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Causa Graf: Handelsgericht ortet „viele offene Fragen“

23.07.2012 | 18:26 |   (Die Presse)

Nach einem Gutachten sieht die FPÖ den Dritten Nationalratspräsidenten Graf in der Stiftungscausa entlastet. Doch das Handelsgericht hat noch einige Punkte zu klären.

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Wien/Ib/Apa. In der Causa Privatstiftung der 90-jährigen Gertrud Meschar konnte durch ein Gutachten „nicht festgestellt werden“, dass der Stiftungsvorstand – damals noch angeführt vom Dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf (FPÖ) – den Stiftungszweck nicht erfüllt. Diese Meldung vom Wochenende interpretierte die FPÖ als Entlastung und Rückendeckung für Graf. Doch am Montag meldete sich das Handelsgericht selbst zu Wort: Zwar seien durch die Stellungnahme des Gutachters „einige Vorwürfe zurückgedrängt“, es sei aber „bei Weitem noch nicht alles geklärt“, so ein Gerichtssprecher zur Austria Presse Agentur. Vor allem die Frage des Zustandekommens der Stiftung sei noch offen, dies zu prüfen sei aber auch nicht Aufgabe des Prüfers gewesen.

Zu klären sei außerdem, wie es überhaupt zu dieser Stiftung gekommen ist und „ob es damals angebracht war, so etwas zu machen“. Dies zu prüfen sei „die Aufgabe des Gerichts“. Beim Handelsgericht Wien ist ein Abberufungsantrag gegen den Stiftungsvorstand anhängig, was die Stifterin angestrengt hatte.

Zur Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers sagte der Gerichtssprecher, dieser habe den Vermögensstand der Stiftung zu Beginn und zuletzt angesehen und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das „im Großen und Ganzen ganz gut gelaufen“ ist. Denn der Vermögensstatus habe im Wesentlichen erhalten werden können, die Stiftung sei liquid, und die Stifterin habe etwas mehr bekommen als von ihr behauptet: Die Stiftung sei liquide, „Zuwendungen und Kosten der Stifterin wurden im Ausmaß zwischen 7800 und 13.800 Euro p.a. getätigt bzw. übernommen“, heißt es im Gutachten.

Stifterin Gertrud Meschar hatte dem Vorstand vorgeworfen, den Stiftungszweck nicht zu erfüllen, und beim Handelsgericht den Abberufungsantrag gegen den gesamten Stiftungsvorstand – Graf und zwei weitere FPÖ-Politiker – eingebracht. Das Handelsgericht hatte daraufhin einen Wirtschaftsprüfer mit dem Gutachten beauftragt. Graf – dem vorgeworfen wird, der mittlerweile 90-Jährigen zur Errichtung der Privatstiftung geraten und sie getäuscht zu haben – ist im Juli offiziell aus dem Stiftungsvorstand ausgetreten.

 

Verfahren nicht vor August

Die zuständige Richterin am Handelsgericht dürfte das Gutachten allerdings noch nicht gesehen haben: Laut Gerichtssprecher ist sie bis Ende Juli auf Urlaub, mit einer Fortsetzung des Verfahrens dürfte demnach nicht vor August zu rechen sein.

Das alles hinderte die FPÖ nicht daran, am Montag zu verkünden, Graf sei „voll und ganz entlastet“. Parteichef Heinz-Christian Strache geht davon aus, dass das Gericht auf Basis des Gutachtens urteilen werde – wie das die Regel sei. Er forderte außerdem eine Entschuldigung der politischen Konkurrenz, sie sollte aufhören, „wie das Rumpelstilzchen mit Schaum vor dem Mund wütend herumzuhüpfen“.

Allerdings ist die Causa Graf mit dem Gutachten noch nicht abgeschlossen. Ob Strache im Falle einer Verurteilung Grafs für einen Rücktritt wäre? „Dazu wird es nicht kommen“, meinte der FPÖ-Chef nur dazu.

Weniger davon überzeugt zeigten sich am Montag die anderen Parlamentsparteien: Die FPÖ würde bereits die rechtliche Entlastung Grafs feiern – und zwar „vorschnell und ohne die endgültige gerichtliche Entscheidung abzuwarten“, so der grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser, in einer Aussendung. Aber auch unabhängig von der Entscheidung des Gerichts stehe bereits fest, dass die Vorgehensweise Grafs „untragbar“ sei. Nach dem Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, Christian Deutsch, soll sich Strache die „Frage stellen, wie eine ältere Dame von heute auf morgen zu einer Stiftung inklusive einem Stiftungsvorstand Graf kommt“. Und auch für ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch bleibt Grafs Optik „fatal“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2012)

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167 Kommentare
 
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"Das Gutachten zu würdigen

ist die Sache des Gerichts". Warum macht sich da ein Gerichtssprecher wichtig. Will er die Richterin präjudizieren? Eine eigenartige Vorgangsweise - oder typisch! W.

Gast: Hybris
25.07.2012 15:24
2 3

Lesen sie den Presse-Artikel

über die AVZ-Stiftung der Stadt Wien und
sie werden nur mehr "Sir Graf " sagen und ihn
zu Manager des Jahres vorschlagen.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/681071/Streit-ueber-Milliardenverlust-der-Stadt-Wien

Antworten Gast: apfelmännchen
25.07.2012 18:17
0 0

Re: Lesen sie den Presse-Artikel

das Verfehlen der einen rechtfertigt nicht das Verfehlen anderer.

Alles was recht ist!

Ein Sprecher des Gerichts kommentiert ein Gutachten in Abwesenheit der zuständigen Richterin und trifft materielle Aussagen in der Öffentlichkeit zu einem laufenden Verfahren in einer Firmenbuch Angelegenheit. Da frage ich mich ob da ein faires Verfahren überhaupt noch möglich ist. Befangen oder nicht. Bei diesem Verfahren geht es doch gar nicht um eine Anfechtung der Stiftung sondern bloss um eine Abberufung des vorstand. Soweit ich weiss ist Graf auch schon nicht mehr in der Stiftung. Demnach ist das Verfahren gegen ihn erledigt und daher bleibt nur das positive WP-Gutachten. Ob es Euch gefällt oder nicht!

Alles was Recht ist!

Ein Sprecher des Gerichts kommentiert ein Gutachten in Abwesenheit der zuständigen Richterin und trifft materielle Aussagen in der Öffentlichkeit zu einem laufenden Verfahren in einer Firmenbuch Angelegenheit. Da frage ich mich ob da ein faires Verfahren überhaupt noch möglich ist. Befangen oder nicht. Bei diesem Verfahren geht es doch gar nicht um eine Anfechtung der Stiftung sondern bloss um eine Abberufung des Vorstandes. Soweit ich weiss ist Graf auch schon nicht mehr in der Stiftung. Demnach ist das Verfahren gegen ihn erledigt und daher bleibt nur das positive WP-Gutachten. Ob es Euch gefällt oder nicht!

Gast: Grengenthal
25.07.2012 13:45
2 1

Der Gutachter ist der Wirtschaftsprüfer der Stiftung

und wurde als solcher damals vom Graf bestellt???? Und da soll man Vertrauen in die "unabhängige" Justiz haben?

Re: Der Gutachter ist der Wirtschaftsprüfer der Stiftung

Erst informieren, dann poltern. Der Wi-Prüfer wurde vom Gericht eingesetzt. W.

Re: Der Gutachter ist der Wirtschaftsprüfer der Stiftung

Der WP wurde vom Gericht bestellt. Graf hatte darauf gar keinen Einfluss.

Antworten Antworten Gast: apfelmännchen
25.07.2012 15:02
1 0

Re: Re: Der Gutachter ist der Wirtschaftsprüfer der Stiftung

Falsch.

Das Gericht hat vom WP der Stiftung eine Stellungnahme angefordert. Graf wird als Stiftungsvorstand sicher einen Einfluss gehabt haben, wer als WP für die Stiftung eingesetzt wurde, oder glauben Sie den hat die Stiftung in der Lotterie gewonnen?


Gast: ggggggg
24.07.2012 13:44
13 6

Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

und es ist ein unglaublich dreckiges Spiel, eine abgrundtiefe Schande für jeden Rechtsstaat. Das muß man als Staatsbürger klar sagen, auch wenn man kein FPÖ Parteigänger ist, das hat damit rein gar nichts zu tun. Allerdings werden diese Schmutzkampagnen mit Sicherheit den Betreibern selber schaden. Immer mehr Menschen erkennen die Bösartigkeit und sagen: jetzt erst recht FPÖ. Und sie haben recht damit.

Übrigens: was ist denn jetzt mit einem Schuldspruch für Grasser? Finden die Hetzer nix mehr?

Antworten Gast: Leser D
25.07.2012 13:49
3 0

Der Grasser wurde gerade verurteilt

wenngleich auch nur zu EUR 5.000 Strafe, da er einen ehemligen Mitarbeiter verhöhnt hat. Aber immerhin - ein Anfang.

Antworten Gast: Rusnez
24.07.2012 19:52
3 5

Re: Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

finden sie es richtig, dass einer alten dame trotz großem vermögen nur zwischen 650 bis 1000 euro pro monat ausgezahlt wird? im sinne der stifterin war das sicher nicht, sonst hätte sie sich ja nicht zu wort gemeldet.

auch wenn ihr "nur" etwas falsches vorgegaukelt wurde, um sie zur gründung der stiftung zu überreden - das ist fies. vor allem, wenn man die eigene verwandtschaft sehr wohl mitnaschen lässt. was hat die dame vom vermögen, wenn sie betteln muss um auszahlungen?

sie hatt(te) einmal viel geld und wollte es einem "rechten" zweck zuführen - bekommt dann einen bettel?

wenn das in ordnung ist, dann ist einiges NICHT in ordnung mit diesen herrren.


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Re: Re: Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

Noch immer nicht kapiert? Stiftung deshalb, damit man die erforderliche Alterspflege nicht selbst brennen muß. Dass man dann aber das Geld, das man dem Staat und dem Finanzamt so entziehen will plötzlich wieder für sich selber haben will geht halt leider nicht. Sorry, old lady!

Antworten Antworten Antworten Gast: apfelmännchen
25.07.2012 15:09
0 1

Re: Re: Re: Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

es geht ihr ja gar nicht darum das Geld wieder aus der Stiftung zurück zu bekommen. Die unsauberen Machenschaften mit dem Stiftungsgeld sind Stein des Anstosses.

Re: Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

...excellenter Kommentar ! (kurz u.bündig)

Antworten Gast: Schnubbel's Krawatte
24.07.2012 16:04
4 4

Re: Auch wenn man die Blauen nicht mag: (auch) in diesem Fall geht es AUSSCHLIESSLICH darum, die FPÖ zu diskreditieren

Für eine Wurschtsemmel und 3 Bier schreib' ich aber schönere Aufsätze.

alles Teilwahrnehmungen...(inkl. Parteien Hick-Hack)

in den Blogs/Foren lässt sich ja vortrefflich streiten, emotionalisieren und gelegentlich abreagieren, wie man unschwer erkennen kann hier.
Auch das Verhältnis (der meisten) zur Objektivität, Fairness/Vorverurteilung, Rechtsstaatlichkeit müsste man hinterfragen bzw. thematisieren.
Letztlich ein bunter Meinungshaufen (lt. Soziologen) sowie mehr od. weniger gebündelt in linke u. rechte Reichshälfte.

selbst wenn Frau Meschar

13.800 EUR jährlich erhalten hat, dann sind das nur 1,38 % und da hätte sie das Geld besser aufs Sparbüchel gelegt.

Re: selbst wenn Frau Meschar

Als Buchhalterin einiger Stiftungen wird sie sich ja wohl ausgekannt haben. W.

Re: selbst wenn Frau Meschar

Sie Ahnungsloser...sie kennen wohl die Sparzinsen Situation der letzten Jahre nicht (hier in Ö...).

Antworten Gast: vbn
24.07.2012 12:07
5 2

SIE SELBST ....

... und man kann davon ausgehen das sie geistig ihren EIGNEN HANDLUNGEN folgen konnte - hat das alles SO gewollt.


Antworten Antworten Gast: re3
25.07.2012 13:48
0 0

Sie wollte, dass sie von

ihrem Geld nur geringe Zinsen erhält, und der Bruder des Stiftungsvorstandes eine Gratislokal in bester Wiener Lokal umsonst mieten darf? Wer glaubt sowas ernsthaft?

Gast: Bonesch S
24.07.2012 11:01
3 4

Mehr als eine schiefe Optik

Wird bei dieser "Anschüttungsaktion" wohl nicht übrigbleiben.

Gast: Der Notar
24.07.2012 10:55
1 3

Viele, sehr viele Fragen offen

1. Ist das Papier des Gutachtens gebleicht?
2. Welche Grammatur hat das Papier?
3. In welcher Schrift wurde gedruckt?
4. Farbe oder S/W?
5. Laser oder Tintendrucker?
6. Gebunden/ nicht gebunden?
7. Geheftet/nicht geheftet?
8. ....

Antworten Gast: apfelmännchen
24.07.2012 18:46
1 1

Re: Viele, sehr viele Fragen offen

;)

Hier auch ein paar Fragen für die Verteidigung:

wurde die Identität des Papiers eindeutig festgestellt?

sind die zur Herstellung des Papieres gefällten Bäume und deren Vorfahren germanischer Abstammung?

wurde das Papier gegen seinen Willen mit diesen Buchstaben bedruckt?

gab es bereits ähnliche Worte die auf gleichem Papier gedruckt wurden?


Gast: Fragen
24.07.2012 10:43
3 3

welche offenen Fragen

Das ist ja absurd. Die Richterin urlaubt wochenlang und irgend ein Sprecher behauptet nun, das Gericht prüfe, ob die Gründung der Stiftung rechtmäßig gewesen wäre. Da prüft das Gericht ja dann sich selbst, hat doch genau dieses Gericht der Gründung zugestimmt?
Und werden jetzt alle Stiftungen mit einem Stiftungskapital von etwa 1 Mio Euro geprüft? Wird das Stiftungsgesetz geändert, das "nur" eine Kapital von 70.000 Euro verlangt? Oder wird eine eigens Graf-Stiftungsgesetz rückwirkend beschlossen?

 
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