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"Part of the Game": Scheuch schuldig, mildes Urteil

06.07.2012 | 12:48 |   (DiePresse.com)

Live-TickerDas Strafmaß für den Kärntner FPK-Chef fällt bei der Neuaufrollung des Prozesses geringer aus. DiePresse.com berichtete live.

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Mit einem Schuldspruch ist am Freitag die Neuauflage des "Part of the game"-Prozesses gegen FPK-Chef Uwe Scheuch am Landesgericht Klagenfurt ausgegangen. Richterin Michaela Sanin verurteilte den Kärntner Politiker wegen Geschenkannahme durch Amtsträger zu sieben Monaten bedingter Haft- und 150.000 Euro unbedingter Geldstrafe. Die Strafe fiel damit geringer aus als im ersten, wegen eines Formalfehlers aufgehobenen Verfahren, als Scheuch zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden war. Das jetzige Strafausmaß liegt auch unter der Grenze von 12 Monaten, mit der ein automatischer Amtsverlust verbunden wäre.

Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Verteidiger Dieter Böhmdorfer, der einen Freispruch gefordert hatte, kündigte volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Staatsanwalt Eberhard Pieber gab keine Erklärung ab.

Richterin: Schuld steht "zweifelsfrei" fest

Am Ende stand für die Richterin die Schuld des Angeklagten "zweifelsfrei" fest. Sie bezog sich direkt auf Scheuchs eigene Angaben. Im auf Tonband aufgezeichneten Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors hatte dieser gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der Investition. Dafür habe Scheuch in Aussicht gestellt, seine Meinung in der Landesregierung kundzutun, so die Richterin. Das Beweisverfahren hatte gezeigt, dass der Finanzreferent bei Projektförderungen den Regierungskollegen den Beschluss zur Stellungnahme vorlege. Diese Stellungnahme sei das Amtsgeschäft, bei dem Scheuch seine Fürsprache angeboten habe, sagte Sanin in ihrer Urteilsbegründung.

"Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum", so die Richterin. Einige Punkte der modifizierten Anklage erachtete Sanin als nicht zutreffend - darunter auch den Vorwurf, Scheuch habe gegen Spende die Vermittlung der Staatsbürgerschaft - als "part of the game" in Aussicht gestellt. Unter anderem wegen diesem Punkt war Scheuch im Sommer 2011 wegen Geschenkannahme verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte den Spruch aber wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

Sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro hielt die Richterin für angemessen und ausreichend abschreckend. Die Geldstrafe - 300 Tagessätze zu je 500 Euro - entsprechen einer Haftstrafe von 150 Tagen, also fünf Monaten. Damit blieb die Richterin unter der Strafe in der ersten Verurteilung. Damals hatte Scheuch sechs Monate unbedingte und zwölf Monate bedingte Haft bekommen. Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts versprochen hätte. Ein unbedingter Strafteil in Form der Geldstrafe musste aber sein, weil das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger durch ein Verhalten wie Scheuchs erschüttert werde.

Vor dem Gericht erwartete Scheuch, der zu keiner Stellungnahme bereit war, eine erste politische Reaktion auf das Urteil. Die Grünen demonstrierten mit Plakaten mit der Aufschrift "Game over Uwe - Rücktritt jetzt". Seine auch im Gerichtssaal vertretene Anhängerschaft tröstete den Parteichef. Einen Rücktritt hatte Scheuch bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils ausgeschlossen.

FPÖ-Justizsprecher: "Ein Falschurteil"

Einen solchen forderten neben den Grünen auch die SPÖ. Das BZÖ rief Scheuch ebenfalls auf, sich aus der Politik zurückzuziehen. Auch die ÖVP forderte Konsequenzen und legte Scheuch nahe, sein Amt ruhend zu stellen. Der Kärntner Landeshauptmann und FPK-Parteifreund Gerhard Dörfler sieht dafür jedoch keinen Grund, da dieser noch nicht rechtskräftig verurteilt sei. Schärfere Töne schlug FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer an. Er sieht ein "Falschurteil" wie beim ersten Prozess. (APA)

"Kleine Zeitung"-Redakteur Thomas Cik berichtete für kleinezeitung.at und DiePresse.com direkt aus dem Gerichtssaal:

 

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397 Kommentare
 
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Gast: Hans M..
06.07.2012 10:06
4 2

Normal müssten heute die Handschellen klicken

Nächste Woche bei Birnbacher und Martinz das selbe.
Dann bekommen noch Strasser,Grasser,Ulmer,Böhmdorfer und Schwerkomplizen die höchsten Gefängnisstrafen. Und nicht einmal dann habe ich Vertauen in die Rot-Schwarze Justiz.

Gast: Wähler
06.07.2012 10:05
4 4

In unserem schönen Land ...

scheint es wohl so zu sein, dass die einzige Möglichkeit Korruption abstrafen zu können, die Wahlurne ist. Aber auch dort wird es schön langsam eng. Da bleiben nur noch die Schnarchnasen der Grünen übrig. Mal sehen, wie´s aussieht, nachdem die am Ruder waren...

Die Gesetzteslage ist an und für sich klar,..

..und Scheuch ist eindeutig schuldig. Nur dann muss man Fayman wegen seiner Inserate auch verurteilen, und dass kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die österr. Justiz sitzt in einem Dilemma und hat eigentlich keine andere Möglichkeit, als Scheuch freigehen zu lassen.

Antworten Gast: LegendIn
06.07.2012 11:03
0 0

Re: Die Gesetzteslage ist an und für sich klar,..

*
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BINGO!
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Gast: 1. Parteiloser
06.07.2012 09:22
9 1

Kommt eine Premiere?

Es wäre ja das erste Mal, dass ein korrupter Politiker für seine korrupten Geschäfte eine Haftstrafe bekommen könnte, also eine Premiere.

Wie unglaublich bisher das Versagen der Justiz war, das zeigt ein jährlicher Korruptionsschaden zwischen 3.000 und 6.000 Mio. Euro pro Jahr, welcher vorwiegende im Dunstkreis der Parteien stattgefunden hat. Es wurden doch nicht einmal 1% der Korrupten überhaupt angeklagt, eingesperrt noch weniger.

Richtig faszinierend ist aber, dass der Strasser noch immer nicht in U-Haft sitzt. Es gibt doch Zeugen und auch entlarvende Videobeweise, welche diesen Typen entlarven. Dann noch die gewaltigen Honorarnoten über ein Unternehmen, welches nur als Briefkasten existiert hat. Und, die Justiz schafft nichts, gar nichts.

Unglaublich auch, dass betreffend dem korrupten Inseratenkanzler mit Vollgas in die falsche Richtung ermittelt wird. Da wird a bissl was in Richtung Asfinag ermittelt und seine Rolle bei der korrupten Übernahme der Mav Cargo ausgeblendet.

Der Amtsmissbrauch des Außenminister (Diplomatenpässe) scheint die Justiz gleich gar nicht zu interessieren, genauso wie die staatliche Privatstiftung der Stadt Wien und die fehlende Milliarde.

Der Scheuch müsste für seinen Erpressungsversuch für Spenden an die Partei einige Jahre wirklich einsitzen, 1000 Parteibonzen mehr sollten diesem Herrn Gesellschaft leisten. Wenn man den, eigentlich auch korrupten, Posterl- und Amterlschacher auch ahnden würde, dann wären es 100.000ende Einsitzer.

Antworten Gast: 1. Parteiloser
06.07.2012 10:55
2 2

KEINE Premiere?

Die Justiz hat wieder unter Beweis gestellt, dass die Bevölkerung vor Straftätern nicht geschützt werden soll.

Auch wenn die Zeugen und Tonbänder für Erpressungsversuche und dem versuchten Verkauf von Staatsbürgerschaften vorhanden sind, also der Täter schuldig gesprochen werden muss, dann werden Straftäter nicht in Haft genommen.

Es ist ein Albraum mit den korrupten Parteibonzen, welche mit Geldstrafen niemals unter Kontrolle gebracht werden können. Der jährliche Korruptionsschaden liegt ja bei 3.000 bis 6.000 Mio. Euro pro Jahr. Da kann man sich gut vorstellen was einige 0,x Millionen für die Typen bedeuten!

Eine solche Justiz ist niemals fähig eine brauchbare Rechtsprechung zu machen, brauchbar für die Menschen und die Gesellschaft.

Eine solche Justiz ist einfach nur noch durch VOLKSTRIBUNALE zu ersetzen auch wenn man sich andere Nachteile dadurch einhandelt.

Gast: HelleOlga
06.07.2012 09:20
7 3

Gar nichts wird passieren

Da die roten und schwarzen Bonzen in gleichgelagerten Fällen auch von ihren Genossen in Justiz und Staatsanwaltschaft nicht belangt werden, passiert einem blauen auch nichts.

In dieser Hinsicht sind sich unsere Politiker einig.

Re: Gar nichts wird passieren

Vollkommen richtig, aber das sollten wir ändern!

Wir müssen die Parteien aus der Justiz heraushalten!

Eine Mitgliedschaft bei BSA und ähnlich vorgelagerten Organisationen muss für RICHTER und STAATSANWÄLTE sanktioniert werden!

Natürlich ist jeder Mensch politisch, das Vertrauen in die Justiz leidet allerdings furchtbar darunter!

Gast: der Österreicher
06.07.2012 09:14
4 0

....

..das wird wohl wider jeden Rechtsempfindens wieder ein mildes Urteil.

Als gelernter Österreicher ist nicht damit zu rechnen, dass ein Politiker so bestraft wird, wie ein Normalbürger. Is nicht...

Daher wird es wohl maximal auf eine Bewährung hinauslaufen.

Leider ist der Schaden für den Rechtsstaat enorm, den niemand hat noch Vertrauen in die Justiz.

Leider...

Antworten Gast: der Österreicher
06.07.2012 11:04
1 0

Re: ....



..ich hasse mich dafür, Recht zu haben...

..trauriges Land

Gast: Hans M..
06.07.2012 09:11
2 3

Nach verbüßter Gefängnisstrafe

ab nach Ungarn.

Der wird eh r'ausgehauen

Der wird mit einer bedingten Strafe davonkommen, eh klar. Das ist in Österreich "part of the game".
Oder wurde etwa Strasser wegen Bestechlichkeit verurteilt? Gab's da keine Beweise? Bei dem Video tut man sich ziemlich schwer mit der "Unschuldsvermutung". Also warum läuft Strasser noch immer frei herum?

Gast: Hans M..
06.07.2012 09:06
0 0

Entschuldigung

Auch Guten Morgen

Gast: Hans M..
06.07.2012 09:03
0 1

Filmschauspieler

Jetzt sitzt er da wie er nicht auf alle Fünfe zählen kann. Wie ein Häufchen Elend. Strache hau ihm raus.

Gast: Hans M..
06.07.2012 08:59
1 1

Der größte Fehler Straches

sind die Scheuchbuben und der arrogante, Angeber Strutz. Die hätte ich niemals im Leben wieder aufgenommen. Die waren beim BZÖ gut aufgehoben. Strutz soll arbeiten gehen auf die Baustelle oder in den Tunnelbau.

Antworten Gast: Nachrechner
06.07.2012 10:09
2 0

Re: Der größte Fehler Straches

Die Strache-Aktion mit FPK war reiner Stimmenkauf. Wachstum kommt eben (auch in der Politik) vor Ethik!!!

Gast: justitia7
06.07.2012 08:50
5 4

Geschenkannahme durch Amtsträger?

Kam das "Geschäft" überhaupt zustande? Wenn nein, wie kann dann dann "Geschenkannahme durch Amtsträger" der Vorwurf sein?

Antworten Gast: drabogna
06.07.2012 10:37
2 3

Re: Geschenkannahme durch Amtsträger?

Sie sind anscheinend zu dumm um die ganze Tragweite und alles was unter diesen Paragraphen subsumiert wird zu verstehen.

Wenn jemand einen anderen ermorden will jedoch vorbeischiesst ist für Sie die Sache wahrscheinlich auch erledigt,immerhin wurde ja niemand ermordet.

Re: Geschenkannahme durch Amtsträger?

Im Gesetz steht der Begriff "Versprechen". Das blose Versprechen eines Vorteils reicht also für eine Verurteilung.

Re: Re: Geschenkannahme durch Amtsträger?

Richtig, die Frage ist aber auch,

KONNTE er es versprechen?
HAT er es tatsächlich versprochen?
In welcher FUNKTION hat er es versprochen?

Siehe Teilaspekte nicht zutreffen!

0 1

Re: Re: Re: Geschenkannahme durch Amtsträger?

"KONNTE er es versprechen?
HAT er es tatsächlich versprochen?
In welcher FUNKTION hat er es versprochen?"

Dann wäre er als Betrüger abzuurteilen!

Antworten Gast: Justizian
06.07.2012 09:38
2 2

Re: Geschenkannahme durch Amtsträger?


..das ist wie mit der gefährlichen Drohung.

Wenn ich dir androhe würde dir die Nase zu brechen ist das strafbar.

Ich hab aber noch gar nicht zugeschlagen.


 
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