Fall Strasser geht an die Oberstaatsanwaltschaft

Ex-VP-Innenminister Ernst Strasser
Ex-VP-Innenminister Ernst StrasserREUTERS
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Dem Ex-VP-Minister Strasser wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ob sie eine Anklage empfiehlt oder nicht, wird nicht verraten.

In der Causa Ernst Strasser hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Arbeit abgeschlossen. Der Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese prüft nun den Akt und übermittelt dann ihren Vorschlag für das weitere Vorgehen im Fall des ehemaligen ÖVP-Delegationsleiters im EU-Parlament an das Justizministerium.

Strasser wird Bestechlichkeit vorgeworfen - auf Basis eines Videos aus dem Vorjahr, aus dem hervorgehen soll, dass er zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung anbietet. Strasser trat im Zuge der Affäre zurück, bestritt aber stets alle Anschuldigungen. In der Sache ist auch die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf aktiv.

Einstellung oder Anklage Strassers?

Über den Inhalt des Vorhabensbericht - also ob etwa eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklage Strassers vorgeschlagen wird - machte WKStA-Sprecher Ernst Mayer keine Angaben. Die OStA bestätigte das Einlangen des Berichts. "Bei uns wird er vom zuständigen Referenten geprüft", erklärte OStA-Sprecher Peter Gildemeister.

Der Akt wandert nach Abschluss in der OStA weiter ins Justizministerium, es hat das letzte Wort. Das Justizressort kann selbst weitere Aufträge erteilen oder zu einer anderen Beurteilung gelangen. Die Weisung des Ministeriums muss ausdrücklich gekennzeichnet werden, ist zu begründen und schriftlich auszufertigen. Sie muss dem Akt beigegeben werden und es muss darüber dem Parlament berichtet werden.

(APA)

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