun heißt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2012)
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