Klagenfurt. Zu hören waren viele Nebengeräusche und undeutliches Gemurmel. Deutlich verständlich war aber der Sager: „Des is no na net part of the game.“ Getätigt hat diesen Uwe Scheuch am 17. Juni 2009 in einem Gespräch mit dem Lobbyisten Kurt L. Aufgrund dieses Sagers musste der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Obmann am Montag wieder auf der Anklagebank im Landesgericht Klagenfurt Platz nehmen.
Wieder, weil er in erster Instanz im Vorjahr wegen Geschenkannahme eines Amtsträgers zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden war. Scheuch soll vom Lobbyisten eines russischen Investors für seine Partei – damals noch das BZÖ – Geld gefordert und ihm dafür die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen haben. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben. Mit ernstem Gesichtsausdruck saß Uwe Scheuch am Montag im Gerichtssaal. Er bekannte sich neuerlich nicht schuldig. Staatsanwalt Eberhard Pieber meinte in seinem Eröffnungsplädoyer aber: „Die Beweislage ist so eindeutig, wie man es sich als Anklagebehörde nur wünschen kann.“ Viel Platz räumte er der Frage ein, ob Scheuch dem Lobbyisten L. auch finanzielle Förderungen vonseiten der Landesregierung in Aussicht gestellt hatte. Da im ersten Prozess dieser Punkt zu wenig erörtert worden war, wurde das alte Urteil aufgehoben.
Scheuch selbst sagte, es habe sich um ein abstraktes Gespräch gehandelt. Die Anklage wirft ihm vor, „fünf bis zehn Prozent“ einer Investitionssumme für seine Partei gefordert zu haben. Wenn der Russe investiere, dann sei die Staatsbürgerschaft „part of the game“. Das sei lediglich eine flapsige Aussage gewesen, so Scheuch, er habe nur allgemein das Prozedere erklären wollen. Zweites Gesprächsthema sei der Fußballklub Austria Kärnten gewesen. Der Hauptzeuge und einstige Parteifreund L. habe eine Spende von 500.000 Euro durch den Investor in Aussicht gestellt. „Wenn es so verrückte Menschen gibt, die mit 500.000 Euro einen Fußballverein unterstützen, gehört es zu meiner Pflicht als Parteiobmann, Geld für meine Partei ins Spiel zu bringen.“
Scheuchs Gesprächspartner hatte die Unterhaltung mit einem Tonbandgerät in seiner Sakkotasche aufgezeichnet – rein zu Dokumentationszwecken, wie dieser sagt. Er habe das Gespräch so verstanden, dass ein Investor fünf Millionen Euro bringen müsse. Dazu komme die Spende an den Fußballverein und die Partei. Die Staatsbürgerschaft sei unter diesen Rahmenbedingungen sehr wahrscheinlich gewesen.
Anwalt belastet Kronzeugen
Dass L. das Tonbandgerät rein zu Dokumentationszwecken eingeschaltet hatte, versuchte Scheuchs Verteidiger Dieter Böhmdorfer zu widerlegen. Er präsentierte einen Klagenfurter Rechtsanwalt als Zeugen, dem L. wenige Tage nach dem Gespräch von dem Tonband erzählt haben soll. „Er hat mich gefragt, ob ich ihm beratend zur Seite stehen kann, weil, wenn er das öffentlich macht, dann bleibt in Kärnten politisch kein Stein auf dem anderen“, erzählte der Rechtsanwalt. „Er sagte auch, er wolle das Tonband an Medien verkaufen.“
Kurt L. bestritt das: Wer die Tonbandaufzeichnung weitergegeben habe, wisse er nicht. „Also haben wir hier zwei völlig divergierende Zeugenaussagen“, stellte Richterin Michaela Sanin fest. Der Prozess wurde auf den 6. Juli vertagt, dann soll das Urteil fallen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2012)
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