Stiftungs-Affäre: Gutachten "entlastet" Graf

Gutachten Graf sieht Vorstand
Gutachten Graf sieht Vorstand(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Ein Wirtschaftsprüfer sieht keine "Gefährdung des Stiftungszwecks". FPÖ-Mann Graf erwartet sich eine Entschuldigung. ÖVP: "Optik bleibt fatal."

Neue Entwicklung in der Causa um die Privatstiftung der 90-jährigen Gertrud Meschar: Für den Dritten Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) sind alle Vorwürfe gegen den Vorstand, dem er bis vor Kurzem angehört hat, durch eine aktuelle Expertise des vom Gericht bestellten Wirtschaftsprüfers zur Stiftung vom Tisch. Stifterin Meschar hat dem Vorstand vorgeworfen, den Stiftungszweck nicht zu erfüllen. Der Prüfer konnte gemäß seinem Gutachten eine diesbezügliche Gefahr nicht feststellen. Graf ist wegen der Anschuldigungen massiv unter Druck geraten.

Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter handelt es sich auch jetzt um keinen „Persilschein“. Es seien bei dieser Stiftungskonstruktion „selbstverständlich alle juristischen Register gezogen worden, um späteren Einwänden zu begegnen“. Für ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch ist das Verfahren eine Sache, die moralische Verantwortung eine andere. Denn für einen Nationalratspräsidenten müssten höhere moralische Maßstäbe gelten: „Die Optik bleibt fatal.“

Gertrud Meschar hat beim Handelsgericht einen Abberufungsantrag gegen den gesamten Stiftungsvorstand eingebracht. Im Auftrag des Handelsgerichts wurde nun eine Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers eingeholt. Nach den Vorwürfen Meschars, dass der Vorstand den Stiftungszweck nicht erfülle, hat Graf Anfang Juni angekündigt, sich aus dem Vorstand zurückzuziehen. Gleichzeitig hat er bisher sämtliche Anschuldigungen strikt zurückgewiesen. Anfang Juli wurde der Antrag der Stiftung auf Löschung der Funktion Grafs aus dem Firmenbuch dann bewilligt. Graf ist damit auch formell nicht mehr im Stiftungsvorstand vertreten.

Mehrere Kritikpunkte unter der Lupe

Der FPÖ-Politiker empfindet das Gutachten jetzt als massive Rückendeckung für seine Darstellung. Im Bericht des Wirtschaftsprüfers werden Meschars Anschuldigungen großteils nicht bestätigt. Zum Vorwurf, die Erfüllung des Stiftungszwecks – die Versorgung der Stifterin – sei durch Veranlagungspolitik und Kreditaufnahme gefährdet, hielt der Gutachter fest, eine solche Gefährdung könne derzeit „nicht festgestellt werden“.

Graf: „Niemandem Vermögen genommen“

Auch der Einwand, dass die Ausschüttung an die Begünstigte nur 5000 Euro pro Jahr betragen habe und damit zu gering sei, wird im Gutachten nicht geteilt: „Die kurzfristige Liquidität der Stiftung ist gewährleistet, Zuwendungen und Kosten der Stifterin wurden im Ausmaß von 7800 Euro bis 13.800 Euro p.a. getätigt bzw. übernommen.“

Der Wirtschaftsprüfer sieht auch in dem von der Stifterin kritisierten Kauf einer Liegenschaft – eines Hausanteils, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist – durch die Stiftung keinen Schaden: „Ein Vermögensverlust der Stiftung durch den Kauf der Liegenschaft Billrothstraße kann derzeit nicht festgestellt werden.“ Zum Vorwurf, bei einem Verkauf einer Liegenschaft sei ein zu geringer Kaufpreis erzielt worden, heißt es in dem Gutachten, dies sei aus den vorliegenden Unterlagen „nicht ableitbar“.

Graf erklärte der Austria Presse Agentur, es sei für ihn nun evident, „dass ich niemandem ein Vermögen weggenommen habe und die Stiftung völlig korrekt geführt habe“. Er erwarte sich, dass die „Agitation“ gegen ihn und die zwei anderen verbliebenen Vorstände eingestellt werde. Darüber hinaus erwarte er sich eine Entschuldigung von jenen, die diese „Kampagne“ gegen ihn betrieben hätten. Die Stifterin selbst meine er damit nicht, erklärte der Dritte Nationalratspräsident, auch wenn er nicht mehr damit rechne, dass die Beziehung zu Meschar „eine gute“ werde.

Das Verfahren am Handelsgericht dürfte nicht vor August fortgesetzt werden. Denn die zuständige Richterin ist laut Gerichtssprecher bis Ende Juli auf Urlaub.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2012)

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