Wien/Red. Nächster Tiefschlag für die Volkspartei unter ihrem Obmann Michael Spindelegger: Das Geständnis der Parteienfinanzierung durch den als Kärntner ÖVP-Chef zurückgetretenen und nun aus der Partei ausgetretenen Josef Martinz traf die Bundes-ÖVP am Mittwoch völlig überraschend. Martinz hatte noch in der Vorwoche öffentlich beteuert, er sei von seiner „Unschuld überzeugt“. Auch ÖVP-intern hatte der Kärntner Landespolitiker, der bereits im Jänner wegen der bevorstehenden Anklage den Posten als Landesrat geräumt hatte, bis zuletzt versichert, die Anschuldigungen gegen ihn stimmten nicht.
Die jetzigen Enthüllungen um die Machenschaften in Kärnten treffen auch die Bundes-ÖVP in einer für Spindelegger ohnehin schwierigen Phase. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch betonte jedenfalls, dass kein Geld aus der Causa Birnbacher an die Bundes-ÖVP geflossen sei.
„Persönlich enttäuscht“
Spindelegger ging auf Distanz zu den Vorkommnissen in Kärnten: „In meiner ÖVP dulde ich kein solches Fehlverhalten.“ Er sei „persönlich zutiefst enttäuscht von Josef Martinz“.
Einerseits kämpft die ÖVP auf Bundesebene in Umfragen darum, von der FPÖ nicht als zweitstärkste Partei verdrängt zu werden. Andererseits setzt sich mit Kärnten die Serie von Affären fort, mit denen sich die ÖVP seit Monaten herumschlagen muss. Das ist auch eine Folge des parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsaussschusses, in dem eine ganze Reihe von Vorwürfen gegen Mitglieder der früheren schwarz-blauen Regierung untersucht wird.
Dazu kommt: Erst am Dienstag ist bekannt geworden, dass gegen die ehemalige ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat wegen des Verdachts der Untreue beim Kauf von Grippemasken im Jahr 2006 von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wird. Im Visier der Ermittler ist auch ihr Ehemann, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly (für beide gilt die Unschuldvermutung).
Am Freitag der Vorwoche hat sich der Korruptionsverdacht, bei dem es um den Vorwurf der Beeinflussung von EU-Gesetzen gegen Geld geht, gegen den Ex-EU-Abgeordneten der ÖVP, Ernst Strasser (auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung), in einem medienrechtlichen Verfahren erhärtet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2012)
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