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Geschenkter Grund könnte teurer werden

31.07.2012 | 15:29 |  von Philipp Aichinger (Die Presse)

Der Verfassungsgerichtshof leitet eine Prüfung zur Grunderwerbssteuer ein. Fallen die Einheitswerte, könnte sich die Steuer auf geschenkten Grund verzehnfachen.

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Immer wieder muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Steuergesetze kippen, weil sie unfair sind. Speziell die veralteten, aber oft zur Steuerbemessung herangezogenen Einheitswerte bei Grundstücken sorgen dafür, dass die Höchstrichter eingreifen. So wurden von ihnen in der Vergangenheit bereits die Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die Stiftungseingangssteuer oder die Eintragungsgebühr in das Grundbuch für rechtswidrig erklärt.

Nun könnte es auch die Grunderwerbssteuer erwischen. In einer der „Presse" vorliegenden Entscheidung fasste der VfGH nämlich einen formellen Prüfungsbeschluss zu dieser Steuer. Konkret richtet sich der Beschluss gegen § 6 des Gesetzes, der an die Einheitswerte anknüpft. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wird das Gericht nun entscheiden, ob die Bemessungsregeln für den unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken (Schenkung, Erbe) gekippt werden. Anlass für das Verfahren ist eine anhängige Beschwerde aus Wien.

Die Grunderwerbssteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen, also zum Beispiel vom Kaufpreis. Bei einem Tausch von Grundstücken ist der Verkehrswert (also der echte Wert) des anderen Grundstücks relevant. Wenn es aber wie bei Schenkung oder Erbe keine Gegenleistung gibt, errechnet sich die Steuer aus den Einheitswerten. Diese wurden jedoch vor Jahrzehnten festgestellt und nicht mehr aktualisiert. Und sie nehmen nicht auf regionale Besonderheiten Rücksicht.

Rechtfertigung dürfte fehlen

Der VfGH (B 35/12-10) hegt nun offene Bedenken, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, die Grunderwerbssteuer auf derart unterschiedliche Weisen zu berechnen. Zwar gesteht das Höchstgericht dem Gesetzgeber ausdrücklich zu, unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerb von Grundstücken steuerrechtlich anders zu behandeln, solange die Lösung sachlich bleibt. Doch „die Anknüpfung an die Einheitswerte scheint nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen", meint der VfGH. Im Prüfungsverfahren will das Gericht nun noch klären, ob die geltenden Regeln vielleicht aber dadurch gerechtfertigt sind, dass „die Anknüpfung an die Einheitswerte offensichtlich im Interesse der Verwaltungsökonomie liegt".

Was wäre nun die Konsequenz, wenn der VfGH ernst macht und den strittigen Paragrafen aufhebt? Dann müsste die Grunderwerbssteuer auch bei unentgeltlichem Erwerb vom Verkehrswert berechnet werden, erklärt Werner Doralt, Finanzrechtsprofessor in Wien. Das würde aber dazu führen, dass die Steuer bei geschenktem Grund bis zu zehnmal so hoch werden kann wie bisher. Und man müsse „ernsthaft" damit rechnen, dass der VfGH die Steuer kippt, analysiert Doralt.

Der Politik stünde es dann zwar frei, eine günstigere, aber verfassungskonforme Regelung für den Grunderwerb bei Schenkungen oder Erbschaften zu finden. Dafür muss sich die Koalition aber erst einigen - und dies ist bei heiklen, steuerrechtlichen Fragen alles andere als sicher. So konnten sich SPÖ und ÖVP nach der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den VfGH 2008 nicht auf eine neue Regelung einigen. In diesem Fall lief die Steuer aus.

Kein Nutzen für Antragsteller

Detail am Rande: Der Beschwerdeführer, der den Fall zum VfGH gebracht hat, wird aus einer Aufhebung der Norm kein Kapital schlagen können. Ihm droht dann sogar eine viel höhere Steuer. Der Beschwerdeführer kann dem aber zum Beispiel dadurch entkommen, dass er seinen Antrag noch rechtzeitig zurückzieht. Sein Verfahren ist ohnedies so lange ruhend gestellt, bis der VfGH über das Gesetz entschieden hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2012)

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87 Kommentare
 
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In einer der "Presse" vorliegenden Entscheidung...

Was soll dieses Hervorheben der Presse? Der Prüfungsbeschluss ist für jeden auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes nachlesbar.

Gast: ROTFRONT
02.08.2012 10:26
4 0

Die absolute Frechheit ist, dass man überhaupt Grundsteuer und Grunderwerbssteuer zahlen soll!


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Steuer auf Arbeit ist viel gemeiner.

Grundbesitz hat einen Geringen Wert für die Allgemeinheit. Man kann darauf nicht fahren, keinen Stand aufstellen. Er versorgt den Besitzer, aber es nützt der Allgemeinheit nicht, im Gegensatz zu einer Straße,.die einen

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Re: Steuer auf Arbeit ist viel gemeiner.

hohen wert für die allgemeinheit hat. Arbeit nützt mehr als eingezaunter Grund der einem den Weg zum See versperrt. Trotzdem wird der, der durch Arbeit anderen nützt immens steuerlich bestraft, im Gegensatz zu jemandem,.der auf seinem Boden asozial für sich und zu korrumpierende Volksvertreter mit verschlossenen Augen Wildbret jagt.

Antworten Gast: Joseph D4
02.08.2012 13:52
0 0

Schaffen wir alle Vermögenssteuern ab.

Und besteuern dafür die Leistungsträger doppelt. Die wandern dann zwar aus, aber das ist uns egal.

Re: Schaffen wir alle Vermögenssteuern ab.

dann muß die KEST auf Sparbücher auch um 5% fallen, denn da haben wir die Erhöhung auf 25% mit der Ausnahme von der Erbschaft u. Vermögenssteuer erhalten, jetzt ist das wieder vergessen...
immerhin sparen wir ja schon einmal verdientes Geld

Teure Misswirtschaft muss eben finanziert werden

und wie heisst es in Kabale und Liebe (Schiller)?

"So viel Geld lässt sich, weiß Gott, nicht mit etwas Gutem verdienen."

Keine Steuern

Wer schreibt: "Keine Steuern!!!" schadet sich selbst. Wie sollte sonst der Staat hirnlose Menschen erhalten?
Allerdings sollte das Geld sinnvoll verwendet werden. Wie sich manche ungerecht daran bedienen, das lässt berechtigt Zorn entstehen.
Aber das geschieht nicht nur in Österreich, deswegen ist kein Grund, unser Land in den Dreck zu ziehen.
Kreiskys Grundsatz, lieber mehr Schulden als Arbeitslose, war gut, solange es nicht ans Zahlen ging.
Grundversorgung für alle ohne Arbeit lautet so verlockend, nur woher das Geld kommen soll, ist noch nicht gelöst. Auch was den Reichen weggenommen werden kann, wird nach Kurzem verbraucht.
<das Steuersystem vielleicht schon jetzt "gerechter" und verständlicher>. Es soll Härten vermeiden und Wirtschaftlichkeit fördern. Nur werden immer wieder Schlupflöcher entdeckt, die ein ungerechtfertigtes Ausnutzen möglich machen. Dies ist auch bei anderen Gesetzen (Justiz u.a.) möglich. Je genauer die Bestimmungen gefasst werden, desto länger und "unverständlicher" werden sie.
Solange wir uns das Internet leisten können, damit wir schimpfen können, geht es uns nicht wirklich schlecht im Vergleich zu anderen Völkern, die in Krieg und Elend leben.
Aber wir wollen es ja noch besser haben!

Teuer für wen?

<Dann müsste die Grunderwerbssteuer auch bei unentgeltlichem Erwerb vom Verkehrswert berechnet werden>
Für die Steuerfestsetzung müsste das Finanzamt einen Verkehrswert ermitteln. Dieser müsste laut Liegenschaftsbewertungsgesetz von einem befugten Sachverständigen erfolgen. Dieses wäre auf Kosten der Behörde.
Ob dann von der eingehobenen Steuer noch viel über bleibt?
Auch bei Einführung einer Freigrenze muss festgestellt werden, ob diese überschritten wird.
Die jeweilige Feststellung von Verkehrswerten erscheint für ein produktives Verwaltungsverfahren ungeeignet.
Vervielfältigung der bisherigen Einheitswerte ist ungerecht, weil Abschläge nach dem Gebäudealter anzusetzen sind. Für Bauten nach 1973 (die ggf. 40 Jahre alt sind) wurden keine berücksichtigt.

Antworten Gast: Hurgi45
01.08.2012 19:41
0 1

Auf Kosten der Behörde?

Nein, die Verfahrenskosten trägt der Antragssteller.

Antworten Antworten Gast: Gast256789
02.08.2012 09:26
1 0

Re: Auf Kosten der Behörde?

Ja nur stellt hier niemand den Antrag auf besteuerung, sonderen zeigt einen zu besteuernden Vorgang an.
Natürlich hat die kosten dafür der Staat zu tragen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Hurgi45
02.08.2012 13:56
1 1

Irrtum.

Das Finanzamt ermittelt grundsätzlich gar nichts. Werte muss der Antragsteller bescheinigen und beweisen. Und wenn eine Behörde schon mal etwas selbst tut, kostet das IMMER Verfahrenskosten.

Einheitswerte sind ohnehin pervers

man sollte alles nach dem Verkehrswert bemessen, dann müssten auch die Bauern endlich Steuern zahlen.

Andere Steuersätze für Schenkungen könnte man ja gerne beschließen, aber die Berechnungsgrundlage muss mittels Verkehrswert geklärt werden.

Gast: Na und?
01.08.2012 13:21
3 2

Unser perverses Steuersystem:

Es gibt sieben Einkunftsarten. Alle werden sie anders berechnet, was auch sinnvoll ist.

Nie aber werde ich kapieren, warum zB ein Künstler weniger Steuern zahlt als ein normaler Arbeiter. Dafür bekommt er aber die eine oder andere Subvention, wie Sportler auch.

Schon gar nicht verstehe ich, warum Kapitalerträge mit 25 % versteuert werden, Arbeit mit 60 %. Das zeigt die Mißachtung gegenüber den Menschen.

Überhaupt nicht einsehbar ist die Tatsache, daß Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Schenkungssteuer und andere Gemeinheiten eine Sache x-fach besteuern (sollen/ werden).

Das Spiel geht solange, bis die Flucht ins Ausland beginnt. Einige Reiche gehen ja schon, mich wundert es nicht...

Antworten Gast: Grummelbart2
07.08.2012 22:54
0 0

Re: Unser perverses Steuersystem:

Schließe mich dem Vorredner an; dazu kommt aber auch, dass zB Einkünfte aus Unternehmen ohnehin bereits einmal mit der Körperschaftssteuer versteuert wurden.

Es findet also bei der KESt bereits eine Doppelbesteuerung statt.

Antworten Gast: Gast653
04.08.2012 19:17
1 0

Auch Ihre Ahnungslosigkeit ist erschreckend!

Die 25 Prozent KEST sind bereits eine reine Vermögenssteuer: Die Realzinsen (Nominalzinsen minus Inflation) sind bereits negativ und es wird trotzdem noch auf die Nominalzinsen eine KEST iHv 25 Prozent eingehoben!

Grundsteuer ist Enteignung auf Raten

und gehört sowieso - wie die meisten Steuern - abgeschafft. Man sieht den Besteuerungswahnsinn ja auch hier sehr gut: da hat mans mal eingeführt und wagt es nicht sich realen Werten zu nähern, weil man dadurch nur Stimmen verliert. Also gleich abschaffen - und daneben gleich auch ein paar Beamte...

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Geht schon los

Der Raubzug hat begonnen, um den ESM zu füllen.

Gast: Biobauer
01.08.2012 08:05
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Es war einmal.

Der Bauer als Millionär - und der ewige Neid der Sozis. Dieses Spiel wird es immer geben - abgesehen wenn die Sozis dann ganz nach links abgleiten. Die Kommunisten hatten das schnell geregelt mit den Bauern. Wir haben aber gesehen was am Ende rausgekommen ist.


Gast: total crash
01.08.2012 07:00
6 1

Hauptsache 25% Zinsertragssteuer

von jeden Kleinstsparer wird eingehoben,als ausgleichende "Gerechtigkeit" werden die Gruppenbesteuerten,Stiftungen,Aktien(außerhalb der Spekulationsfrist) uäm, Steuerschonend veranlagt,soll heißen befreit,

Antworten Gast: foxy6
03.08.2012 22:01
2 0

Re: Hauptsache 25% Zinsertragssteuer

Ich darf Sie updaten:
- Gewinne aus Aktienverkäufen werden mittlerweile sehr wohl mit 25% besteuert(lediglich jene Aktien, die vor dieser neuen Regelung gekauft wurden, sind meines Wissens davon ausgenommen). Dividende (Gewinn eines börsennotierten Unternehmens wird besteuert) wird auch mit 25% besteuert (in Summe doppelt besteuert - somit sehr hohe Steuerabgabe).
- auch bei Stiftungen fallen Steuern an, nur die sind nicht so hoch, so kann man das Wort "steuerschonend" in den Mund nehmen - von Steuer "befreit", so wie Sie es darstellen, ist jedoch keine Rede.

Die Steuerlast in Ö ist derart hoch, da stellt sich die Frage: Wofür zahlen wir keine Steuer(n)?

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Gerecht?

Die Reichen werden ihre Grundstücke in steuerschonende Stiftungen verlegen, die Bauern und die Kirche werden wieder einmal davon ausgenommen.
Übrig bleiben Eigentumswohnungs.- und Hausbesitzer-also der Mittelstsnd.
Reichen und Tachenierern gehts bei uns am besten-die stehen bei uns unter Artenschutz.

Gibt's die Erbschafts- und Schenkungssteuer eigentlich noch?

Soweit ich mich erinnern kann, war diese Steuer schon einmal Gegenstand eines VfGH-Verfahrens und würde in der Folge ersatzlos abgeschafft?

Antworten Gast: Meinker
01.08.2012 19:44
0 0

Der VfGH hat die GESTALTUNG der Erbschafts- und Schenkungssteuer

für unzulässig erklärt (zB weil Stiftungen unfairerweise geschont wurden). Nur hat die damalige Regierung es vorgezogen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer völlig abzuschaffen anstatt eine faire Neuregelung umzusetzen....

Antworten Antworten Gast: Öh
05.08.2012 19:45
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Nur die Afa

Nur die Afa wurde damit auch abgeschafftt. Sobald man mit etwas Ererbten erwirtschaftet, können keine fiktiven Anschaffungskosten mehr geltend gemacht werden. Das liegt weit über der Erbschaftssteuer, auch wenn man nur die geerbte Wohnung der Großmutter vermietet.

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Re: Gibt's die Erbschafts- und Schenkungssteuer eigentlich noch?

Steht eigentlich im Artikel ....

 
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