Wien/Ett. Während die rot-schwarze Koalition auf Bundesebene das faktische Pensionsantrittsalter bis 2020 im Schnitt um vier Jahre auf 62 Jahre anheben will, erfolgt im Wiener Gemeindedienst der Antritt des Ruhestand nach wie vor wesentlich früher. Das durchschnittliche Pensionsalter der Wiener Beamten lag nach den neuen, der „Presse“ aus dem Rathaus vorgelegten Zahlen im Jahr 2011 bei 57,1 Jahren (siehe Grafik). Das war zwar im Schnitt um ein halbes Jahr später als noch 2010. Allerdings sind Wiens Beamte weiter besonders zeitig dran: Denn im Vergleich zu den Bundesbeamten, die im Durchschnitt mit 60,6 Jahren (2010, eine aktuellere Zahl liegt noch nicht vor) in Pension gehen, erfolgt der Ruhestand damit rund 3,5 Jahre früher.
Viele gehen krank in Frühpension
Der Andrang auf Frühpensionen bei den Wiener Beamten ist ungebrochen stark. Allein 363 Gemeindebeamte traten heuer bis Juli krankheitsbedingt vorzeitig den Ruhestand an. Deren durchschnittliches Pensionsantrittsalter: rund 53,3 Jahre. „Diese Menschen sind krank“, wird im Büro von Personalstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) beteuert.
Außerdem müsse aus diesem Halbjahreswert nicht unbedingt ein neuer Rekordwert für das Gesamtjahr 2012 resultieren, wie die Wiener ÖVP jetzt befürchtet. Denn in den vergangenen Jahren habe es bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen einen Rückgang gegeben: von 612 im Jahr 2009 auf 589 im Jahr 2010 und schließlich auf 510 im Vorjahr.
Faktum ist freilich auch: Während auf die ASVG-Versicherten, Bauern und Gewerbetreibenden sowie auf Bundesbeamte ab 2014 weitere Verschärfungen zukommen, hält die Stadt Wien weiter an der günstigeren und vom Rechnungshof als deutlich teurer angeprangerten Sonderregelung für ihre Gemeindebeamten fest. Eine Anpassung an die Regelung für den Bund werde es nicht geben, wurde am Montag auf Anfrage der „Presse“ bekräftigt. Wien ist damit im Ländervergleich Schlusslicht, weil das ebenfalls säumige Kärnten nach scharfer Kritik des Rechnungshofes inzwischen das üppige Pensionssonderrecht für seine Landesbeamten neu geregelt hat.
Insgesamt gab es in Wien im Vorjahr noch 28.622 Beamte (inklusive Stadtwerke). Deren Anteil sei damit von 50 auf 36 Prozent gesunken. Wien sei freilich mit den Bundesbeamten „nicht vergleichbar“, heißt es im Rathaus etwa mit dem Verweis auf die Tätigkeit bei der Müllabfuhr. Der Generalsekretär des ÖVP-Seniorenbundes, Heinz Becker, spricht angesichts der fehlenden Reformen in Wien hingegen von „Pensionsraub“ an jenen, die das System finanzieren müssen.
Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hat allerdings heuer im Februar via „Kronen Zeitung“ einen späteren Pensionsantritt für Wiens Beamte in Aussicht gestellt. Hintergrund war, dass der Wiener SPÖ-Chef wegen der Verschärfungen durch die Bundesregierung und neuerliche Aufregung um die besonders frühen krankheitsbedingten Frühpensionierungen in Wien unter Druck geraten war.
Mehr Prävention gegen Burn-out
Was seither passiert sei? Es werde noch stärker auf Prävention gesetzt, heißt es im Rathaus. Konkret gibt es im Rahmen einer Gesundenuntersuchung seit Mitte März dieses Jahres die Möglichkeit eines freiwilligen psychosozialen Screenings. Damit soll frühzeitig der wachsenden Zahl psychischer Erkrankungen wie Burn-out vorgebeugt werden. Ebenfalls freiwillig gibt es die Gelegenheit zu einem Coaching-Gespräch. Derartige Programme würden aber „nicht von heute auf morgen wirken“, wird im Büro von Personalstadträtin Frauenberger betont.
3000 Hacklerpensionen weniger
Bei den ASVG-Versicherten (Angestellte und Arbeiter) haben 2011 eingeleitete erste Verschärfungen Wirkung gezeigt. Wie aus den neuesten der „Presse“ übermittelten Zahlen der PVA, der größten Pensionsanstalt Österreichs, hervorgeht, gab es von Jänner bis Juni 2012 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2011 mit insgesamt rund 51.000 Neuzugängen in die Pension ein Minus von rund 4000.
Hauptgrund dafür ist die sinkende Zahl an neuen Hacklerfrühpensionen, deren Zahl von 10.649 auf 7761 zurückging, sowie bei den Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen (heuer 11.718 Neuzugänge gegenüber 12.621 von Jänner bis Juni des Vorjahres). Unter anderem werden in der Zwischenzeit nachgekaufte Schul- und Studienzeiten nicht mehr für die Hacklerpension angerechnet, weshalb viele die Voraussetzung dafür nicht mehr erfüllen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2012)
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