Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellt im Jänner 2009 das Untreue-Verfahren gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher und den Chef der Kärntner ÖVP, Josef Martinz, sowie zwei Vorstände der Kärntner Landesholding ein. Begründung: Das Sechs-Millionen-Euro-Honorar für ein sechsseitiges Birnbacher-Gutachten sei „angemessen“ gewesen. Derzeit läuft das Verfahren wieder, Birnbacher hat ein Geständnis abgelegt. Bei der Klagenfurter Anklagebehörde gibt man sich zerknirscht: Man habe Privatgutachten, in denen das weit überhöhte Honorar abgesegnet worden sei, „zu große Bedeutung eingeräumt“.
Wo bleibt der Hausverstand? Was läuft schief im Gutachterwesen? Wo liegen die Probleme, die die Staatsanwaltschaft immer wieder in die Schlagzeilen bringen?
• Gutachter: Seit Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung 2008 sorgt die Bestellung von Sachverständigen für Ärger. An sich muss der Staatsanwalt als Herr des Verfahrens bei Bedarf einen Gutachter beauftragen. Bestellt nun der Ankläger etwa in einem Wirtschaftsstrafverfahren einen Sachverständigen, folgt dem meist ein Aufheulen der Verteidigung: Es gehe nicht, dass jene Stelle, die auf Verurteilungen hinarbeite, Gutachter in eine Richtung lenke.
Eben dies, gezielte Fragen an den Gutachter zu stellen, sei geboten, kontert die Anklage. Wer, wenn nicht der Staatsanwalt, könne einschätzen, wo Strafbarkeit zu entdecken sei? Ein Ausweg ist noch nicht gefunden. Derzeit wird erwogen, wieder das Gericht (früher war es der U-Richter) Sachverständige bestellen zu lassen. Andere Variante: Im Prozess schaut ein gerichtlich bestellter (Ober-)Gutachter dem von der Anklage bestellten Experten auf die Finger. Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium: „Das ist ein Punkt, von dem wir wissen, dass wir etwas tun sollten.“
• Politik: Verbesserungsbedarf sieht auch der parlamentarische Unterausschuss, der sich mit der Evaluierung des Falles Kampusch befasst hat. Der Ausschuss kündigte an, dass es künftig „nachprüfende parlamentarische Kontrolle“ der Strafverfolgungsbehörden durch einen neuen Unterausschuss geben werde.
Aber kann eine selbst vielfach ins Visier der Anklage geratene Politik glaubhaft machen, dass es ihr um Transparenz, nicht um Einflussnahme geht? Es wäre wohl verlockend, ungehemmt in Justizakten zu stöbern, die die politische Konkurrenz in Verlegenheit bringen. Derzeit wird praktisch jeder Antrag der in Österreich tätigen 320 Staatsanwälte gerichtlich entschieden. Insofern fungieren die unabhängigen Gerichte als Kontrollbehörden. Wird ein Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt, kann man bei Gericht eine Fortsetzung desselben beantragen.
Zudem werden die Ankläger von ihren Oberinstanzen und vom Justizministerium kontrolliert. Die oberste Weisungsspitze besteht somit aus einer politisch besetzten Stelle (Justizministerin Beatrix Karl, ÖVP). Und nicht, wie vielfach schon aus „optischen“ Gründen gefordert, aus einer politisch abgekoppelten Figur, etwa einem Generalanwalt. Übrigens ist im Rahmen dieser Hierarchie auch die Einstellung des Birnbacher-Verfahrens vom Justizministerium abgesegnet worden. Letztlich ist das auch aus Sicht der Gewaltenteilung äußerst kritisch zu sehen, untersteht doch die zur Justiz gehörende Staatsanwaltschaft einem Verwaltungsorgan, eben dem Justizressort.
• Verfahrensdauer: Hier gilt das seit elf Jahren laufende, noch immer nicht rechtskräftige Verfahren um die Libro-Pleite als Klassiker. Dass die „unendliche“ Dauer hier zum Großteil auf die Kappe der Gerichte geht, spielt in der Öffentlichkeit keine Rolle. Bei besonders langwierigen Verfahren würde eine personelle Aufstockung helfen.
Vor allem im Bereich Wien, wo auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Leute sucht, gibt es Engpässe: Viele junge, nicht gerade üppig entlohnte Ankläger sehen sich in hochkomplexen Wirtschaftsstrafsachen einer Übermacht an Anwälten ausgesetzt und klagen zudem über die schleppende Umstellung von herkömmlichen Gerichtsakten auf elektronisch verarbeitete Dokumente. Etliche Junge bewerben sich bald an andere Dienststellen. Oder satteln einfach um und werden Richter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2012)
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