Invaliditätspension: Neue Pflichten für unter 50-Jährige

Invaliditätspension: Für unter 50-Jährige kommen Pflichten
Invaliditätspension: Für unter 50-Jährige kommen PflichtenPresse/Fabry
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Statt einer Pension wird ab 2014 ein Rehab-Geld ausbezahlt. Der Entwurf ist fast fertig, die Begutachtung läuft ab 24. Juli. Der Berufsschutz für Angestellte bleibt.

[Wien] Personen, die jünger als 50 Jahre alt sind, werden künftig nicht mehr schnurstracks krankheitsbedingt via Invaliditätspension vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Über Änderungen wird schon seit Längerem diskutiert, jetzt ist ein entsprechender Gesetzesentwurf bis auf letzte Details, die noch diese Woche geklärt werden, unter Dach und Fach. Das wurde der „Presse" bestätigt. Fix ist, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die Vorlage nach dem Ministerrat am Dienstag kommender Woche zur Begutachtung aussenden wird.

Was kommt nun? Statt einer Pension wird ab 2014 ein Rehab-Geld ausbezahlt. Betroffene müssen neue Auflagen erfüllen, etwa in Form verpflichtender Rehabilitationsmaßnahmen. Für Angestellte und gelernte Facharbeiter wird es - zum Leidwesen der Wirtschaftsvertreter - beim sogenannten „Berufsschutz", der die Zuweisung auf alternative Berufe regelt, doch keine Verschärfung geben.

Für Hundstorfer war es ein hartes Stück Arbeit. Ursprünglich sollte der Gesetzesentwurf bereits am 9. Juli fix sein. Wegen Differenzen der Sozialpartner hat sich die Fertigstellung verzögert. Zwischen Arbeitnehmerorganisationen und Wirtschaftskammer herrscht zwar noch immer nicht in allen Punkten Einigkeit. Der Sozialminister will aber seine im Ministerrat im Februar abgegebene Zusage, bis Juli einen Entwurf vorzulegen, einhalten. Nach letzten Klärungen wird der Entwurf bis 24. Juli und damit vor seinem Urlaub fertiggestellt.

► Keine befristete Pension: Um zu verhindern, dass jüngere Personen unter 50 Jahren gleich den direkten Weg in die krankheitsbedingte Invaliditätspension antreten, wird es im Gegensatz zu bisher keine befristete Invaliditätspension bei dieser Altersgruppe mehr geben. Derzeit ist rund ein Drittel der Neuzugänge in die Invaliditätspension - das sind etwa 10.000 Personen - unter 50 Jahre alt.

► Zahlung für Übergangszeit: Statt einer Pension wird ein sogenanntes Rehab-Geld ausbezahlt. Das ist eine Art Sonderkrankengeld. Der Bezug ist aber an strengere Auflagen gebunden: Betroffene werden verpflichtet, entweder medizinische Rehabilitation, um weiter arbeitsfähig zu bleiben, oder eine berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung oder zusätzlichen Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Warum nur für unter 50-Jährige? Weil sich bei diesen Personen teure Rehab-Maßnahmen langfristig auszahlen und günstiger kommen als eine lange Invaliditätspension.

► Berufsschutz: Die für Angestellte und gelernte Fachkräfte geltenden Zumutbarkeitsbestimmungen werden nun entgegen ursprünglichen Plänen doch nicht angetastet. Das bedeutet, Angestellte und gelernte Kräfte können statt einer Invaliditätspension nicht von ihrem bisherigen Beruf auf jeden angebotenen Alternativarbeitsplatz verwiesen werden. Damit will man sich allerdings in der Wirtschaftskammer noch nicht abfinden: „Dieser Berufsschutz schadet und gehört weg."

► Finanzierung: Mit dem jetzigen Gesetzesplan ist nach heftigsten Debatten die Aufteilung der Kompetenzen, Steuerung und Finanzierung zwischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Krankenkassen und Arbeitsmarktservice (AMS) geklärt. Die PVA übernimmt zentral die Untersuchungen („Gesundheitsstraße") und refundiert den Krankenkassen im Nachhinein Kosten für die medizinische Rehabilitation. Bei der beruflichen Rehab erfolgt die Kooperation mit dem AMS.

PVA hätte Milliarde tragen sollen

Ein erstes Papier im Juni hatte die PVA auf die Barrikaden getrieben. Dieses hatte vorgesehen, dass der Pensionsanstalt für Arbeiter und Angestellte auch neue Kosten für Umschulungen und Weiterbildung von Ungelernten - etwa Hilfsarbeitern - aufgebürdet werden. Das hätte Mehrkosten bis zu einer Milliarde Euro zur Folge gehabt.

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