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Stiftungsaffäre: Graf blitzt mit Klage gegen ORF ab

20.07.2012 | 14:21 |   (DiePresse.com)

Der Dritte Nationalratspräsident (FPÖ) muss eine weitere Niederlage einstecken. Das Handelsgericht wies ihn auf die Pressefreiheit hin.

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Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) muss in der umstrittenen Stiftungscausa um die "Gertrud Meschar Privatstiftung" eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. Nachdem der FPÖ-Politiker bereits im Mai versucht hatte, die Ausstrahlung eines ORF-"Report"-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung per Gerichtsbescheid zu verhindern, blitzte er nun auch mit einer Klage vor dem Handelsgericht ab.

Graf hatte sich um einen sogenannten Sicherungsantrag bemüht, wonach der ORF "die Verbreitung der unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptung", eine alte Dame habe Graf ihr Vermögen anvertraut und dieser habe damit eine Reihe seltsamer Geschäfte getätigt, welche den Ansprüchen einer Vorbildwirkung bezüglich Sauberkeit in der Politik nicht gerecht werden dürften, zu unterlassen habe. Das Wiener Handelsgericht hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Der Dritte Nationalratspräsident sei eine "public figure", er stehe in hervorgehobener Position im öffentlichen Leben. Für Einschränkungen von Diskussionen über Angelegenheiten des öffentlichen Lebens gebe es nur wenig Spielraum, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Medien als "public watchdog"

Den Medien komme die unverzichtbare Rolle als "public watchdog" zu. Die Grenzen akzeptabler Kritik seien weiter, wenn diese einen Politiker betrifft. Das Handelsgericht weist in seiner Entscheidung wiederholt auf das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit laut Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Graf habe im vorliegenden Fall die Möglichkeit zur Stellungnahme und Entgegnung gehabt. Der "Report"-Beitrag werfe ihm auch kein strafbares Verhalten vor, sondern übe Kritik am Vorgehen Grafs. Die Grenzen zulässiger Kritik würden dabei nicht überschritten. Auch von einer Vorverurteilung könne keine Rede sein. An der Kenntnis der Vorwürfe gegen Graf bestehe jedenfalls ein "öffentliches Interesse", so das Handelsgericht.

(APA)

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7 Kommentare
Gast: geriaphilie
21.07.2012 14:17
3 7

unser martin hat sich sicher schon längst wieder

ein neues altes weiberl angelacht.

Re: unser martin hat sich sicher schon längst wieder

nur wenn er zur spö gewechselt ist!

Gast: Lukas
21.07.2012 10:40
7 3

ein roter ORF darf manipulieren wie er will

das bestätigen jederzeit die Gerichte einer Bananenrepublik...

Antworten Gast: Baur4
21.07.2012 18:29
5 1

Re: ein roter ORF darf manipulieren wie er will

Warum wohl?

Bestellen SPÖ+ÖVP weiterhin ORF, Richter, Staatsanwälte, Polizei, Flughafen, ÖBB, Post ...... sämtliche öffentliche Funktionen beim Staat oder staatsnahen Betrieben im Proporz???

Diese Leute handeln dann völlig "unabhängig"; wie beim Putin oder Nodkorea.

SPÖ+ÖVP haben sich ganz Österreich untereinander aufgeteilt. Sie verhalten sich so als ob ihnen der gesamte Staat gehören würde!

Gast: Omaabzocker
21.07.2012 08:56
3 4

Achtung,Achtung

Auch Dörfler macht in Kärnten schon wieder Supergeschäfte mit einer Stiftungsinhaberin aber dieses mal wird nicht die Frau abgezogen sondern das Land Kärnten.

Antworten Gast: auch nur Gast
23.07.2012 10:25
0 1

Re: Achtung,Achtung

schon blöd daß die ganze Stiftungsgeschichte über Graf nur eine Zeitungsente war. Erstunken und erlogen, aber man wird schnell ein Omaabzocker!

Gast: IO
20.07.2012 16:26
9 5

Na bei unserer Justiz war das sowieso klar.

Noch dazu gegen den Genossenfunk.